Die Stadtverwaltung Brühl möchte aufgrund jüngster Diskussionen und falscher Sachzusammenhäng hinsichtlich der Grundsteuererhöhung und der städtischen Ausgaben den Bürgerinnen und Bürgern weitere Informationen geben.
Grundsteuererhöhung
Die Erhöhung der Grundsteuer muss im Kontext betrachtet werden. Die letzte Erhöhung liegt bereits acht Jahre zurück und verteilt sich über diesen Zeitraum auf eine jährliche Steigerung von circa 4 Prozent. Die Erhöhung des Hebesatzes ist rechtlich nicht zu beanstanden und ist nicht willkürlich erfolgt.
Dies ergibt sich daraus, dass die Stadt Brühl den Grundsteuerhebesatz zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Steuerhoheit im Rahmen des ihr zustehenden weiten Ermessens festgesetzt hat.
Hier steht vor allem die Finanzierung der kommunalen Aufgabenwahrnehmung im Vordergrund, wie der Bau von Kinderspielplätzen, Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes oder die Unterbringung und Betreuung von geflüchteten sowie obdachlosen Personen.
Der Vergleich der Hebesätze mit den anderen Städten im Rhein-Erft-Kreis zeigt, dass Brühl nicht den Spitzenplatz einnimmt und einige andere Städte sich ebenfalls in dieser Größenordnung bewegen:
Aktuelle Hebesätze im Rhein-Erft-Kreis
Kommune |
Hebsesatz Grundsteuer B 2024 |
Elsdorf |
913 |
Bedburg |
850 |
Kerpen |
800 |
Wesseling |
800 |
Brühl |
800 |
Bergheim |
760 |
Erftstadt |
730 |
Pulheim |
555 |
Frechen |
520 |
Hürth |
480 |
Ausgaben der Stadt Brühl
Bei der Betrachtung der städtischen Ausgaben muss die Ausweitung des Aufgabenspektrums der Verwaltung in den letzten Jahren berücksichtigt werden. Einige Ausgaben sind Resultat von Entscheidungen auf Bund- und Landesebene, die ohne angemessene Mittelbereitstellung auf die kommunale Ebene delegiert wurden. Gestiegene Kosten aufgrund von Faktoren wie Inflation, Klimaanpassung, Energiewende und erhöhten Tarifabschlüssen belasten ebenso den städtischen Haushalt.
Die Auswirkungen der Krisen der letzten Jahre haben einige Städte in NRW und ganz Deutschland vor die gleichen Probleme gestellt. Während die Steuereinnahmen stagnieren und der Bund und das Land Zuweisungen kürzen, nehmen bei den Städten und Gemeinden die Aufgaben zu und die Kosten für Sach- und Personalaufwendungen steigen.
Die Stadt Brühl steht daher vor der großen Aufgabe, Einsparungen und Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen ihres engen Handlungsspielraums vorzunehmen. Eine Erhöhung der Gebühren und eine Erhöhung der Grundsteuer B war 2024 unumgänglich, um die entstehenden Aufwendungen durchzuführen zu können.
Weiterhin wird die Umsetzung weiterer benötigter Projekte nach hinten verschoben, um so die Ausgabenseite zu entlasten.
Gewerbeansiedlungspolitik
Spricht man von dem "Halten von Gewerbebetrieben", geht es meistens um die Fragestellungen weiterer Gewerbeflächen bei Expansionswünschen. Hier sind wir von der übergeordneten Regionalplanung abhängig, die solche Flächen freigibt oder auch nicht.
Der Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen aufgrund von Unternehmensabwanderungen ist bedauerlich, aber nicht auf fehlerhafte Gewerbeansiedlungspolitik zurückzuführen. Die städtische Wirtschaftsförderung arbeitet frühzeitig an Nachfolgelösungen im Dialog mit den betroffenen Unternehmen. Zum Beispiel kann die Verlagerung von Firmensitzen dabei Gründe haben, die sich unabhängig von dem bisherigen Standort ergeben und einen betriebswirtschaftlichen Hintergrund haben, auf welche die Stadtverwaltung keinerlei Einfluss nehmen kann.
Zudem gleicht der sogenannte Finanzausgleich einen Teil der sinkenden Steuerkraft aus, sodass die Grundsteuererhöhung nicht primär durch den Wegfall von Gewerbesteuereinnahmen verursacht wird, sondern als notwendige Maßnahme zur Verbesserung der Steuereinnahmeseite insgesamt betrachtet werden muss
Die Stadtverwaltung Brühl steht für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung.