Beglaubigungen

Beim Brühler Bürgeramt können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder für eine Behörde bestimmt sind sowie Unterschriften beglaubigt werden. Davon ausgenommen sind Dokumente, deren Beglaubigung ausschließlich bestimmten Behörden vorbehalten sind.

Folgende Dokumente können beglaubigt werden:

  • Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse,
  • Privatzeugnisse und Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen nur zur Vorlage bei einer Behörde,
  • Schwerbehindertenausweise,
  • Personalausweise (mit dem Vermerk: "Kein Personalausweisersatz"; dabei kann auf der Kopie vorher die Seriennummer geschwärzt werden),
  • deutsche Reisepässe (mit allen Seiten oder nur die Datenseite mit dem Vermerk: "Kein Reisepassersatz"; dabei kann auf der Kopie vorher die Seriennummer geschwärzt werden),
  • Führerscheine, Fahrzeugpapiere, Jagdscheine, Fischereischeine, Handwerkskarten, Wehrdienst-und Zivildienstbescheinigungen, Bootsführerscheine, Segelscheine, wenn sie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde ausdrücklich verlangt werden,
  • deutsche Schriftstücke für deutsche Konsulate / Botschaften im Ausland,
  • amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache von fremdsprachigen Urkunden von in Deutschland staatlich geprüften Urkundenübersetzenden oder öffentlich ermächtigten / vereidigten Übersetzenden.


Eine amtliche Beglaubigung von Kopien folgender Dokumente ist beim Brühler Bürgeramt nicht möglich:

  • private Schriftstücke, die zur Vorlage bei privaten Stellen bestimmt sind. (zuständig sind die Notariate).
  • Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist.
  • Unterschriftenbeglaubigungen, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück NICHT zur Vorlage bei einer Behörde ist
  • Unterschriften ohne zugehörigen Text
  • ausländische Dokumente (Urkunden, Zeugnisse, Heimatpässe),
  • gerichtliche Urkunden wie zum Beispiel Scheidungsurteile, Betreuerausweise, Erbscheine, Grundbuchauszüge. (zuständig sind die jeweiligen Gerichte bzw. Notariate)
  • Vereins- und Handelsregistersachen können nur von den dafür zuständigen Stellen vorgenommen werden
  • Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden (zuständig ist das Standesamt, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat)
  • Erbschaftsangelegenheiten sowie Testamente (zuständig sind die Notariate).
  • Eidesstattliche Versicherungen (zuständig sind die Notariate) 
  • Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten (zuständig sind Notare oder die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung)
  • Generalvollmachten (zuständig sind die Notariate) 
  • Güterverkehrslizenzen (zuständig ist das Straßenverkehrsamt Abteilung Verkehrssicherung)
  • Katasterangelegenheiten (zuständig ist das Kataster- / Vermessungsamt)
  • Unterschriften auf Verpflichtungserklärungen (zuständig ist die Ausländerbehörde)

Erforderliche Unterlagen

  • Das Originalschriftstück und die zu beglaubigende Abschrift oder Fotokopie
  • Der Personalausweis

Antragsverfahren

  • Sie können das Bürgeramt entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. 
  • Außer: Für die Beglaubigung von Unterschriften und Kopien von deutschen Ausweisdokumenten ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.
  • Für die Beantragung müssen Sie vorab einen Termin reservieren. 

Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 3,75 Euro pro Beglaubigung
  • 2 Euro pro Unterschriftsbestätigung

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051