Welche Unterlagen für die Beurkundung vorgelegt werden müssen, kann sehr unterschiedlich sein. Die nachfolgenden Hinweise sollen eine Hilfestellung sein – bei Unklarheiten können Sie sich jederzeit an das Standesamt wenden.
Auf jeden Fall vorzulegen sind:
- Todesbescheinigung (wird von einem Arzt ausgestellt)
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Nachweis über den Wohnsitz der verstorbenen Person
War die verstorbene Person verheiratet:
- Stammbuch der Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- Zusätzlich Geburtsurkunde, falls sich die Urkundennummer über die Geburt nicht aus dem Eheregister ergibt
War die verstorbene Person geschieden:
- Zusätzlich zu den vorgenannten Urkunden das rechtskräftige Scheidungsurteil, falls die Scheidung aus der Urkunde nicht zu ersehen ist
War die verstorbene Person verwitwet:
- Stammbuch der Ehe und Sterbeurkunde des anderen Ehegatten, wenn nicht im Stammbuch eingetragen
War die verstorbene Person ledig:
- Geburtsurkunde; eventuell Stammbuch der Eltern
Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Übersetzungen müssen von einer in Deutschland vereidigten Dolmetscherin / einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.