Sterbefälle


Herzliches Beileid!

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Maßgebend ist also der Sterbeort, nicht der Wohnort der verstorbenen Person.

Das Standesamt Brühl ist für die Beurkundung aller im Brühler Stadtgebiet verstorbenen Personen zuständig.

Angehörige beauftragen in der Regel ein Bestattungsunternehmen, das sich um die Abwicklung der notwendigen Formalitäten kümmert.

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen für die Beurkundung vorgelegt werden müssen, kann sehr unterschiedlich sein. Die nachfolgenden Hinweise sollen eine Hilfestellung sein – bei Unklarheiten können Sie sich jederzeit an das Standesamt wenden.

Auf jeden Fall vorzulegen sind:

  • Todesbescheinigung (wird von einem Arzt ausgestellt)
  • Personalausweis der verstorbenen Person
  • Nachweis über den Wohnsitz der verstorbenen Person

War die verstorbene Person verheiratet:

  • Stammbuch der Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • Zusätzlich Geburtsurkunde, falls sich die Urkundennummer über die Geburt nicht aus dem Eheregister ergibt 

War die verstorbene Person geschieden:

  • Zusätzlich zu den vorgenannten Urkunden das rechtskräftige Scheidungsurteil, falls die Scheidung aus der Urkunde nicht zu ersehen ist

War die verstorbene Person verwitwet:

  • Stammbuch der Ehe und Sterbeurkunde des anderen Ehegatten, wenn nicht im Stammbuch eingetragen

War die verstorbene Person ledig:

  • Geburtsurkunde; eventuell Stammbuch der Eltern

Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Übersetzungen müssen von einer in Deutschland vereidigten Dolmetscherin / einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren

Die eigentliche Beurkundung ist kostenlos.

Die folgenden Urkunden werden kostenfrei ausgehändigt:

  • Zwei Sterbeurkunden für Sozialversicherungszwecke
  • Eine Sterbeurkunde für die Bestattung

Kostenpflichtige Urkunden:

  • Für die erste Sterbeurkunde: 10 EUR
  • Jede weitere Urkunde, falls erwünscht: 5 EUR

Sie können die Gebühr auch per Girocard begleichen.

Antragsverfahren

Angehörige beauftragen in der Regel ein Bestattungsunternehmen, das sich um die Abwicklung der notwendigen Formalitäten kümmert. Sterbefälle müssen durch Privatpersonen, Einrichtungen oder das Bestattungsunternehmen spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag angezeigt werden.

Eine persönliche Vorsprache ist also nicht erforderlich, sofern ein Bestattungsunternehmen die Formalitäten übernimmt.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051