Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Brühl
ISEK Brühl 2.0

Neues Förderangebot für private Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer

Neben dem öffentlichen Raum, also den Straßen, Plätzen und Grünanlagen, prägen die privaten Immobilien die Atmosphäre und Attraktivität einer Innenstadt. Die Stadt Brühl weist im Innenstadtbereich eine Vielzahl attraktiver und zum großen Teil auch historischer Gebäude mit stadtbildprägendem Charakter auf. Zahlreiche Objekte stehen unter Denkmalschutz und sind Zeugnis der Baukultur in unterschiedlichen Epochen. Dieses sichtbare Erscheinungsbild der Innenstadt gilt es zu bewahren, in Stand zu halten und bei Bedarf zu modernisieren.

Mit dem neuen Förderangebot des sogenannten Hof- und Fassadenprogramms sollen private Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bei der gestalterischen Aufwertung von Fassaden, Dächern, Außenanlagen und Hofflächen finanziell unterstützt werden, um so zu einer Verbesserung des innerstädtischen Erscheinungsbildes und zur Aufwertung von Gebäuden und Grundstücken beizutragen.

Das Hof- und Fassadenprogramm ist eingebunden in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) "Brühl-Innenstadt 2.0". Mit finanzieller Unterstützung des Bundes und des Landes aus der Städtebauförderung wurden bereits zahlreiche Projekte und Maßnahmen in der Brühler Innenstadt umgesetzt.


Wer und was wird gefördert?

Einen Zuschuss erhalten können Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder auch Mieterinnen und Mieter, deren Immobilie innerhalb des Geltungsbereichs des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) "Brühl-Innenstadt 2.0" liegt.

Gefördert werden Maßnahmen für die Herrichtung und Gestaltung von Fassaden und Dächern sowie für die Gestaltung, Entsiegelung und Herrichtung von Hof- und Gartenflächen auf privaten Grundstücken. Alle förderfähigen Maßnahmen werden im Einzelnen in der Förderrichtlinie der Stadt Brühl aufgeführt. Grundsätzlich nicht gefördert werden Maßnahmen einer energetischen Gebäudesanierung wie beispielsweise die Dämmung einer Fassade. Eine Kombination ist aber denkbar. Förderangebote für Maßnahmen zur Energieeinsparung rund um das Gebäude bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an.


In welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Bruttokosten. Die Förderuntergrenze liegt bei mindestens 1.000 Euro, die maximale Förderhöhe je Förderobjekt beträgt 15.000 Euro.

Am 31. Oktober 2022 wurde die neue Förderrichtlinie vom Rat beschlossen. Damit wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass für Objekte im Programmgebiet des ISEK Brühl 2.0 der Förderzugang möglich ist.


Wie werden Fördermittel beantragt?

Schritt 1 – Prüfung des Sanierungsbedarfs

Zunächst erfolgt die Feststellung des Sanierungsbedarfs und der jeweiligen Förderfähigkeit. Hierzu kann eine kostenfreie Erstberatung durch die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft in Anspruch genommen oder ein Fachbüro hinzugezogen werden.

Schritt 2 – Antragstellung

Der Antrag und die Förderrichtlinie für das Haus‑, Hof- und Fassadenprogramm können hier als PDF-Datei herunterladen werden. Im Antrag sind die Maßnahmen zu beschreiben und die damit verbundenen Kosten zu benennen. Es sind mindestens drei Vergleichsangebote von verschiedenen Fachbetrieben einzureichen. Zudem sind beizufügen: Lageplan, Fotos, Eigentümernachweis sowie ggf. erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse.

Schritt 3 – Bewilligung

Liegen alle Unterlagen vollständig vor und entsprechen die Maßnahmen den Vorgaben der Förderrichtlinie, stellt die Stadt Brühl einen schriftlichen Förderbescheid aus. Mit der Umsetzung der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.

Schritt 4 – Auszahlung des Zuschusses

Ist die Maßnahme abgeschlossen, reicht der Antragsstellende alle benötigten Nachweise ein, die eine ordnungsgemäße Umsetzung der zuvor bewilligten Maßnahme belegen (Rechnungen, Fotodokumentation, und weiteres). Bei Bedarf wird auch eine Ortsbesichtigung durch einen Mitarbeitenden der Stadt oder durch einen durch die Stadt beauftragten Dienstleister durchgeführt. Nach durchgeführter Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.


Allgemeine Informationen / Downloads


Mit Förderung:

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