Kommunale Wärmeplanung
Aktuelles – Ihre Stellungnahme
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung (KWP) hat die Stadtverwaltung Brühl gemeinsam mit den Stadtwerken Brühl, den Dienstleistern Tilia GmbH und Smart Geomatics GmbH Szenarien zur Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in Brühl bis zum Jahr 2045 aufgestellt und analysiert, welche Maßnahmen in den kommenden Jahren für die Transformation notwendig sind.
Für einen Zeitraum von 30 Tagen haben Sie einschließlich bis zum 25. April 2025 die Möglichkeit über das Beteiligungsportal der Stadt Brühl Ihre Stellungnahme zu den Ergebnissen der Szenarienanalyse sowie der Umsetzungsstrategie inklusive Maßnahmenkatalog abzugeben.
Zielsetzung & Grundlagen
Titelbild KWP Stadt Brühl, @ freepic.com
Mithilfe des kommunalen Wärmeplans soll in Brühl der langfristig zu erwartende Wärmebedarf mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt werden. Dies schafft Planungs- und Investitionssicherheit für die Bevölkerung und Unternehmen in unserer Stadt.
Ebenso soll mit dem Wärmeplan den lokalen Akteurinnen und Akteuren eine verbindliche Orientierung gegeben werden, in welchem Teil von Brühl welche Art der Wärmeversorgung (leitungsgebunden oder dezentral und in Verbindung mit klimaneutralen Energieträgern) vorrangig eingesetzt werden soll.
Damit dies so schnell wie möglich vorliegt, hat sich die Stadtverwaltung Brühl das Ziel gesetzt, bis Ende Juni 2025 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Grundlage sowie zur erhaltenen Bundesförderung stehen in den klappbaren Inhalten für Sie bereit. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat zudem auf seiner Website alle wichtigen Informationen zur kommunalen Wärmeplanung für Sie zusammengefasst.
Bausteine inklusive Zeitplan
Der Projektzeitraum zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für Brühl erstreckt sich über einen Zeitraum von einem Jahr und drei Monaten (April 2024 bis Juni 2025) und beeinhaltet die nachfolgenden acht Bausteine. Dabei ist unter anderem eine umfangreiche Beteiligung von lokalen Akteurinnen und Akteuren in Brühl im Rahmen der Partizipationsstrategie geplant.
Geplanter Ablauf der kommunalen Wärmeplanung, Stadt Brühl
Über die klappbaren Inhalte können Sie sich einen Überblick über die Ergebnisse der jeweiligen Bausteine verschaffen.
Ergebnisse der Wärmeplanung nach WPG
Ab sofort stehen Ihnen die folgenden Dokumente zur Einsicht zur Verfügung. Die Stadt Brühl kommt damit seiner Verpflichtung gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) nach.
Zusätzlich hierzu für Sie zum Download:
Offene Fragestellungen
Falls Sie als Bürgerin und Bürger der Stadt Brühl Fragen zu den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung (KWP) haben, können Sie uns diese gerne via E-Mail unter klimaschutz@bruehl.de mitteilen.
Veranstaltung für Bürgerinnen und Bürger
Informationsveranstaltung KWP im Clemens August Forum, 14. Nov. 2024
Um den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung zu präsentieren und Anregungen sowie Meinungen aller Einwohnerinnen und Einwohner mit aufnehmen zu können, fand am 14. November 2024 eine Informationsveranstaltung im Clemens August Forum (CAF) statt.
Neben Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung Brühl sowie der Stadtwerke Brühl waren auch Externe wie die Tilia GmbH und das Energie Kompetenz Zentrums (EkoZet) des Rhein-Erft-Kreises anwesend.
Die dort gezeigten Vorträge können Sie hier herunterladen:
Umfrageergebnisse, KWP
Ebenfalls fand in diesem Rahmen eine Umfrage statt, dessen Ergebnisse Sie über die nebenstehende Bildergalerie aufrufen können. Dabei standen Fragen zur Heizungsanlage sowie zu Hemnissen und Erwartungen im Hinblick auf die KWP im Vordergrund.
Bestandteil der Veranstaltung war auch eine offene Fragerunde, dessen Inhalt wir unter Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst haben.
Erneuerbares Heizen im Bestand
Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird spätestens nach dem 30. Juni 2028 in Städten wie Brühl (bis zu 100.000 Einwohnern) der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien verbindlich.
- Das GEG gilt dabei für Wohngebäude und Nichtwohngebäude gleichermaßen.
- Für bestehende Gebäude gibt es längere Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen. Das gilt auch bei Neubauten, die in Baulücken errichtet werden.
- Eine Pflicht zum Einbau einer Heizung, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzt, gilt nur, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.
Wichtig ist: Der in Brühl in Erstellung befindliche Wärmeplan löst nach dessen Abschluss (voraussichtlich Ende März 2025) nicht "automatisch" eine frühere Geltung der Pflichten des GEG aus. Vielmehr braucht es auf dieser Grundlage eine zusätzliche Entscheidung der Kommune über die Gebietsausweisung, die zu veröffentlichen ist.
Der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien würde dem Gesetz nach erst dann in Brühl vorzeitig verbindlich werden, wenn die Stadt Brühl bereits vor Mitte 2028 eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet auf der Grundlage seines Wärmeplans getroffen hat. Eine vorgezogene Gebietsausweisung ist dabei nicht Gegenstand der aktuellen Planungen in Brühl.
Wärmeplanungsgesetz und GEG, @ NRW.Energy4Climate
Zusammenhang zwischen WPG und GEG
Die NRW Energy 4 Climate hat in seiner Präsentation die Zusammenhänge zwischen Wärmeplanungsgesetz und GEG sowie die Bedeutung und die daraus resultierenden Folgen für Bürgerinnen und Bürger kompakt zusammengestellt.
Fragen und Antworten (FAQ)
Nachfolgend eine Auswahl an Fragen und Antworten, welche im Rahmen der Informationsveranstaltung am 14. November 2024 im Clemens August Forum (CAF) gestellt wurden.
Weitere Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf seiner Website veröffentlicht.