Wer von einem Grundstück Abwasser in die städtische Kanalisation einleiten will, muss eine Einleitzustimmung (auch Entwässerungsantrag oder Entwässerungsgesuch) beantragen. Die Beantragung erfolgt über ein Formular, dem ein Entwässerungslageplan, -grundriss und -schnitt in zweifacher Ausfertigung beizufügen ist.
Die Einleitzustimmung bescheinigt auch die abwassertechnische Erschließung, die der Bauordnungsbehörde vorzulegen ist. Eine Einleitzustimmung muss bei Neubauten, aber auch bei Erweiterungen und Umbauten beantragt werden.
Download Formular Einleitzustimmung
Die Grundstücksentwässerung auf dem Privatgrundstück muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden (§ 60
Absatz 1, Wasserhaushaltsgesetz). Details regeln die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser Teil 2, die Entwässerungssatzung der Stadt Brühl, sowie die DIN 1986-100.
Bei Bauvorhaben ist zunächst zu prüfen, ob die örtliche Entwässerung über einen Mischwasserkanal (Schmutz- und Regenwasser wird gemeinsam abgeleitet) oder über Schmutz- und Regenwasserkanäle (Schmutz- und Regenwasser wird in unterschiedliche Kanäle abgeleitet!) erfolgt. Nach diesen Vorgaben ist die Entwässerung auf dem Grundstück zu planen, wobei im Gebäude ohnehin Schmutz- und Regenwasser getrennt abgeleitet werden sollen.
Im Zustimmungsverfahren wird auch geklärt, ob ein neuer Grundstücksanschluss (oder bei getrennten Kanälen: Anschlüsse) erstellt werden muss. Die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Erstellung der privaten Abwasseranlagen ist durch den Unternehmer oder einen Sachverständigen zu bescheinigen (§ 62 Bauordnung). Die Bescheinigung ist auf Verlangen der Stadt vorzulegen.