Altlastenkataster

Auskunft inkl. Antrag

Der Rhein-Erft-Kreis führt ein Altlastenkataster. Hier enthalten sind alle vorliegenden Kenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte. 

Beispielsweise können vor dem Erwerb eines Grundstückes über das Altlastenkataster nützliche Informationen eingeholt werden. Auskünfte können an den jeweiligen Grundstückseigentümer erteilt werden oder es muss eine Erklärung des Eigentümers vorgelegt werden, dass eine entsprechende Auskunft erteilt werden darf.

Zuständige Einrichtung
Amt für technischen Umweltschutz Abfallwirtschaft/Bodenschutz/Abgrabungen
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon: 02271 8317071
E-Mail: info@rhein-erft-kreis.de

Zuständige Kontaktpersonen
Frau Sonja Wolf
Herr Jason Hagemann
Frau Ruth Schmitz
Frau Ann-Katrin Holland

Antragsstellung
Das Antragsformular auf Altlastenauskunft beim Rhein-Erft-Kreis steht Ihnen als PDF Dokument zum Download zur Verfügung.  


Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen stellen das Umweltinformationsgesetz sowie das Bundesbodenschutzgesetz, die Bundesbodenschutzverordnung und das Landesbodenschutzgesetz NRW dar.


Erforderliche Unterlagen

Erforderlich ist ein formloser schriftlicher Antrag mit Name, Anschrift, Unterschrift sowie folgenden Unterlagen:

  • Aktuelle Adresse des Grundstückes
  • Gemarkung, Flur, Flurstück
  • Flurkarte (soweit vorhanden)
  • Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Gerichtsauftrag (soweit vorhanden)

Bearbeitungsdauer und Kosten

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche.

Die Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand. Liegen keine Eintragungen im Kataster vor und ist der Antrag vollständig, so ist die Auskunft kostenfrei.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051