Verlagerung der städtischen Feuerwache

Aktuell: Arbeiten ab August 2024

Die Stadt Brühl plant den Neubau der Feuer- und Rettungswache an der Römerstraße. Nach umfangreichen Vorbereitungen und Bürgerbeteiligungen beginnen die Bauarbeiten im November 2024. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2028 geplant.

Alle Informationen hierzu und zu den weiteren Schritten gibts in der aktuellen Pressemitteilung.


Aktuell führt die Firma Röhll aus Düren die Kampfmittelsondierung für den Baugrubenverbau durch.

Ab November 2024 soll nach Zeitplan der Tiefbau den Spezialtiefbau ausführen. Wenn das Wetter es zulässt, sollten diese Arbeiten bis April 2025 abgeschlossen sein, sodass dann nahtlos mit dem Rohbau begonnen werden kann.

Die europaweite Ausschreibung für den Rohbau ist für den Jahreswechsel vorgesehen.

Bei reibungslosem Ablauf ohne große Verzögerungen ist die Inbetriebnahme des Gebäudes für das zweite Quartal 2028 geplant.

Stand: 28. August 2024

Leistungsphase 4 bis 6 

Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

Der Bauantrag ist gestellt und alle Fragen der Aufsichtsbehörden konnten beantwortet werden. Mit der Erteilung der Baugenehmigung wird zeitnah gerechnet. (Stand 28. August 2024)

Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung
Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe

Die Ausführungsplanung und die Vergaben werden jetzt sukzessiv durchgeführt. Aktuell wurden der Spezialtiefbau (Aushub und Verbau der Baugrube) und die Baulogistik europaweit ausgeschrieben. Die Beauftragung wird voraussichtlich im September durch den Rat oder den Vergabe- und Liegenschaftsausschuss erfolgen. (Stand 28. August 2024)

Bürgerinformationsveranstaltung 16. Oktober 2023

Im Nachgang zur Entwurfsplanung wurde auch die Öffentlichkeit beteiligt. Die diesbezügliche Präsentation finden Sie in den unten aufgeführten abrufbaren Dokumenten.

In der Bürgerbeteiligung wurde seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Problematik wegen der früheren Grundstücksnutzung hingewiesen.

Daraufhin wurde ein erneutes Bodengutachten durchgeführt, welches zu keinen neuen Erkenntnisse geführt hat.

Ratsbeschluss 4. September 2023

Letztendlich hat der Rat der Stadt Brühl mehrheitlich die Leistungsphase 3 freigegeben, sodass die Planer den Bauantrag erstellen konnten und mit der Ausführungsplanung sowie mit den Vorbereitungen der Vergabe beginnen konnten.

Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung ab November 2022 bis September 2023

Das Ziel der Entwurfsplanung ist es, aufbauend auf der Vorplanung, ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept, das alle projektspezifischen Problemstellungen interdisziplinär berücksichtigt, zu entwickeln. Bei Projekten, die eine Genehmigung voraussetzen, bildet die Entwurfsplanung die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung.

Mit der Entwurfsplanung wird auch die Kostenberechnung vorgelegt.
Bei der Kostenberechnung werden im Bauwesen die "Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung" nach DIN 276 Kosten im Bauwesen ermittelt. Die Kostenberechnung bietet mit der zugrunde liegenden weiterentwickelten Planung eine genauere Kostenermittlung als die im Planungsprozess vorangegangene Kostenschätzung. Ihr Ergebnis stellt eine Entscheidungsgrundlage über die Weiterführung des Projekts nach der Entwurfsplanung zur nächsten Stufe der Genehmigungsplanung dar (siehe Leistungsphasen nach HOAI). Im Bauwesen wird üblicherweise eine Genauigkeit von ± 20 Prozent von einer Kostenberechnung erwartet.

Die Kostenberechnung basiert auf den durchgearbeiteten Entwurfszeichnungen und den Mengenermittlungen. Bedarfsweise werden Detailpläne und Beschreibungen solcher Einzelheiten einbezogen, die aus den Zeichnungen und den Berechnungsunterlagen nicht zu ersehen sind.

Im Rahmen der Entwurfsplanung hat die Politik sich nochmal intensiv mit der Fassadengestaltung auseinandergesetzt. Hierbei wurden brandschutztechnische Aspekte und auch die sich daraus ergebenden Kosten diskutiert.

Im Hinblick auf das Ergebnis der Kostenberechnung mit nun 80,3 Mio. Euro und dem sich daraus ergebenden Budget von 103,3 Mio. Euro (die Kostenberechnung wurde um potentielle Preissteigerungen und ein Risikobudget angepasst) wurde eine grundlegende Diskussion angestoßen, die nochmal den Raumbedarf hinterfragt hat. Zudem wurde aber auch intensiv diskutiert und geprüft, ob andere Standorte, an denen auf Grund der Bodenbeschaffenheit und des Platzangebotes ggf. günstiger gebaut werden könnte oder eine Zweistandortlösung in Frage kommen.

Alternative Standorte oder eine Zweistandortlösung wurden letztendlich aber auf Grund der nicht einhaltbaren Vorgaben für die vorgeschriebenen Ausrückzeiten verworfen.

Zudem wurde die Kostenberechnung auf Antrag aus der Politik durch ein externes unabhängiges Büro geprüft. Dies führte zu keinen Änderungen. Die aufgeworfenen Budgetrisiken sind bereits durch das Risikobudget abgedeckt.

Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan 08.11 22. August 2022

In der Bürgerversammlung wurden die Grundzüge des Bebauungsplanes vorgestellt:

  • Entwurf orientiert sich an dem Zuschnitt des Grundstücks (Blockrandbebauung)
  • Die gewählte Baukörperform dient als Schallbarriere zur benachbarten Wohnbebauung
  • akustisch wirksame Fassadengestaltung, bestehend unter anderem aus vertikaler "grüner" Fassade
  • Konzeptansatz "Gründach und vertikale Gärten", aufgrund des extrem hohen Grads der bebauten Grundstücksausnutzung, verbessert das umgebende Mikro-Klima/Stadt-Klima
  • funktionale Flächenausnutzung mit innen liegenden Betriebshof ermöglicht optimale Funktionsabläufe
  • Der Gebäudehochpunkt an der südöstlichen Ecke markiert den Eingangsbereich und bildet zusammen mit der spannenden und attraktiven Fassade einen Blickfang im Straßenraum.
  • Transparente gestaltete Fassaden entlang der Römerstraße gewährleisten den Blick auf die Einsatzfahrtzeuge und lassen das Gebäude direkt als Feuer- und Rettungswache erkennen.

Januar bis Oktober 2022

In dieser Zeit wurde unter intensiver Einbindung und Einbringung der Politik die Vorplanung für den Neubau der Feuer- und Rettungswache erarbeitet.

Im Rahmen von vier politischen Workshops, zwei Hauptausschusssitzungen und der Ratssitzung am 31. Oktober 2022 wurde das Raumkonzept intensiv geprüft, die Gestaltung des Gebäudes sowie die Nachhaltigkeit/Klimafreundlichkeit des Gebäudes konzipiert.

Hinsichtlich des Raumkonzeptes wurde von der Politik die Notwendigkeit aller Räume, die Raumgrößen und die Veränderungen zur jetzigen Raumsituation geprüft und hinterfragt.

Bei der Gestaltung des Gebäudes wurde insbesondere die Fassadengestaltung diskutiert.

Zur Fassadengestaltung und Nachhaltigkeit des Gebäudes wurde in der Ratssitzung am 31. Oktober 2022 folgende Beschlüsse gefasst (Vorlagen 376/2022 und 464/2022):

Fassadenbegrünung:
Begrünung an der Nordfassade, Westfassade, Ostfassade und im Innenhof mit einer Fläche von ca. 3.300 m²

Wärmeerzeugung:
Luft-Wasser-Wärmepumpe in Verbindung mit zwei Pellet-Spitzenlastkesseln

PV-Anlage an der Fassade:
ca. 1.400 m² an der Südseite, Westseite und der Schallschutzwand in Richtung Süden

Ausführung nicht begrünter und nicht mit PV belegter Fassadenflächen:
Holzfassade

Dachbegrünung:
"Bienenwiese". Hierbei handelt es sich um eine Begrünung mit niedrigen, blühenden Pflanzen. Die Aufbauhöhe für die Begrünung beträgt ca. 13 cm. Diese Variante hat ein Wasserspeichervolumen von ca. 49 l/m².

In dem Prozess wurden auch diverse Einsparmöglichkeiten betrachtet und geprüft.

Mit dem Beschluss zur Vorlage 464/2022 und den vorgenannten Variantenentscheidungen wurde die Vorplanung freigegeben.
Dabei wurden die Kosten auf der Basis der Kostenschätzung angenommen. Diese beliefen sich zu dem Zeitpunkt auf 85,7 Mio. Euro.

Nachfolgend sind die sich aus den Beschlüssen ergebenden Ansichten des Gebäudes dargestellt:

Darstellung A

Darstellung B

Rat 22. Juni 2022

Dem Rat wurde die Vergabestrategie bei dem Projekt vorgestellt. Auf Basis einer Auflistung der Vor- und Nachteile wurde mitgeteilt, dass die vergaberechtlich grundsätzlich vorzunehmende Einzelvergabe auch für dieses Projekt Anwendung findet (Vorlage 238/2020).

Sommer / Herbst 2021

In mehreren europaweiten zweistufigen Vergabeverfahren hat die Verwaltung die Hauptakteure für die Planung des Gebäudes ausgeschrieben und nach der Freigabe durch den Vergabe- und Liegenschaftsauschuss beauftragt. Bei dem Architekturbüro und den Büros für die technische Gebäudeausstattung war Voraussetzung, dass diese Erfahrung mit dem Bau von Feuerwachen nachweisen konnten.

Letztendlich wurden die Büros

  • Starkarchitekten aus Siegen für die Objektplanung und Verkehrsplanung
  • Bohne-Ingenieure aus Siegen für die Planung Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima und feuerwehrtechnische spezifische Einrichtungen
  • Krawinkel-Ingenieure aus Krefeld für die Planung der Elektrik inklusive Photovoltaik, Elektromobilität und Aufzugstechnik
  • VSI-Ingenieure aus Aachen für die Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutz

beauftragt.

Hauptausschuss 8. Februar 2021

Mit der Vorlage 22/2021 wurde dem Hauptausschuss die weitere Vorgehensweise und nochmal die Vergabestrategie vorgestellt. Hinsichtlich der Vergabestrategie wurde eine von der Projektsteuerung entwickelte Entscheidungsmatrix präsentiert (siehe Downloads unten: Anlage zur Vorlage 22/2021).

Vergabe- und Liegenschaftsausschuss 16. November 2020

Der Ausschuss hat die Vergabe der Projektsteuerungsleistung an die assmann GmbH, Dortmund beschlossen.



Stand 2012 bis 2019

Brühl braucht eine neue Feuerwache. Die Stadt kann nach den rechtlichen Bedingungen der Landesregierung nicht alle Bereiche im Stadtgebiet in der vorgesehenen Zeit mit Rettungskräften erreichen. Als die heutige Feuerwache geplant und gebaut wurde, gab es diese Standards nicht.

In der aktuellen Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Brandschutz empfiehlt der Gutachter die Verlegung der städtischen Feuerwache von der Rheinstraße in das Stadtzentrum. Ein Verkehrsgutachten soll vor weiteren Entscheidungen eingeholt werden. Das hat der Rat in seiner Sitzung am 2. Juli 2012 beschlossen. Auch alle anderen ausstehenden Fragen will der Bürgermeister frühzeitig klären und so für eine breite Beteiligung der Brühlerinnen und Brühler sorgen.

Auf einer Grünfläche in der Nähe der Kreuzung Römerstraße / Liblarer Straße, neben dem Johannisstift, könnte die neue Wache für die hauptamtliche und freiwillige Feuerwehr auf einer Fläche von etwa 7000 Quadratmetern entstehen. Ein- und Ausfahrt sollten an der Römerstraße liegen.

Nach Vorlage des Verkehrsgutachtens könnte der Rat die Aufstellung eines Bebauungsplans beschließen. In einem Bebauungsplanverfahren werden die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Anwohner intensiv beteiligt. Erste Machbarkeitsstudien hatte die Verwaltung positiv bewertet.

Alternativ wurden mehrere Standorte z.B. nahe dem BTV-Sportzentrum sowie an der Kreuzung Alte Bonnstraße/Otto-Wels-Straße diskutiert. Eine sogenannte Isochronendarstellung verdeutlichte, dass keiner der alternativ geprüften Standorte eine vollständige Abdeckung des Stadtgebietes in der vorgegeben Hilfeleistungsfrist sicherstellt.

Möglicher Standort für eine neue Feuerwache
an der Römerstraße

Vorgaben für den Einsatz:

Die Feuerwehr muss nach den geltenden Regeln in acht Minuten den Einsatzort erreichen (Basis Fahrzeit von 7 Min. (1. Eintreffzeit = 8 Min. abzüglich 1 Min. Ausrückzeit)). Das gilt für das Ziel Birkhof genauso wie für Brühl-Heide oder das Stadion in Vochem. Das schafft die Wehr von dem jetzigen am östlichen Ortsrand gelegenen Standort aus nicht in allen Fällen.

Zudem haben die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einen langen Anfahrtsweg zur Rheinstraße, bevor sie von dort aus zum Einsatz starten können. Deshalb muss in einen neuen zentralen Standort investiert werden.

Ausgaben von insgesamt 18 Millionen Euro kalkuliert die Stadt in einem Fünf-Jahres-Finanzplan. Vergleichbare Bauten kosten 14 bis 15 Millionen Euro. Der Rest ist für eventuell notwendige Infrastrukturkosten wie Straßenbau und Ampelanlagen vorgesehen. Dort wo Sparmöglichkeiten bestehen, will sie die Stadt nutzen.

Die notwendigen Finanzmittel sind im städtischen Haushalt berücksichtigt. Ein Teil davon muss finanziert werden, bei einer derzeit günstigen Zinslage. Landeszuschüsse gibt es nicht.

Einen genauen Termin gibt es noch nicht. Der Bürgermeister hofft, dass Brühl in drei bis fünf Jahren eine neue Feuerwache haben wird.


Hauptausschuss 4. Juni 2012

In der Sitzung des Hauptausschusses am 4. Juni 2012 präsentierte die Unternehmungsberatung Rinke die von ihr erstellte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes im Entwurf. Eine Abstimmung fand nicht statt.

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19. Juni 2012

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung befasste sich mit dem Thema Verlagerung der städtischen Feuerwache in seiner Sitzung am 19. Juni 2012 aus planungsrechtlicher Sicht. Das Gremium tagte in öffentlicher Sitzung in der Aula des Max-Ernst-Gymnasiums.

Nach ausführlicher Diskussion kamen auch Bürgerinnen und Bürger zu Wort. Ein Beschluss wurde in der Sitzung nicht gefasst.

Stadtrat 2. Juli 2012

Am 2. Juli 2012 beriet der Brühler Stadtrat über die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans. Ein Beschluss dazu wurde nicht gefasst. Vielmehr soll ein Verkehrsgutachten vor weiteren Entscheidungen eingeholt werden, um offenen Fragen zu klären.

Hauptausschuss 27. August 2012

Der Hauptausschuss hat die Vorlage "Brandschutzbedarfsplan" (46/2012 - siehe Downloads) am 27. August 2012 in öffentlicher Sitzung im Erich-Kästner-Saal (Neubau) der Erich-Kästner-Realschule, Römerstraße 294. Der Tagungsort wurde mit Rücksicht auf das große Bürgerinteresse gewählt, um genügend Zuschauerplätze anbieten zu können.

Zur Diskussion standen fünf alternative Grundstücke bzw. Standorte. Für diese Standorte wurde Karten erstellt aus denen erkennbar wird, welcher Abdeckungsbereich sich auf Basis einer Fahrzeit von 7 Minuten (1. Eintreffzeit = 8 Min. abzüglich 1 Min. Ausrückzeit) ergibt.

Der Bürgermeister wurde einstimmig beauftragt, den Standort Römerstraße/Liblarer Straße weitergehend und vertiefend auf seine Eignung und Realisierbarkeit hin, zu untersuchen. Hierbei sind insbesondere die erforderlichen planerischen und planungsrechtlichen Themenstellungen wie Verkehr, Lärm, Umwelt, Hochbau, etc. abzuarbeiten.

Hilfsweise wurde der Bürgermeister für den Fall, dass sich die Ungeeignetheit bzw. Unrealisierbarkeit des Standortes herausstellen würde, beauftragt, festzustellen, ob der - nach allen bisherigen Erkenntnissen - weniger geeignete Standort unterhalb des BTV-Sportzentrums (von-Wied-Straße) unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen zumindest als Alternativstandort geeignet ist.

Isochronendarstellung von-Wied-Straße

Hauptausschuss 19. Oktober 2015

Der Standort Römerstraße / Liblarer Straße wurde im Auftrag des Rates weitergehend und vertiefend auf seine Eignung und Realisierbarkeit hin untersucht. Hierbei waren insbesondere die erforderlichen planerischen und planungsrechtlichen Themenstellungen wie Verkehr, Lärm, Umwelt, Hochbau, etc. abzuarbeiten.

Der Bürgermeister präsentierte die Gutachten in der Sitzung des Hauptausschusses am 19. Oktober 2015 ("1. Lesung") unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die öffentliche Sitzung fand in der Aula des Max-Ernst-Gymnasiums statt.

In einer weiteren Sitzung ("2. Lesung") sollen die Fragen aus Politik und Öffentlichkeit beantwortet werden.

Hauptausschuss 2. September 2019 und Stadtrat 23. September 2019

Der Beschluss über die letzte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ruhte einige Jahre, da zuerst eine aufwändige Machbarkeitsstudie durchgeführt werden sollte und auch wurde.

Entwurf einer Gebäudeansicht Neubau Feuerwache


Da seitens der Bezirksregierung Kernpunkte des Brandschutzbedarfsplanes in Frage gestellt wurden und alle Kommunen in NRW gesetzlich verpflichtet sind, alle 5 Jahre einen neuen Brandschutzbedarfsplan zu erstellen, hat die Verwaltung sich entschlossen, einen ganz neuen Brandschutzbedarfsplan zu erarbeiten und damit die von der Aufsicht angesprochenen Fragestellungen zu beantworten, da spätestens im Jahr 2020 ein neuer Brandschutzbedarfsplan hätte aufgestellt werden müssen. 

Ein Kernpunkt, der von der oberen Aufsichtsbehörde bemängelt wurde war, dass vergleichbare Städte der Größe Brühls zur Absicherung der Hilfsfristen mindestens einen weiteren rein ehrenamtlichen haben. Aus diesem Grund wird zur Erprobung der Standort Rheinstraße für die Freiwillige Feuerwehr verkleinert beibehalten. Nach einer Inbetriebnahme der Feuer- und Rettungswache an der Römerstraße sollen dann für den Zeitraum einer Fortschreibungsperiode (5 Jahre) des Brandschutzbedarfsplanes entsprechende Zahlen und Daten ausgewertet werden. Somit kann dann abschließend beurteilt werden, inwieweit ein zweiter Standort in Brühl nötig ist.

Die Aufsichtsbehörde, der nach den Erfahrungen vom letzten Mal der Entwurf nun im Vorfeld der politischen Beratung vorgelegt wurde, hat keine Beanstandungen geäußert.

Außerdem konnte das aktuell modernste Programm, das an der Universität verfügbar ist, für die Berechnung der Fahrzeiten genutzt werden. Ziel war es dabei, im Hinblick auf die Sicherheit der Bevölkerung, aber auch der Unternehmen in Brühl, zur Sicherstellung des Brandschutzes planerisch und rechnerisch ein realistisches Bild zu erhalten, was nun - die Bewertung der Aufsicht bestätigt dies - offensichtlich gelungen ist.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 23. September 2019 einstimmig die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beschlossen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister beauftragt, das Verfahren zur Errichtung der neuen Feuerwache in der Römerstraße mit der Beauftragung eines Projektsteuerers zu beginnen.


Weitere Informationen finden Sie hier:

Vorlage zur Vorstellung des Brandschutzbedarfsplanes im Hauptausschuss am 4. Juni2012

Auszug aus der Niederschrift zum Punkt Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan

Vorlage (28/12) Änderung Flächennutzungsplan - Bebauungsplan 08.11 "Neubau Hauptfeuerwache"

Vorlage 46/2012 Brandschutzbedarfsplan (Alternativstandorte)

Vorlage 413/2015

Präsentation zum Neubau FEUER- UND RETTUNGSWACHE im Hauptausschuss am 19. Oktober 2015

Verlagerung der städtischen Feuerwache Pressemitteilung

Vorlage 46/2012 Brandschutzbedarfsplan - Beratung im Hauptausschuss am 27. August 2012

Vorlage 28/12 Bebauungsplan 08.11 ,Neubau Hauptfeuerwache Römerstraße, südl. Liblarer Str.' und 34. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB (PStA 19. Juni 2012, Rat 2. Juli 2012)

Vorlage (161/96f) zur Vorstellung des Brandschutzbedarfsplanes im Hauptausschuss am 4. Juni 2012

Vorlage (318/2019) zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes im Hauptausschuss am 2. September 2019 sowie im Rat am 23. September 2019

Präsentation zum Brandschutzbedarfsplan 2019 im Hauptausschuss am 2. September 2019 

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 2019 

Stadt Brühl

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50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051