Seit dem Versuch, 2009 innerhalb des Investitionsprogramms "Nationale UNESCO-Welterbestätten" das Bahnhofsumfeld neuzugestalten, bildet eine vergrößerte und neugestaltete Radstation das zentrale Element in den Gestaltungsüberlegungen.
Damals war vorgesehen, neben der Kapazitätserhöhung der eigentlichen Radstation, die abgängigen Einrichtungen des Landes, Kiosk und WC-Anlage, neu zu errichten und durch ein gemeinsames Dach mit der Radstation zu verbinden. Ein umlaufender Arkadengang sollte die Kubatur in Richtung Vorplatz und Schloss leichter erscheinen lassen, "auflösen". Sowohl der Aufzug wie auch die im Bahnhofsgebäude noch befindliche Servicestelle der DB sollten in die neue Radstation integriert werden. Bei dieser Lösung sollten wesentliche Teile der bestehenden Radstation erhalten bleiben und durch die Erweiterungen baulich ergänzt werden.
Gegen diese Maßnahme bestanden von Anfang an Bedenken der Schlossverwaltung und insbesondere bei der für die Schlösser Brühl zuständigen Denkmalbehörde bei der Bezirksregierung Köln. Negativ bewertet wurde insbesondere, dass die Radstation die Sicht auf das Schloss von den Bahnsteigen aus "verstellt". Eine grundlegende Forderung war daher, die neuen Bestandteile, insbesondere die Erweiterung der Radstation, niedriger auszuführen, um die Sicht nicht weiter einzuschränken und die bauliche Höhe des vorhandenen Gebäudes zu reduzieren. Zudem wurde es als kritisch betrachtet, die Funktionen Kiosk und WC auf Landesflächen zu errichten.
Aufgrund dieser Einwendungen erfolgten weitere Variantenuntersuchungen, bei denen die bauliche Anlage ausschließlich auf städtischen Flächen realisiert werden kann. Wegen des geringeren Platzangebotes musste in allen Varianten auf die Funktion "Kiosk" verzichtet werden und auch die Unterbringung der Servicestation der DB gelang nicht. Eine öffentliche WC-Anlage konnte hingegen in jeder Variante integriert werden, jedoch nur deutlich kleiner als ursprünglich vorgesehen. Die wesentliche Forderung einer Freisichtigkeit von den Bahnsteigen aus konnte jedoch, konstruktiv bedingt, nicht erreicht werden. Die Höhe der bestehenden Konstruktion hätte nur geringfügig und nur mit hohem Aufwand verringert werden können. Der seinerzeit in Lage und Konstruktion feststehende Aufzug verschärfte die Situation zudem deutlich, da dieser genau in der bisher freigebliebenen Sichtachse Bahnsteig/Schloss hätte installiert werden sollen.
Die Sichtbeziehung Bahnhof/Schloss war in allen mit dem Land geführten Diskussionen die zentrale Forderung. Die einzige verbleibende Möglichkeit, dieser Forderung nachzukommen, ist die bestehende Radstation aufzugeben und durch einen Neubau zu ersetzen. Um hier die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme abschätzen zu können, wurde eine Variante untersucht, die ein um ca. 1,50 Meter tiefer gelegenes Eingangsniveau aufweist, das in etwa der Höhenlage des angrenzenden Parkplatzes entspricht. Die hierzu notwendigen Geländeveränderungen führen in der Folge dazu, dass eine Zuwegung zu der Gleisunterführung möglich wird, die mit ca. 3 Prozent ein Längsgefälle aufweist, welches deutlich unter 6 Prozent liegt. Damit ist eine gestalterisch anspruchsvolle, barrierefreie Erschließung ohne Aufzug möglich.
Nachdem der Denkmalbehörde und den Vertretern des Landes diese Variante vorgestellt wurde, haben diese auch der Eintragung einer notwendigen Baulast zugestimmt. Dies ist ein großer Schritt auf dem Weg zur Realisierung der Gesamtmaßnahme.
Da bei dieser Variante der stadtseitige Aufzug, den die DB errichten will, entfallen könnte, wurden Gespräche sowohl mit der DB Station&Service AG wie auch mit dem Fördergeber NVR geführt. An beiden Stellen wurde diese Variante begeistert aufgenommen und es konnte einmütig festgestellt werden, dass es sich nicht nur unter gestalterischen Gesichtspunkten sondern auch vor dem Hintergrund der Erstellungs- und Folgekosten um die bessere Variante handelt. Daher wurde vereinbart, gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, um diese Variante zu realisieren.
Eine schwerwiegende Problematik bestand darin, dass die Planungen zur Realisierung des stadtseitigen Senkrechtsaufzuges bereits sehr weit fortgeschritten waren und notwendige Ausschreibungen anstanden.
Zur Umsetzung der Planung war, neben dem Bauantrag für den Neubau der Radstation, ein Planfeststellungsverfahren beim EBA (Eisenbahn-Bundesamt) anzustrengen, welches den Abriss der Radstation sowie die Erstellung des barrierefreien Zugangs umfasst. Die Planungsgenehmigungen für den Abriss der Radstation und die Erstellung der barrierefreien Zuwegung liegen vor, der Abriss der Radstation erfolgte Ende 2020. Mit dem Bau der barrierefreien Zuwegung wurde Ende August 2024 begonnen, der Neubau der Radstation startet somit voraussichtlich im Anschluss daran im Frühjahr/Sommer 2025.