Rathaus Steinweg 

Altes Rathaus vor Abriss
Altes Rathaus vor Abriss

Der Rat der Stadt Brühl beschloss im Jahr 2016, den Rathausanbau aus den 60er-Jahren abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Der denkmalgeschützte Teil des Rathauses im Steinweg blieb erhalten und wurde lediglich saniert.

Nach dem Abriss 2018 begann 2019 der eigentliche Neubau.

Luftansicht neues Rathaus
Neubau Rathaus

2023 wurde das neue Rathaus B im Steinweg 1 eröffnet.

Alle wichtigen Informationen über den abgeschlossenen Rathausneubau, die Ausschreibungen und Projektarbeiten sind für Sie auf dieser Seite zusammengetragen.

Pressemitteilungen und weitere Infos

Pressemitteilungen


















Dokumente zu Einwohnerversammlungen


Dokumente im Ratsinformationssystem

Hauptausschuss 27. Mai 2019:

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 9. Mai 2019:

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31. Januar 2019:


Hauptausschuss 26. November 2018:

Hauptausschuss 25. Juni 2018:


Weitere Suche im Ratsinformationssystem zum Thema "Rathaus B".


Schadstoffe

Im Rahmen der zurzeit stattfindenden Entkernung hat man durch vorbereitende Beprobungen festgestellt, dass die Schadstoffbelastung im Gebäude höher ist als angenommen. So ist man in den Bodenbelägen und in der Wandverkleidung des Treppenhauses auf PCB und auch auf Asbest gestoßen.

Nachfolgend finden Sie die zugehörigen Pressemitteilungen und Gutachten:

Webcam

Wer genau wissen möchte, wie weit die Bauarbeiten rund um das Rathaus Steinweg fortgeschritten sind, kann den Neubau per Webcam verfolgen. Mit Blick vom Janshof aus können Interessierte die Fortschritte im 3-Minuten-Takt* verfolgen.

Hier gelangen Sie zur Webcam.

* Aus Datenschutzgründen ist eine Live-Übertragung nicht möglich.

Wettbewerbsverfahren Rathaus / Janshof

Der Rat der Stadt Brühl hat im Jahr 2016 den Abriss des Anbaus des denkmalgeschützten Rathauses Steinweg beschlossen. Der Anbau soll durch einen modernen – nach neuestem energetischen Standard und barrierefrei errichteten – Neubau ersetzt werden. Gleichzeitig soll der historische Gebäudeteil energetisch ertüchtigt werden. Der daran angrenzende Janshof soll zudem als neuer innerstädtischer Platz mit hoher Aufenthaltsqualität umgestaltet werden.

Für diese komplexe Aufgabe mitten in der Brühler Innenstadt wurde ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Für den Wettbewerb waren insgesamt 15 Teilnehmer zugelassen, davon wurden fünf Teilnehmerbüros gesetzt. Alle Architektenbüros und -gemeinschaften waren bis zum 24. März 2017 zur Teilnahme am Wettbewerb aufgerufen.

Auslobungsunterlagen Wettbewerb Rathaus Steinweg / Janshof

Protokoll der Preisgerichtssitzung am 06.06.2017

1. Preis Wettbewerbsverfahren Rathaus Steinweg / Janshof

2. Preis Wettbewerbsverfahren Rathaus Steinweg / Janshof

3. Preis Wettbewerbsverfahren Rathaus Steinweg / Janshof

Projektarbeit zur Neugestaltung des Janshofs

Bürgermeister Dieter Freytag mit den Studentinnen und Studenten des Departments Architektur der Universität Siegen


Auf Initiative von Bürgermeister Dieter Freytag haben Studentinnen und Studenten im Rahmen ihres Masterstudiengangs des Departments Architektur der Universität Siegen in einer Projektarbeit Ideen zur Neugestaltung des Janshofs entworfen.

Die Studentinnen und Studenten stellten ihre insgesamt acht Pläne und Modelle am 12. Mai 2015 im Rathaus vor. Danach konnten die Arbeiten noch einige Tage besichtigt werden.

Projektstudie zur zukünftigen Entwicklung des Rathauses Steinweg

Studie als Modellbeispiel zur Kostenberechnung:
Variante 3 - Denkmal + Neubau optimiert

Im Rahmen der Projektstudie wurde die Hahn Helten + Ass. Architekten GmbH damit beauftragt, eine Studie für die zukünftige Entwicklung des Rathaus Steinweg in Brühl zu erstellen.


Auf Grundlage einer Bestandsanalyse wurden drei bauliche Konzepte für die Entwicklung des Standortes Rathaus Steinweg erarbeitet. Besonderes Augenmerk galt hier neben den Aspekten der städtebaulichen Eingliederung, der Wirtschaftlichkeit und Nutzungsflexibilität vor allem auch den Aspekten der Stadtentwicklung und der Denkmalpflege, sowie der Umsetzung einer erhöhten Bürgernähe und Transparenz zur Verbesserung des Dialog zwischen den Bürgern und den politischen und verwaltungstechnischen Institutionen der Stadt Brühl.

Handlungsempfehlung - Fazit der Studie (Studie Seite 64)

Studie als Modellbeispiel zur Kostenberechnung: Variante 3 - Denkmal + Neubau optimiert


Für die Weiterentwicklung des Standortes "Rathaus B" empfiehlt die Hahn Helten + Ass. Architekten GmbH eine Realisierung auf der Basis der Variante 3.

In den Varianten 2 und 3 wird jeweils ein Neubau als Ersatz für den 60er-Jahre Bau zur Realisierung vorgeschlagen. Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe und Disposition im Stadtraum. So wird bei der Variante 3 ein größerer Baukörper vorgeschlagen, der durch die Wiederherstellung der historischen Baufluchten und die Gassenbildung auch die Platzfassung des "Janshofes" ermöglicht und somit einen positiven Impuls für die Innenstadtentwicklung Brühls erwarten lässt.

Des Weiteren sind durch die Größe und die hohe Nutzungsflexibilität des Baukörpers in Variante 3 mehrere Nutzungen wie Bibliothek, Bürgerservice und die Unterbringung von Rats- und Fraktionssälen parallel denkbar.

Durch die Ausbildung einer zentralen Adresse und Anlaufstelle würde die Realisierung der Variante 3 zu mehr Bürgernähe führen und darüber hinaus den repräsentativen Ansprüchen an ein Rathaus für Brühl in höchst angemessener Weise genügen.

Hinsichtlich der Nutzungsflexibilität und der einfachen Realisierung der Barrierefreiheit und des Brandschutzes weist neben der Neubauvariante 3 auch die Neubauvariante 2 klare Vorteile gegenüber der Variante 1 auf. Weitere Vorteile ergeben sich bei beiden Neubauvarianten gegenüber Variante 1 durch ein gutes NF/VF-Verhältnis und durch eine optimierte Organisation der Erschließungsstruktur und der Neubaukubatur.

Bei der Variante 1 können die beiden Bestandsgebäude nur unter hohem Aufwand durch Umbau- und Sanierung an heutige Ansprüche an ein modernes Verwaltungsgebäude angepasst werden. Durch die geringe Nutzungsflexibilität ist bei dieser Variante nur eine reine Verwaltungsnutzung möglich. Die Umbaumaßnahmen gehen durch eine notwendige Erhöhung der Verkehrsfläche zulasten der Nutzflächen und führen zu einem schlechten NF/ VF-Verhältnis.

Auch eine städtebauliche "Fassung" des Janshof durch den Baukörper und eine wünschenswerte Wiederherstellung der historischen Baufluchten und der Gassenbildung gelingt hier nicht, weshalb auch ein positiver Impuls für die Stadtentwicklung Brühls ausbleiben würde.

Die Empfehlung zur Umsetzung der Variante 3 wird auch durch das Ergebnis der Kostenschätzung (S. 82) und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (S.88) erhärtet. Hier wird auch eine eindeutige Empfehlung zur Umsetzung der Variante 3 ausgesprochen. Der für die Neubaulösungen gewählte Entwurfsansatz ermöglicht über das Ergebnis der Studie hinaus problemlos die Entwicklung eines passgenauen Entwurfes, der bezüglich des Bauvolumens und der Kosten zwischen den im Rahmen der Studie vorgeschlagenen Varianten 2 und 3 liegen würde.

Das Gebäudekonzept bietet so die Chance ein Gebäude zu realisieren, das im Zuge der weiteren Bearbeitung maßgeschneidert auf das vom Bauherren formulierte Nutzungs- und Raumprogramm reagieren und im Entwurfsprozess angepasst werden kann.

Variante 1 - Denkmal + Altbau

Studie als Modellbeispiel zur Kostenberechnung: Denkmal + mit bisherigem Altbau

Variante 2 - Denkmal + Neubau

Studie als Modellbeispiel zur Kostenberechnung: Variante 2 - Denkmal + Neubau

Fachtechnische Bewertung (Kostenschätzung - Studie Seite 83)

Die absoluten Höhen der berechneten Investitionskosten für die einzelnen Varianten des Rathauses B sind nur eingeschränkt aussagefähig, daher wird auf die differenziertere Betrachtung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung von Refinanzierungsaspekten (vgl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung WBC) verwiesen. Qualitativ lassen sich aus dem Vergleich der Varianten folgende Aussagen treffen:

Variante 1
Die relativ hohen Kosten für den Umbau im Bestand und die trotz Modernisierung erzielte geringe Flächeneffizienz (nur ca. 61% Nutzfläche nach erfolgtem Umbau des Anbaus) lassen diese Lösung unter Refinanzierungsaspekten als unwirtschaftlich erscheinen.

Variante 2
Die Baukosten liegen gesamt ca. 19 % über Variante I und sind hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Refinanzierbarkeit günstiger als bei Variante 1 zu beurteilen. Die höhere Nutzfläche (77%) des Neubaus, bei nahezu gleicher Grundfläche, erzeugt ein deutlich höheres Nutzungspotenzial.

Variante 3
Die Baukosten je m² Grundfläche sind identisch zu Variante 2. Der Kosten- Nutzen-Effekt ist hier optimal ausgereizt (85% Nutzfläche im Neubau bei größtmöglicher Grundfläche je Geschoss). Die Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit und Refinanzierbarkeit sind im Kapitel Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vom Büro WBC dargestellt.

Vorgeschichte Rathaus Steinweg

Der Brühler Stadtrat hatte im Juni 2011 beschlossen, den Anbau am denkmalgeschützten Rathaus Steinweg abzureißen. Der Anbau sollte durch einen modernen - nach neuestem energetischen Standard und barrierefrei errichteten - Neubau ersetzt werden.

Gegen den Beschluss des Rates richtete sich ein Bürgerbegehren mit der Fragestellung, ob der "Rathausanbau Steinweg" erhalten werden sollte. Nachdem der Rat über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens beschlossen hatte, klagte die Bürgerinitiative, zog die Klage jedoch zurück, weil das Verwaltungsgericht Köln den Brühler Stadtrat und den damaligen Bürgermeister Michael Kreuzberg (CDU) in ihrer Rechtsauffassung und in ihrem Handeln bestätigt hatte.

Dem Rat schlug Kreuzberg dennoch vor, von einem Neubau abzusehen. Er sah zum damaligen Zeitpunkt eine Verunsicherung in der Bürgerschaft und verhärtete Fronten, die ein objektives Betrachten von Für und Wider und das gemeinsame Erarbeiten einer optimalen Lösung zum Wohle der Stadt nicht mehr möglich machten.


Sanierung oder Abriss und Neubau

Blick auf den Rathausanbau aus den 1960er Jahren am Steinweg ohne Aufzug

Seit vielen Jahren diskutieren Rat und Stadtverwaltung immer wieder über die Unzulänglichkeiten des Anbaus des Rathauses im Steinweg. Das Gebäude aus dem Jahre 1964 ist nicht behindertengerecht und in die Jahre gekommen. Auch mit einem neuen Aufzug wäre nur die Hälfte der Räume barrierefrei erreichbar.


Wird ein Aufzug gebaut, verliert die Baugenehmigung aus den 1960er Jahren ihren Bestandsschutz. Das hätte zur Folge, dass in erheblichem Umfang Maßnahmen zum Brandschutz getroffen werden müssten. Gleichzeitig wären zur Substanzerhaltung Sanierungsarbeiten fällig, die man bisher aufgeschoben hat.

Der denkmalgeschützte alte Teil mit Turm profitiert von einem neuen Anbau, bleibt in sich aber geschützt und unberührt. Ein Neubauteil soll sich im Einklang mit dem Denkmalschutz so an den Altbau anschließen, dass die Etagen der historischen "Amtsstube" zukünftig barrierefrei auch mit Rollstuhl und Kinderwagen erreichbar sind - eine deutliche Verbesserung zum Status quo.

Blick auf den Rathausanbau aus den 1960er Jahren am Steinweg ohne Aufzug

Ratsbürgerentscheid "Neubau Rathaus Steinweg"

Ratsbürgerentscheid

Das Ergebnis eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs zur Umgestaltung des Rathauses im Steinweg wurde Ende 2014 erstmals dem Rat und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Studie vergleicht Kosten und Nutzung am Beispiel von drei unterschiedlichen Alternativen. Verwaltung und Politik beschäftigen sich weiterhin mit dem Thema. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in dem Verfahren besondere Bedeutung.

Die fortgeschriebene Konzeptstudie, die Vorlagen für Rat und Hauptausschuss sowie die Vorträge in den Einwohnerversammlungen sind auf den nachfolgenden Seiten abrufbar.

Ergebnis Ratsbürgerentscheid 03.07.2016


Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids

Auf der Tagesordnung des Rates am 29.02.216 steht der Beschlussentwurf zur Durchführung eines Bürgerentscheids. Darin wird der Bürgermeister mit der Vorbereitung zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheids unter dem Titel "Neubau Rathaus Steinweg" beauftragt. Weiter wird er gebeten, bis zur nächsten Ratssitzung einen Terminvorschlag zum Abstimmungstag zu unterbreiten und eine Fragestellung bzw. eine Aussage, die zur Abstimmung gestellt werden soll, zu formulieren. Außerdem soll er den Entwurf eines Abstimmungsheftes vorlegen, aus dem die Begründung und die Kostendarstellung hervorgeht.


In einer weiteren Einwohnerversammlung am 2. September 2015 wurden die Vor- und Nachteile der drei Lösungsvarianten aufgezeigt und genauer auf die Themen Raumbedarf und Kosten eingegangen. Die in der Informationsveranstaltung präsentierten Vorträge finden Sie auf dieser Seite.

Der Rat beauftragte den Bürgermeister, die Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und die Fortentwicklung des Raumnutzungsplanes für die Rathäuser zu prüfen.

Die bisher vorgestellten Modelle sind nur Beispiele, um mögliche Baukosten für verschiedene Nutzungsvarianten konkreter ermitteln zu können. Es ist nicht Ziel der ersten Untersuchung zu klären, wie das Rathaus zukünftig architektonisch aussehen wird.

Die im Rat und im Hauptausschuss behandelten Vorlagen sind nachfolgend abrufbar. Das Ratsinformationsssytem enthält mit den Niederschriften und Anlagen weitergehende Informationen.



Stadt Brühl

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