Mindeststandards in Bebauungsplänen

Für Neubauvorhaben in der Stadt Brühl sind Mindeststandards zur klimaangepassten Bauleitplanung einzuhalten, die in Form eines Prüfkatalogs zusammengefasst sind. Eine Einzelfallprüfung jedes Vorhabens entfällt damit nicht.

Der Prüfkatalog unterteilt sich in drei verschiedene Kategorien:

  • Festsetzungen 
    • sind in der angestrebten Bauleitplanung zu übernehmen.
  • Prüfaufträge zur Festsetzung 
    • legen zu prüfende Aspekte im Rahmen der Planung fest, deren Ergebnis als Festsetzung in der angestrebten Bauleitplanung übernommen werden muss.
  • Hinweise 
    • stellen Bezüge zu relevanten Aspekten der Klimaangepassten Bauleitplanung her und sollen frühzeitige Rahmen zur Konzepterstellung und daraus folgenden Bauleitplanung geben.

Zielsetzung

Ziel der entwickelten Mindeststandards ist es, den Klima- und Umweltschutz, insbesondere das Kleinklima in Brühl zu verbessern und sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Damit wird zusätzlich ein Beitrag zur Aufwertung des Stadtbilds, zur Förderung der Biodiversität, zur Starkregenvorsorge, zum Schutz der Gesundheit und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität geleistet.

Die überarbeiteten Mindeststandards leiten sich aus den Maßnahmen KF4 des Integrierten Klimaschutzkonzepts (ISKS) sowie M13 des Klimaanpassungskonzepts ab. Sie basieren sowohl auf rechtlichen Vorgaben als auch auf städtischen Gutachten und Konzepten (Klimafunktions- und Planungshinweiskarte für die Stadt Brühl, Masterplan Freiraum)

Zeichnerische Festsetzung, Vorgartenfläche – Bebauungsplan 0615 - Alte Bonnstraße / südlich Otto-Wels-Straße
Zeichnerische Festsetzung, Vorgartenfläche – Bebauungsplan 0615 - Alte Bonnstraße / südlich Otto-Wels-Straße

Entwicklung des Prüfkatalogs

Seit dem 7. Juli 2025 gilt die durch den Rat der Stadt Brühl beschlossene Fassung des Prüfkatalogs – Mindeststandards zur klimaangepassten Bauleitplanung der Stadt Brühl.

Es handelt sich dabei um eine überarbeitete Fassung, die auf dem Prüfkatalog mit Festsetzungen zur Begrünung in Bebauungsplänen aus dem Jahr 2023 basiert.  Die darin enthaltenen 13 Mindeststandards wurden seit dem Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 7. Dezember 2023 bei jedem Projekt zu Beginn der Planung herangezogen. Der nicht mehr aktuelle Prüfkatalog aus dem Jahr 2023 kann bei Interesse als PDF aufgerufen werden.


Anwendung

Die im Prüfkatalog definierten Mindeststandards werden bei jedem Projekt zu Beginn der Planung herangezogen. Die Vorgaben zur Umsetzung der Mindeststandards für das jeweilige Projekt sind dabei zunächst vom Projektverantwortlichen zu prüfen und anschließend an die zuständigen Personen in der Verwaltung weiterzugegeben.

Die Prüfung erfolgt weiterhin immer einzelfallbezogen, da die Mindeststandards je nach städtebaulichen Rahmenbedingungen nicht immer vollständig angewendet werden können. Eine Abweichung von den Mindeststandards ist vom Projektverantwortlichen zu begründen, wobei auch Vorschläge zur Kompensation vorzulegen sind.

Skizze Grünflächenanteile im Vorgartenbereich nach Gebäudetyp
Skizze Grünflächenanteile im Vorgartenbereich nach Gebäudetyp

Mindeststandards des Prüfkatalogs im Detail

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den getroffenen Mindeststandards in Bebauungsplänen der Stadt Brühl. In der überarbeiteten Version wurden unter neuer Gliederung die Themen

  • Energieeffizienz
  • Erneuerbare Energien
  • Regenwassermanagement
  • Fassadenfarbe und
  • Lichtemissionen

ergänzt. Die hinzugefügten Ausführungstexte begründen zudem nun die einzelnen Mindeststandards verständlich. 

Den vollständigen Prüfkatalog "Mindeststandards zur klimaangepassten Bauleitplanung" aus dem Jahr 2025 mit den genauen Festsetzungen und ausführlichen Begründungen können Sie als PDF-Dokument herunterladen. 

1. Begrünung von Gebäuden und Anlagen

Die in der nachfolgenden Tabelle genannten Mindeststandards entsprechen denen des Prüfkatalogs aus dem Jahr 2023. Es wurden lediglich vereinzelte Ergänzungen oder formale Anpassungen vorgenommen.

Ziele

Mindeststandards

  • Biodiversitätsförderung
    ⁢durch größtmöglichen
    ⁢Anteil von Grünflächen
  • ⁢Schaffung dezentraler Retentions- und Verdunstungsflächen
  • ⁢Reduzierung von negative Wirkungen durch begrünte Nebenanlagen 
  • Dachbegrünung von Hauptanlagen (mind. 12 cm  durchwurzelbare Aufbaudicke)
  • Intensive Dachbegrünung von Nebenanlagen 
  • Fassadenbegrünung von Wohngebäuden und Gewerbebauten
  • Eingrünung von Nebenanlagen 
  • Begrünungen von Tiefgaragen (mind. 60 cm durchwurzelbare Aufbaudicke)
  • Grünstreifen zur Verkehrsfläche in Gewerbegebieten (mind. 3 m Breite)

2. Energieeffizienz und Erneuerbare Energien

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Mindeststandards wurden im Rahmen der Überarbeitung im Jahr 2025 neu aufgenommen.

Ziele

Mindeststandards

  • Das Solarenergiepotential vollumfänglich nutzen
  • Maximierung der aktiven und passiven solaren Erträge
  • Einhaltung der Solardachpflicht
  • Solaroptimierte Gestaltung von Baukörpern (Wahl der Dachform, Ausrichtung und Verschattung berücksichtigen) 

3. Gestaltung von Freiflächen und Außenbereichen

Die in der nachfolgenden Tabelle genannten Mindeststandards entsprechen denen des Prüfkatalogs aus dem Jahr 2023. Es wurden lediglich vereinzelte Ergänzungen oder formale Anpassungen vorgenommen.

Ziele

Mindeststandards

  • Biodiversitätsförderung
    ⁢durch einen größtmöglichen Anteil von Grünflächen
  • ⁢Schaffung dezentraler Retentions- und Verdunstungsflächen
  • Verschattung versiegelter Flächen durch Baumpflanzungen



  • Begrünung von Vorgärten bei Wohnbebauungen
  • Begrünung von Parkplätzen (mind. 1 Baum je 5 angefangenen Stellplätzen)
  • Straßenbegleitende Baumpflanzungen (mind. 12 m³ Wurzelraumvolumen pro Baum)
  • Grundstückseinfriedungen (in Form von lebenden Hecken für Vor- und Hausgärten, Sichtschutz)
  • Heckenanpflanzungen als "grüne Einfassung" bei Neubebauung 

4. Regenwassermanagement

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Mindeststandards wurden im Rahmen der Überarbeitung im Jahr 2025 neu aufgenommen.

Ziele

Mindeststandards

  • Erhalt des natürlichen Wasserkreislaufs und Entlastung der Kanalisation
  • Schutz der Vorflut bei Starkregenereignissen

  • Überflutungsschutz und Entlastung von Feuerwehr bzw. Katastrophenschutz durch Eigenvorsorge⁢
  • Versickerung und Speicherung (größtmöglicher Anteil dezentraler  Regenwasser-bewirtschaftung)
  • Überflutungsvorsorge (durch Eigenvorsorge in Bezug auf Überflutungen und Rückstau)
  • Gestaltung versiegelter Flächen (größtmöglicher Anteil von Grünflächen)

5. Farbauswahl und Lichtemissionen

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Mindeststandards wurden im Rahmen der Überarbeitung im Jahr 2025 neu aufgenommen.

Ziele

Mindeststandards

  • Verringerung des städtischen Wärmeinseleffekts durch Fassadenfarben mit hohen Reflexionseigenschaften
    ⁢⁢
  • Energie- und Ressourceneinsparung sowie Artenschutz durch Reduzierung von Lichtemissionen
  • Fassadenfarbe im Sinne des Albedoeffekts (in Hotspotbereichen gemäß Planungshinweiskarte)
  • Lichtemissionen reduzieren 

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