Feierlichkeiten der Stadt Brühl

23. Mai 2019: Tag der Demokratie & Offenes Rathaus

Podiumsdiskussion

Abwechslungsreiches Programm

Viele Brühlerinnen und Brühler folgten am 23. Mai der Einladung von Bürgermeister Dieter Freytag, der anlässlich des 70. Geburtstages des Grundgesetzes die Türen des Rathauses weit öffnete. So lebendig und reich an Besucherinnen und Besuchern hatte man das Rathaus selten erlebt. Menschen jeden Alters schlenderten interessiert durch die Flure, schauten sich die Büros, aber auch die historischen Räume an und pausierten im freundlich gestalteten Innenhof. Viel Unterhaltung und Interessantes bot das abwechslungsreiche Veranstaltungsprogramm.

Podiumsdiskussion zum Thema Europa

Der Nachmittag startete um 12:00 Uhr im bis auf den letzten Platz gefüllten Kapitelsaal mit einer Podiumsdiskussion, professionell moderiert von Niklas Weiler („Bureau Akkurat“). Bürgermeister Dieter Freytag stand dort zusammen mit seinem für die Brühler Städtepartnerschaften und -freundschaften zuständigen Mitarbeiter Roland Mohlberg, dem Europawahlkandidaten Daniel Freund (Bündnis 90 / Die Grünen), dem Mitglied des Europaparlaments Arndt Kohn (SPD), sowie dem Mitglied des Europaparlaments Axel Voss (CDU) interessierten Schülerinnen und Schülern Rede und Antwort.

Podiumsdiskussion

Führungen, Zeitreisen und ein Blick aufs Goldene Buch

Führung durchs Bürgermeisterbüro

Im Anschluss fanden sowohl Führungen im Rathaus Uhlstraße als auch Begehungen im derzeit in der Renovierung befindlichen denkmalgeschützten Rathaus im Steinweg sowie ein Rundgang in der Fußgängerzone mit der Brühler Stadtführerin Marie-Luise Sobczak statt. Verschiedene Verwaltungsfachleute erläuterten ihre Arbeit und standen den Gästen Rede und Antwort. Auch der Bürgermeister selbst empfing die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in seinem Büro und ermöglichte ihnen einen Blick auf seine Amtskette und das Goldene Buch.

Die Mütter des Grundgesetzes

Im Rathausinnenhof versetzten sich die Brühler Stadtführerinnen Sabine Hittmeyer-Witzke und Gabriele Saage in die Rollen der vier Mütter des Grundgesetzes und in die Zeit von vor 70 Jahren und zogen damit zahlreiche aufmerksame Zuhörerinnen und Zuhörer an.

Überhaupt entwickelte sich der Rathausinnenhof zum großen Treffpunkt. Dort wurde man durch die Nachwuchs-Bigband der Kunst- und Musikschule bestens mit 1940er-Jahre-Musik unterhalten und konnte sich gleichzeitig stärken mit Kaffee und Kuchen aus dem Café Buschheuer.

Reliefbodenplatte für ein vereintes Europa

Bodenplatte

Auf Anregung des Fördervereins Brühler Städtefreundschaften e.V. wurde zum Abschluss des Nachmittags eine Reliefbodenplatte „Städtepartnerschaften und Freundschaften“ aus Bronze im Kreuzungsbereich Uhlstraße/Markt/Schlossstraße/Steinweg feierlich eingeweiht. Diese soll ein dauerhaftes Zeichen setzen und das Bekenntnis zu einem vereinten Europa widerspiegeln.

Der Festakt zum Ausklang

Zum Ausklang dieses eindrucksvollen Feiertages fand am Abend ein offizieller Festakt im Kapitelsaal statt, insbesondere als Dank für alle ehrenamtlich Tätigen aktuellen und früheren Rats- und Ausschussmitglieder und die Brühler Ehrenzeichenträger, die sich zum Wohl der Stadt und deren Bürgerinnen und Bürgern engagieren bzw. eingesetzt haben. Hier berührte der Festredner Erik Flügge mit seinem ebenso provokanten wie eindrucksvollen Vortrag „Das Grundgesetz aus Sicht der dritten Generation“.

Die Rede zum Nachlesen: Erik Flügge – "Das Grundgesetz aus Sicht der dritten Generation"

Erik Flügge

Ihr Menschen von Brühl,

mit diesen Worten beginne ich meine Rede zur Feier unseres Grundgesetzes.

Ihr Menschen von Brühl,

unabhängig von Geschlecht und Herkunft, unabhängig ob ihr Staatsbürgerinnen und Staatsbürger seid, unabhängig von Titeln und Besitz, unabhängig von Bildung und Macht und Religion und unabhängig davon, wen ihr liebt und wie ihr lebt, ihr seid allesamt gleich an Würde, gleich an Menschenrechten in unserem Staat. Unser Grundgesetz ist universal. Es garantiert jedem Menschen sein Recht auf Leben und Freiheit und was ist denn mehr eine Feier wert als das ausgerechnet in Deutschland – ausgerechnet in Deutschland wert.

Soviel zu Theorie.

Theoretische Reden werden heute sicherlich in ganz Deutschland genug gesprochen. Fast alle beginnen sie mit den Worten „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und drehen sich dann lange um die kluge innere Konstruktion unserer Demokratie, in der ein starkes Verfassungsgericht und ein starker Bundestag die Freiheit garantieren und aus der eine stabile Demokratie erwachsen ist. Wir haben offensichtlich aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt.

Aber eine Rede über Gestern, die bekommen Sie von mir einfach nicht. Denn da wohnen Sie zwar schon alle zwischen den großen Universitäten in Köln und Bonn, aber offensichtlich hatte heute Abend kein emeritierter Verfassungsrechtprofessor für sie Zeit, um ihnen 30 Minuten lang theoretisch zu belehren, wie genau im Detail der Staat gelungen ist.
Sie haben dann als Notbehelf so einen Typen Anfang 30 organisiert. Nicht mal graue Haare hat er, aber Gottlob, es ist noch ein bisschen wie in der guten alten Zeit: Immerhin spricht keine Frau.

Da müssen Sie jetzt durch. – Ein Blick auf die Praxis statt auf die Theorie. Eine Perspektive auf unsere Verfassung aus den Augen von einem, für den die Gleichstellung von Mann und Frau völlig selbstverständlich ist, dessen Eltern in keinem Krieg kämpften, der sich an die deutsche Teilung nicht erinnern kann, der Diktatur nur vom Hörensagen kennt. Eine Perspektive der dritten Generation, die sich längst abgewöhnt hat, staatstagende Reden zu schwingen über die Verfassung, weil wir nichts anderes kennen als mit unserer Verfassung zu leben.

Warum ist unser Grundgesetz wie es ist? Und warum ist es so wie es ist für mich etwas wert?
Ich habe diverse Menschen gefragt, die heute genau wie ich an anderer Stelle eine Rede zum Grundgesetz halten, worüber sie sprechen. Sie reden allesamt über seine Entstehung. Sie beschwören erneut das Scheitern der Demokratie und das Unrecht der Diktatur, um zu erklären, warum unser Grundgesetz ist wie es ist. Sie loben, wie lange es unsere Gesellschaft nun schon davor bewahrte immer und immer wieder neu vom gleichen Wahn der Autorität befallen zu werden, dem sie sich selbst schon viel zu oft hingab. Sie reden von vor 70 Jahren und plötzlich ist alles im Grundgesetz so klar, so logisch und gut. Aber gilt das 2019 noch?

Ich finde, es muss nach 70 an der Zeit sein, den Wert unseres Grundgesetzes nur aus sich selbst heraus zu begründen. Ich will sie nicht hören die 70. Rede über den Nationalsozialismus und den parlamentarischen Rat. Ich will nicht hören, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes dies oder jenes dachten und wollten und noch weniger will ich es selbst vortragen. Ich will nicht noch Weimar besprechen, wenn selbst meine Großmutter die Weimarer Republik nur als kleines Kind sah.
Ich kenne die Leute aus dem parlamentarischen Rat von 1948/1949 nicht, ich habe sie nicht gewählt, ja die meisten davon waren schon tot, bevor ich geboren wurde.

Was sie wollten, ist mir egal. Für mich, wie für jeden Menschen in unserer Gesellschaft zählt, ob dieses, unser Grundgesetz heute für mich, für Sie, für uns zusammen funktioniert.

Beginnen wir also tatsächlich ganz vorne. Was wir wollen.

Liebe Festgäste,

ich habe ein Problem. Ich weiß nicht, was wir wollen. Denn ich weiß nicht, was Sie wollen. Wahrscheinlich leben Sie und ich ein anderes Leben. Ich mag es mir ja kaum vorstellen, aber Sie wohnen ja alle irgendwie in Brühl und ich Köln. Das heißt, sie leben unter den Bedingungen einer funktionierenden Stadtverwaltung. Das kann ich mir ja überhaupt nicht vorstellen. In einer schönen Stadt mit einem Park, der mehr ist als einfach eine Wiese. Wahrscheinlich sind sie sogar verheiratet. Ohgottogott und im schlimmsten Fall dabei sogar treu.
Jetzt hätten Sie gerade ein paar Gesichter sehen sollen. Das war Gold wert. Keine Sorge, verfassungsrechtlich dürfen sie auch das Gegenteil von Treue – im Rheinland mit der Einschränkung, dass Sie bei Gelegenheit entweder beichten oder einen Nubbel verbrennen. Die Würde des Menschen ist unantastbar, außer es ist Karneval.

Wahrscheinlich teilen wir wenige Überzeugungen. Wahrscheinlich können wir uns in wenigen Fragen einig werden. Aber wenn dem so ist, dann möchte ich aber sichergesellt wissen, dass es kein Mittel gibt, dass Sie mir meine Perspektive nehmen dürfen und dass zu ihrem Schutz es kein Mittel gibt, dass ich Ihnen Ihre Perspektive nehmen kann. Ich will nicht, dass sie mich mit meinen Gedanken vertreiben können und dass ich sie mit ihren Gedanken nicht vertreiben kann. Ich will nicht, dass sie mich zum Schweigen bringen und im Gegenzug will ich sie nicht zum Schweigen bringen. Ich will nicht, dass ausgerechnet Sie darüber bestimmen, wie ich zu leben habe und ich will nicht bestimmen, wie sie zu leben haben.

So einfach uns dieser Grundsatz erscheint, so sehr ist er doch eine kritische Anfrage an unsere Gesellschaft von heute. Erlauben wir denn wirklich jedes Leben oder sind wir gefangen in der limitierten Welt unseres eigenen, selbst gelebten Lebens.
Lassen Sie zu, dass drei Menschen, die sich lieben, zu dritt heiraten dürfen? Lassen wir zu, dass Leute an Karfreitag tanzen? Wollen wir zulassen, dass Frauen Kopftuch tragen? Lassen wir wirklich zu, dass jeder Mensch seine Religion leben kann, oder war die Lehre unserer Gesellschaft aus „Nie wieder Judenhass“ - „Dann ist jetzt halt der Moslem dran!“

Glauben Sie, das Grundgesetz sichert die Freiheit eines jeden Menschen?

Es ist dieses, unser Grundgesetz, auf das wir stolz sind, das wir heute feiern, das lange festlegte, dass uneheliche Kinder nicht gleichgestellt sein sollten mit ihren Halbgeschwistern.

Es ist dieses, unser Grundgesetz, in dessen Rahmen Frauen jahrzehntelang noch eine Unterschrift ihres Mannes brauchten, um eine Arbeit aufzunehmen und das zuließ, dass die Vergewaltigung in der Ehe straffrei blieb bis in die 90er.

Es ist dieses, unser Grundgesetz, in dessen Namen Polizisten mit Brutalität gegen schwule Männer vorgingen und die hierarchiefreie Liebe zweier Menschen verurteilt wurde – wohlgemerkt von unserem gefeierten Bundesverfassungsgericht.

Es ist dieses unser Grundgesetz, das in den Kategorien von Mann und Frau geschrieben wurde und bis heute nicht anerkennt, dass es Menschen gibt, die sich außerhalb dieser Kategorien sehen. Wollen wir es zulassen, dass die leben sollen wie die leben wollen?

Es ist dieses, unser Grundgesetz, das den ökonomischen Rahmen definiert, in dem ganz wenige immer schneller immer reicher werden und mittlerweile rund 40 Prozent der Gesamtbevölkerung perspektivlos geworden sind.

Es ist dieses, unser Grundgesetz, das unsere Schulen regelt, aber seltsamerweise sind es immerfort die Kinder der immer gleichen Elternhäuser, die in unserem Bildungssystem scheitern.

Es ist dieses, unser Grundgesetz, mit dem man scheinbar in Einklang bringen kann, wie wir europäische Grenzsicherung betreiben, die für tausende Menschen im Mittelmeer zur Todesfalle wird, während Seenotretter vor Gericht gestellt werden.

Niemand in all diesen Beispielen wurde oder wird geschützt von den Worten der 19 Grundrechtsartikel. Sie haben einfach alle Pech gehabt.

Das Entscheidende, was wir begreifen müssen über unsere Verfassung. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist kein automatischer Schutz jedweden menschlichen Lebens, so denn unsere Gesellschaft nicht zu der Überzeugung gelangt, dass dieser Teil des Lebens unseren Schutz verdient. Es verteidigt die Würde des Menschen nur so weit, wie wir, die wir in Deutschland leben, bereit sind die Würde eines Menschen zu verteidigen. Das Grundgesetz ist eine Ermahnung an, aber keine schlussendliche Sicherung der Menschlichkeit.

Das ist der fahle Beigeschmack, den unsere Demokratie hat. Die hehren Ziele, der hehre Anspruch, der in Artikel 1 unseres Grundgesetzes formuliert wurde, wurde trotz seiner Wortgewalt real nie erreicht. Die Würde des Menschen ist unantastbar, aber zum Glück hat keiner gesagt, was Würde heißt.

Ich verspreche Ihnen, je länger sie nachdenken über den Text unseres Grundgesetzes im Verhältnis zu unserer wahrhaftigen Gesellschaft, je nüchterner sie ihn betrachten, desto trauriger können Sie werden:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Nein, ihr Menschen von Brühl, kein Grundgesetz kann uns davor bewahren, dass wir selbst mit den Prinzipien der Freiheit und Humanität brechen. Es gibt kein Grundgesetz gegen Geheimdienstüberwachung, wenn wir selbst Angst vor Terror haben. Kein Grundgesetz hilft gegen Klimazerstörung, kein Grundgesetz gegen Ankerzentren und fehlende Seenotrettung, kein Grundgesetz gegen Obergrenzen, gegen Mietwucher und gegen Steuerhinterziehung und gegen die Konzentration von Kapital. Es gibt kein Grundgesetz, das uns sicher frei macht von Not und Angst, so wir selbst nicht frei davon sein wollen.

So langsam Herr Bürgermeister Freytag, stellen Sie sich wohl die Frage, wen Sie sich da eingeladen haben. Wie es passieren konnte, dass aus der Idee einer lebendigen Feier zum Verfassungsjubiläum eine Leichenschau wurde. Wie sich in dieser illustren Runde nun alles darum drehen kann, dass unsere Verfassung nicht hält, was sie verspricht.

Ich kann und will das Sezieren des Körpers unseres Staates noch weiter treiben. Denn nicht ich, nicht meine Generation hat in den Verfassungsleib mal aufgerissen und ausgeweidet und ihn ausgeweidet. Es passierte vor unserer Zeit, als zum ersten Mal die Mutlosigkeit die deutsche Demokratie erfasste. Als man wie ein Geschwür aus blanker Panik die Notstandsgesetze in das Grundgesetz hineingeschoben hat. Sie bringen im Falle eines Falles alle Freiheit um.

Warum soll ich stolz auf ein Grundgesetz sein, das zwar solide unsere Demokratie organisiert, aber an dessen Anspruch wir beständig scheitern. Warum ändern wir nicht unseren Verfassungstext auf eine Formel, die wir bereit sind zu erfüllen. Warum werden wir nicht ehrlicher.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, aber selbstverständlich darf das die Interessen der Schlüsselindustrien nicht berühren. Beim Diesel ist Schluss.

Das Briefgeheimnis gilt weiterhin, aber sobald es um digitale Kommunikation geht, liest der Geheimdienst einfach mit.
Eigentum verpflichtet zum Zahlen von Steuern. Das war’s.
Politisch Verfolgte bekommen Asyl, außer es werden gerade zu viele politisch verfolgt oder es ist demnächst bayerische Landtagswahl.

Sind Sie noch stolz auf dieses Grundgesetz und was wir daraus machen? Verstehen Sie, warum sich in Deutschland kein Verfassungspatriotismus entwickelt? – Ich weiß nicht, ob Sie fliegen – sollen Sie ja nicht mehr tun, aber wenn sie es in letzter Zeit mal gemacht haben: Am Kölner Flughafen stehen auf der Wand, wenn Sie ankommen nicht die Artikel des deutschen, sondern des rheinischen Grundgesetzes. Mit denen identifizieren sich hier in der Gegend auch viel mehr Menschen. Weil man sie erfüllen kann: Kenne mer nit, bruche mer nit, fot damit. Wat fott es, es fott.
Es gibt keinen Verfassungspatriotismus, weil es keine Bereitschaft gibt, diese unglaubliche ambitionierte Verfassung als innere Verfasstheit anzunehmen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar, außer der Mensch passt uns mal wieder nicht.

Meine Damen und Herren,

Wir stehen mitten in einer Ruine und man muss sie sehen, um zu verstehen, was unser Grundgesetz ist. Ein Utopia, unerreicht fern und dennoch mit menschlichem Willen erreichbar. Ein Anspruch an Menschlichkeit, ein Anspruch an Freiheit, der als er formuliert wurde, hineingesprochen wurde in eine Gesellschaft, die das Gegenteil davon bedingt hatte. „Von dem Willen beseelt, in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen.“ heißt es in der Präambel des Grundgesetztes – Dem Frieden der Welt in einem vereinten Europa. Ausgerechnet von Deutschland aus. Ausgerechnet von diesem Deutschland aus.

Und wie sehr sind diese Worte des Grundgesetzes heute wahrer geworden, als damals als man sie schrieb. Weil Adenauer und De Gaulle, die sich für das genaue Gegenteil im Rahmen der Verfassung hätten entscheiden können, sich entschieden statt fortgeschriebener Feindschaft im Westen das Mittel der Freundschaft zu erproben. Weil Brandt, der sich für das genaue Gegenteil im Rahmen unserer Verfassung hätte entscheiden können, sich entschied statt fortgeschriebener Feindschaft im Osten das Mittel der Annäherung zu versuchen. „Von dem Willen beseelt, in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen.“

Unser Grundgesetz ist wie der Kölner Dom. Eine unbegreifbar große Idee und Baustelle zugleich. Diejenigen, die sie zuerst hatten, glaubten daran, dass er errichtet wird und legten den ersten Stein. Aber sie wussten auch, dass sie den Dom niemals in all seiner Pracht erblicken werden.

Nicht anders ist es mit dem Utopia der bundesdeutschen Demokratie. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ruft es in die Welt, als wäre diese Kathedrale der Menschlichkeit schon Wirklichkeit geworden. Dabei ist das Grundgesetz nur der Grundstein, auf dem sich die innere Haltung, die das Grundgesetz so mutig statuiert, erst errichten muss.

1516 schreibt der heilige Thomas Morus „Denn an Scylen und habgierigen Celänonen, an menschenfressenden Lästrigonen und dergleichen abscheulichen Ungetümern fehlt es fast nirgends in der Welt; aber eine heilsame und weise Staatsverfassung – das ist ein gar seltenes Ding.“

Heilsam sollte das Grundgesetz sein – heilsam und weise musste es sein, damit die zweite deutsche Demokratie nicht scheitert wie die erste. Es musste eine innere Organisation des Staates vollbringen, in dem die Kräfte zur Kooperation statt zur Konfrontation gezwungen sind, es musste Mächte limitieren und verschränken und den Wohlstand der breiten Masse ermöglichen. All das hat unser Grundgesetz geschafft, aber ein rein formal-juristisch korrekt funktionierendes Deutschland bringt keine Heilung von der Krankheit der Unmenschlichkeit.

Kein formal-korrekt funktionierendes Deutschland kann allein Begeisterung entfachen für das Staatsziel unserer Republik: Die globale Menschlichkeit.

Kein Organisationsstatut eines Staates bedingt die Heilung der Seele eines Volkes. Genau deshalb wurde die Kathedrale der Grundrechte auf den Trümmern Deutschlands mit bis in den Himmel hinauf ragenden Pfeilern aus Menschlichkeit begonnen. Und genau wie jahrhundertelang der Dom in Köln wurde diese Kathedrale noch nicht vollendet. Sie steht halbfertig zwischen uns und manche schreiende Vogelschar hat sich mittlerweile darin eingerichtet. Wir haben vergessen, daran weiterzubauen.

Wir sind zu gleichgültig geworden gegenüber dem Bauplan einer menschlichen Gesellschaft. Zu Angstbesessen vor Migration und Flucht und Terror und industriellem Wandel und neuer Technologie. Kenne mer nit. Broche mer nit. Fott damit.

Wir glorifizieren zu sehr den Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ als großartigen Menschheitsplan und bauen dennoch viel zu wenig konkret weiter an dem hohen Gewölbe, zu dessen Errichtung uns dieser Satz auffordert.

Ihr Menschen von Brühl,

ihr habt nicht unabhängig von Geschlecht und Herkunft, unabhängig ob ihr Staatsbürgerinnen und Staatsbürger seid, unabhängig von Titeln und Besitz, unabhängig von Bildung und Macht und Religion und unabhängig davon, wen ihr liebt und wie ihr lebt, schon jetzt die praktisch gleichen Rechte in unserem Staat erlangt. Frauen verdienen weniger und haben weniger Chancen, Menschen mit anderer Religion werden herabgewürdigt, Formen der Liebe beleidigt und an den Rand gedrängt. Aber ist es nicht die wundervollste Idee unseres Grundgesetzes, dass das anders sein sollte, dass das anders sein könnte, so wir denn Willens sind, es zu ändern.

Müssen wir uns nicht täglich in all unserem politischen und sozialen Handeln gemeinsam darauf besinnen, welche Kathedrale zur Ehre der Menschlichkeit wir errichten wollen. Müssen wir nicht wieder über das Klein-Klein der täglichen Alltagssorgen hinaus den nächsten Stein auf einen Pfeiler setzen, dessen tragende Funktion wir vielleicht zu Lebzeiten selbst nicht mehr erleben werden.

Die Geschichte der Bundesrepublik – 70 Jahre mit diesem Grundgesetz ist eine Geschichte vieler Errungenschaften. Die konkrete Freiheit, die wir heute kennen ist so viel größer als alle Freiheit, die sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes auszumalen vermochten. Wir können uns scheiden lassen ohne Schuld und zwei Männer einander heiraten, wir leben in einer europäischen Union ohne Grenzzäune und diskutieren die Abschaffung der Bundeswehr zugunsten eines gemeinsamen, europäischen Heeres. Wir teilen unsere Währung mit ehemaligen Feinden. Welch unglaublicher Baufortschritt.

Nur zum Erliegen dürfen wir ihn nicht kommen lassen. Wir müssen uns selbst erinnern daran, dass das Undenkbare in unserem Staate im Lauf der Zeit immer wieder denkbar wurde. Wir müssen auf den angefangenen Grundpfeiler stets den nächsten Stein legen.

Deshalb will ich Sie ermuntern, Ihren Beitrag zu leisten. Erinnern Sie sich an die Worte, die im Grundgesetz stehen, auch wenn sie sie nicht vollumfänglich erreichen.

Wenn Sie ein Unternehmen leiten, dann schreiben Sie im Eingangsbereich ihrer Firma auf die Wand: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, damit sie jeden Tag die Kathedrale, die zu errichten sie aufgerufen sind, vor Augen haben.

Übersetzen Sie hier in Brühl den Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ in alle Sprachen dieser Welt und schreiben sie ihn auf die Wände ihrer Ausländerbehörde. Damit er uns Mahnung ist an jedem Tag, den Anspruch zu erfüllen, den zu erfüllen wir angetreten sind.

Gönnen Sie sich als Stadtrat den Spaß und stellen Sie an jedem Kinderspielplatz in Brühl ein Schild auf mit den Worten des Artikel 6, Absatz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Rechte der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Und denken Sie darüber nach, ob sie hier in diesem wunderschönen Park nicht schaffen wollen, was es in Nürnberg schon gibt. Einen Skulpturenpark der Grundrechte, durch den Grundschulklassen geführt werden, damit sie schon im Kindesalter lernen, dass ihre Rechte unveräußerlich sind, dass kein Mensch das Recht hat sie zu schlagen – auch wenn das manchmal leider immer noch passiert – dass kein Mensch das Recht hat, sie zu schlagen oder zu bedrohen. Dass sie frei sind vom ersten Tag an ab ihrer Geburt. Auf dass ein jeder Mensch weiß, wozu wir angetreten sind, auch wenn wir im Alltag manchmal an unserem eigenen Anspruch scheitern.

In Köln steht der Dom.

Und wir sind beseelt von dem Willen, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen und haben uns dieses Grundgesetz vor 70 Jahren als Anspruch an uns selbst gegeben, auf dass wir uns messen lassen jeden Tag an den Worten:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.


Erik Flügge

Ein ganz besonderer 70. Geburtstag

Bürgermeister Dieter Freytag gratuliert Anneliese Mainzer
Bürgermeister Freytag gratuliert Anneliese Mainzer, die ihren Geburtstag mit dem Grundgesetz teilt

Bürgermeister Dieter Freytag war es wichtig, dem Tag durch die Veranstaltung eine besondere Bedeutung zu geben: „Wir haben gemeinsam den 70. Geburtstag des Grundgesetzes gefeiert. Viele meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren im Einsatz und haben dieses Fest nicht nur zu etwas Besonderem gemacht, sondern aus meiner Sicht auch ein deutliches und aktuell wichtiges Zeichen gesetzt für Demokratie, Offenheit und Toleranz, aber auch – und nicht zuletzt – für die Bürgerfreundlichkeit unserer Stadt. Wir haben die Gelegenheit genutzt, uns als freundliche und serviceorientierte Verwaltung zu präsentieren, die sich in vielfältiger Weise für die Bürgerinnen und Bürger und deren Anliegen einsetzt.“

Die Rede zum Nachlesen: Bürgermeister Dieter Freytag – "70 Jahre Grundgesetz"

Bürgermeister Dieter Freytag

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich begrüße Sie alle ganz herzlich zu diesem Festakt anlässlich der 70-jährigen Wiederkehr der Verkündung des Grundgesetzes.

Besonders herzlich heiße ich die Ehrenzeichenträger der Stadt Brühl willkommen
Ebenso herzlich begrüße ich die Rats- und Ausschussmitglieder, aber auch ehemalige Ratsfrauen und Ratsherren.

Ich freue mich, die stellvertretenden Bürgermeister, Wolfgang Poschmann und Heinz Jung begrüßen zu können:

Herzlich willkommen heiße ich schließlich, den Ersten Beigeordneten der Stadt Brühl Andreas Brandt die Beigeordnete Stefanie Burkhardt und den Geschäftsführer der Stadtwerke Brühl GmbH, Herrn Thomas Isele sowie weitere leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung.

Nicht zuletzt begrüße ich auch Herrn Erik Flügge, dessen Vortrag uns gleich erwartet. Herzlich willkommen in Brühl.

Ich freue mich, liebe Festgäste, dass wir diesen Geburtstag heute bereits (fast) den ganzen Tag über mit Schülerinnen und Schülern und mit Bürgerinnen und Bürgern im Rathaus gefeiert haben. Begonnen haben wir heute Mittag mit einer Podiumsdiskussion hier im Kapitelsaal. Schülerinnen und Schüler des Max-Ernst-Gymnasiums und der Gesamtschule haben mit den Europaabgeordneten Arndt Kohn (SPD), Axel Voss (CDU) und dem Europakandidaten Daniel Freund (GRÜNE) über das Grundgesetz, Europa und viele Fragen, die die jungen Menschen bewegen diskutiert. Roland Mohlberg, als Vertreter für die Städtepartnerschaften und ich haben ebenfalls auf dem Podium Platz genommen. Moderiert wurde diese Diskussion von Niklas Weiler, Mitgründer des wunderschönen Buisnesscenters „Villa Kaufmann“ und Geschäftsführer der Agentur Akkurat, mit Sitz in der eben erwähnten „Villa Kaufmann“. Er hat immer wieder den Bogen zwischen Jugend, Politik und Verwaltung geschlagen. Dann folgte der Nachmittag der offenen Tür mit Führungen, Präsentationen und Musik. Kurz bevor wir uns nun hier eingefunden haben, wurde die neue Reliefbodenplatte „Städtepartnerschaften und Freundschaften“ aus Bronze in der Kreuzung Uhlstraße/Markt/Schlossstraße/ Steinweg eingelassen und feierlich enthüllt. Sie stellt ein dauerhaftes Zeichen dar und spiegelt das Bekenntnis zu einem vereinten Europa wider.

Mit dieser Feier in „Brühls guter Stube“, dem Kapitelsaal, soll dieser besondere Tag mit einem besonderen Festakt feierlich und würdig seinen Abschluss finden.

Meine Damen und Herren,

wir feiern heute einen 70. Geburtstag. Das ist nichts Außergewöhnliches denn das geschieht in Deutschland jeden Tag.

70 ist längst kein besonderes Alter mehr - für einen Menschen nicht und für Staaten ohnehin nicht. 70 Jahre sind aber, bezogen auf die Geschichte der Demokratie in Deutschland, durchaus ein beachtlich langer Zeitraum. Mit 70 Jahren ist das Grundgesetz inzwischen länger in Kraft als die Verfassung von Weimar und die Verfassung des Kaiserreichs zusammengenommen. Im Unterschied zu den beiden vorgenannten Verfassungen war es 1949 bekanntlich nur als vorläufige Lösung gedacht.

Von Provisorium ist schon lange keine Rede mehr. Das Grundgesetz ist die unangefochtene Grundlage der politischen Ordnung unseres Landes. Es gilt längst als eine der großen Verfassungen der Welt und bietet jungen Demokratien Orientierung. Es gibt nur wenige Texte, bei denen die Diskrepanz zwischen dem bescheidenen Anspruch und der tatsächlichen Wirkung so ausgeprägt ist wie bei dieser Verfassung, die noch nicht einmal so heißen durfte.

Das Grundgesetz gehört zu den besonderen Glücksfällen der deutschen Geschichte, zu dem wir uns alle nur gratulieren können.
Die Männer und Frauen, die 1949 unsere Verfassung schufen, lebten damals in wahrhaft schwierigen Zeiten: Die Diktatur der Nazis lag wenige Jahre zurück. Viele hatten die Verfolgung noch am eigenen Leib erlitten und alle mussten nach 1949 mitansehen, dass die Demokratie nur in einem Teil Deutschlands Einzug hielt und den Menschen im Osten vorenthalten blieb. Krieg und Unterdrückung setzte der Parlamentarische Rat damals dreierlei entgegen: die Grundrechte des Einzelnen, den Willen zu einem vereinten Europa und vor allem eine starke Demokratie.

Nun ist das mit der Demokratie bekanntlich so eine Sache: Auf dem Papier kann man die schönste Verfassung entwerfen, aber ob sie funktioniert, hängt von mehr ab als von Paragraphen und Institutionen. Wir Deutschen wissen das vom Schicksal unserer ersten Demokratie auf deutschem Boden.

So wie die Diktatur auf der Furcht der Menschen beruht, so gründet die Demokratie letztlich auf dem Mut und auf der Tugend ihrer Bürger, ihrer inneren Bindung an die Republik, ihrer Bereitschaft, sich zu engagieren und mitzuarbeiten. Damit will ich sagen: eine Demokratie braucht aktive Demokratinnen und Demokraten.

Wenn wir vom 23.05.1949 sprechen, sprechen wir auch von der Geburtsstunde unserer Bundesrepublik Deutschland. Der Tag der Verkündung war der Beginn des zähen, politischen Bemühens um die Rückgewinnung der Souveränität. Die Mühe hat sich gelohnt. Die Bundesrepublik Deutschland ist in guter Verfassung – dank ihrer Verfassung

Auf der Grundlage dieser Verfassung ist es uns gelungen, Recht und Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern, Vertrauen in der Welt wiederzugewinnen und zur Sicherung des Friedens beizutragen. Doch unsere wichtigste Leistung ist: Wir sind zu Demokraten geworden – entgegen der 1945 weit verbreiteten Skepsis. Das Grundgesetz war und ist die Antwort der Demokratie auf den Nationalsozialismus.

70 Jahre – das ist noch eine junge Demokratie, doch die dauerhafteste und tragfähigste, die wir je hatten.

Und seit 1990 ist das Grundgesetz die Verfassung aller Deutschen, der Deutschen in West und Ost. Im Kern bestand dieser Anspruch von Beginn an. Deutsche im Sinne des Grundgesetzes waren immer, auch in Jahren der Teilung, alle Deutschen. Doch zunächst lag sein Geltungsbereich in der Bundesrepublik Deutschland.

Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten gab es zwar Überlegungen, eine neue Verfassung zu erarbeiten, doch dann hielt man am bewährten Grundgesetz fest. Die neuen Bundesbürger erkannten schnell den Wert einer Grundordnung, die von jedem einklagbare Rechte enthält und die die Basis für einen freiheitlich-demokratischen Staat legt.

Als Schutz gegen jeglichen Machtmissbrauch stellt unser Grundgesetz die Verfassung über den Gesetzgeber. Die Verfassung ist bindend für alle, für die Regierung wie auch für die Bürgerinnen und Bürger; Menschen- und Grundrechte sind unverhandelbar.

Doch eine Verfassung muss mit Leben erfüllt werden. Sie formuliert einen Rahmen, den es auszufüllen und auch weiterzuentwickeln gilt. Denn Freiheits- und Grundrechte leben von dem, was wir aus ihnen machen. Allerdings verkümmern sie, wenn sie nur als eigene Ansprüche gegen den Staat verstanden werden. Ihre tiefere Bedeutung liegt in den Rechten, die jeder dem anderen zugesteht. Mit der Verfassung allein ist kein Staat zu mache, sondern mit unserer Verantwortung für den Staat, und das bedeutet, mit unserer Verantwortung füreinander.

Meine Damen und Herren,

unser vor 70 Jahren gegründeter Bundesstaat besteht aus Bund, Ländern und Gemeinden. Er bildet die Antwort auf den totalitären Zentralstaat und stellt die Verbindung zum geschichtlichen Erbe der deutschen Nation wieder her.

Bereits die Abgeordneten der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche, die sich im Zuge der revolutionären Freiheitsbewegung von 1848 konstituiert hatte, hatten einen Katalog von Grundrechten formuliert. Sie wollten insbesondere Gleichheit vor dem Gesetz sowie Glaubens-, Gewissens- und Versammlungsfreiheit in einer künftigen Verfassung verankert wissen.

Dieser Grundrechtekatalog wirkte ebenso als Vorbild für das Grundgesetz wie die Verfassung der Weimarer Republik von 1919. Sie sah erstmals ein Wahlrecht für alle Bürger sowie für die bis dahin gänzlich ausgeschlossenen Bürgerinnen vor und schrieb die republikanische Staatsform fest.

Doch der Weimarer Demokratie war nur eine kurze Lebensdauer beschieden. Sie wurde in Machtkämpfen zerrieben, sie vermochte kein breites demokratisches Bewusstsein zu verankern. Und ihre Verfassung machte es möglich, dass sich das Parlament nach dem Machtantritt Hitlers mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 selbst entmachtete.

Deshalb stellt unser Grundgesetz die Würde des Menschen an die Spitze seines Grundrechtekatalogs. Diese Menschenwürde ist unantastbar, sie steht über allem und ist Leitbild aller weiteren Rechte und Verpflichtungen.

Gerade die im Grundgesetz verankerte kommunale Selbstverwaltung ist beispielhaft für diese Bürgernähe unseres Staates und die Vielfalt unserer freiheitlichen Gesellschaft. Hier zeigt sich gelebte Demokratie im Alltag, in der sich Einzelinteressen am Gemeinwohl ausrichten und daher ausgleichen.

So sind die Kommunen das Fundament des demokratischen und sozialen Bundesstaates, sie sind die „Schule der Politik“ für die Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger des politischen Geschehens und der Prägung der örtlichen Gemeinschaft. Hier wachsen Eigenverantwortung, Gemeinsinn und Mitmenschlichkeit.

Und so haben auch wir, die wir an der Basis unseres demokratischen Staates wirken, durchaus Grund zu feiern, um uns diese heutzutage oftmals als selbstverständlich betrachtete Errungenschaft dankbar bewusst zu machen.

Vor 70 Jahren allerdings, als das Grundgesetz erarbeitet und verabschiedet wurde, fand die verfassungsgebende Tätigkeit in der Öffentlichkeit keine besonders große Beachtung. Die Bürgerinnen und Bürger hatten andere Sorgen: Noch lagen die Städte in Trümmern, noch wurde nach Angehörigen gesucht, noch galt es, das eigene Leben wieder aufzubauen.

So war es auch hier in Brühl. Mit der Verkündigung des Grundgesetzes und der Gründung der Bundesrepublik 1949 begann zwar eine neue Ära, die man auch hier in Brühl spürte. So fand in diesem Jahr der erste Staatsempfang auf Schloss Augustusburg durch den neu gewählten ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss statt. Doch die Besatzung blieb in Brühl bestehen und auch die Wahl Bonns zur Bundeshauptstadt brachte für Brühl eher noch eine Verschärfung der Belastung, da 125 bisher in Bonn stationierte belgische Soldaten kasernenmäßig in Brühl untergebracht werden mussten.

Auch eine Protestresolution des Stadtrates nutzte nichts. Die Belgier wurden auf den Grundstücken Kölnstraße 104 (Villa Michels) und Schildgesstraße 40 (Villa Jordan) nach umfangreichen, – Zitat Verwaltungsbericht: „die städtischen Finanzen erheblich belastenden Umbauten“, untergebracht. Eine weitere Protestresolution erließ der Stadtrat 1950 gegen die Beschlagnahmung des Sportplatzes an der Kurfürstenstraße. Auch diese brachte nichts und das Stadion wurde als Parkplatz für LKWs genutzt.

Die dringendsten Anliegen, mit denen sich der Rat in dieser Zeit auseinandersetzen musste, spiegeln sich auch in den Ausschüssen wider, die er bildete. So gab es z. B. den Entnazifizierungsausschuss, den Erntesicherungsausschuss, den Schulspeisungsausschuss, den Gemeindesiedlungsausschuss, den Ausschuss für Kriegsgräberfürsorge, den Vermögensverwaltungssausschuss und den Flüchtlingsausschuss.

Die Kriegszerstörungen und der Flüchtlingsstrom ließen in den nachfolgenden Jahren die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu einem vordringlichen Anliegen der Kommunalpolitik werden. Erst durch die Währungsreform mit der Einführung der Deutschen Mark anstelle der Reichsmark wurden die Rahmenbedingungen für einen grundlegenden Wandel geschaffen.

Das wirkte sich auch auf die in Brühl ansässigen Firmen in ungeahnter Weise aus und viele Werke nahmen ihren Betrieb wieder auf, investierten in größerem Umfang und errichteten zahlreiche Neubauten. Dadurch siedelten sich auch zahlreiche neue Unternehmen in Brühl an.

Neben dem industriellen Sektor versuchte Brühl an seine Stellung als Einkaufszentrum des Vorgebirges und an seine Tradition als Fremdenverkehrsort anzuknüpfen. Der neu gegründete Verkehrs- und Verschönerungsverein e. V. Brühl unterstützte diese Bestrebungen und ein 1949 eröffnetes Städtisches Verkehrsamt zog viele Besucher an, weil es mit einem modernen Reisebüro mit Fahrkartenverkauf verbunden war, dem einzigen weit und breit.

Von annähernd gleicher überörtlicher Bedeutung war das Handwerk, das Brühl zum Anziehungspunkt für auswärtige Kunden machte. Nicht nur für die Versorgung der heimischen Bevölkerung spielte damals auch die Landwirtschaft eine große Rolle.

Durch die ansteigende Bevölkerungszahl in Brühl war die Schaffung neuen Wohnraumes eine ebenfalls vordringliche Aufgabe. Dies gelang nach der Währungsreform, sodass von 1949 bis 1955 in Brühl fast 1.000 neue Wohnhäuser mit fast 3.000 Wohnungen errichtet wurden. Hauptbeteiligte an der Errichtung von Wohnraum in diesen Jahren waren die 1949 von der Stadt Brühl gegründete „Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft“, die „Gemeinnützige Baugenossenschaft“ und die von Privatleuten ins Leben gerufenen Siedlergemeinschaften, wie z. B. das „Niklaus-Werk“.

Viele Jahre nahm auch die Instandsetzung der Straßen und Brücken in Anspruch. Im Straßenverkehr machte sich zunehmend die Motorisierung bemerkbar. Am 11. Dezember 1950 billigte der Stadtrat die Aufstellung der ersten „selbsttätigen Verkehrsampel“ an den Kreuzungen Comesstraße/ Heinrich-Esser-Straße sowie Friedrichstraße/Kurfürstenstraße/Kaiserstraße. Im gleichen Jahr wurde der Stadtomnibusverkehr eröffnet.

Trotz all dieser schwierigen Lebensumstände und der enormen Aufbauarbeiten entfaltete sich auf der anderen Seite allerdings schon sehr bald nach dem Zusammenbruch 1945 ein beachtliches, kulturelles Leben in der Stadt, teils als Reaktion auf die ganz einseitige Ausrichtung der Bildung in den letzten 12 Jahren, teils im Bestreben, angesichts der bitteren materiellen Not wenigstens den geistigen Hunger zu stillen sowie Trost und Stärkung im Ideellen zu finden. Im Sinne der Kultur „als Gesamtheit des geistigen Lebens in einer Gemeinde“ bemühte man sich in Brühl, durch zahlreiche Veranstaltungen und Einrichtungen ein kulturelles Zentrum zwischen den beiden Großstädten Bonn und Köln zu sein.

So wurde bereits im August 1945 das Apollo-Theater wiedereröffnet. 1947 wurde das „Theater der Stadt Brühl“ gegründet mit Aufführungen im Saal des Belvederes. Allerdings musste es 1949 seine Pforten wieder schließen, da Saal und Bühne völlig unzureichend waren. Bereits 1948 zog die Kreisgartenschau im Schlosspark viele Tausend Besucherinnen und Besucher an; sie wurde 1955 wiederholt. 1949 ging die Brühler Chorvereinigung auf ihre erste Konzertreise nach Solingen; sie sang für den Wiederaufbau der Brühler Gotteshäuser.

Auch das Vereinsleben erwachte wieder. Vor allem erfreuten sich die erwachsenenbildnerischen Veranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften des mit städtischer Unterstützung neu gegründeten Volksbildungsringes, aus dem später die Volkshochschule entstand, starker Teilnahme. Auch die städtische Volksbücherei wurde wieder in Betrieb gesetzt und konnte bald dem großen Lesebedürfnis der Bevölkerung nicht mehr genügen.

Bereits 1948 schlossen sich auf Initiative von Stadtdirektor Hans Horrichs zehn der elf Brühler Sportvereine zu einem „Zweckverband Brühler Sportvereine“ zusammen; erster Vorsitzender wurde Walter Simons. Später entstand daraus der „Brühler Sportverband“, der heutige Stadtsportverband.

Zu einer besonderen Attraktion entwickelte sich der 1950 von Otto Flimm, Willi Neffgen und Paul Düster gegründete „Brühler Club für Motorsport“. Dort, wo heute die Astrid-Lindren-Schule steht, wurde eine Moto-Cross-Strecke angelegt und 1951 wurde hier eines der ersten Moto-Cross-Rennen in Deutschland gestartet.

Als Ersatz für den beschlagnahmten Sportplatz an der Kurfürstenstraße beschloss der Rat, die Seeweiherwiese zum Sportplatz auszubauen. Im August 1953 wurde das „Schlossparkstadion“ mit einer Brühler Auswahlmannschaft gegen den 1. FC Köln (0:12) eingeweiht.

Ein wichtiger Kristallisationspunkt kultureller Arbeit war auch das Schloss. Die Schlosskonzerte erlangten Berühmtheit und 1951 fand hier eine erste große und international bedeutsame Ausstellung zu Ehren des Brühler Künstlers Max Ernst statt.

Auch die Karnevalisten regten sich wieder; nach all dem Unheil wollten die Menschen wieder „Spass an der Freud´“ haben. Zwar wurden Umzüge von der Militärregierung zunächst nicht gestattet und auch der Saalkarneval war strengen Auflagen unterworfen. Doch veranstaltete man insbesondere in den Vororten Tanzabende mit Einlagen oder auch Kostümbälle, weil in der Innenstadt noch zahlreiche Gastwirtschaften zerstört waren. Jeder Auftretende erhielt zur Belohnung einen Sack Kartoffeln.

So weit ein kurzer Rückblick auf die damalige Situation hier in Brühl, die sicherlich vergleichar war mit der Lage in anderen Städten.

Mit der Zeit begannen die Bürgerinnen und Bürger ihre Verfassung zu schätzen, die den Weg in die Bürger- und Zivilgesellschaft bereitete, und sie beteiligten sich daran, auf ihrer Einhaltung zu bestehen oder sie weiterzuentwickeln. Die Werte des Grundgesetzes wurden Allgemeingut, und genau deshalb konnte es seine große, von niemandem mehr angezweifelte Wirksamkeit entfalten.

Und so haben wir heute Grund, dankbar zu sein. Unsere durch das Grundgesetz zurück gewonnene Freiheit hat Initiative, Eigenverantwortung und Tatkraft freigesetzt. Denn was 1945 noch unvorstellbar war, ist für uns heute glücklicherweise Realität und auch Normalität. Wir leben in einem demokratischen und friedlichen Land – und das ist keineswegs selbstverständlich.

Unsere Geschichte nach 1945 hat gezeigt: Jeder Mensch braucht Freiheit und Demokratie für seine Selbstachtung und Würde. Und auch unsere Stadt braucht Freiheit und Demokratie, weil sie nur in freier Selbstbestimmung eine gute Zukunft und soziale Gerechtigkeit erreichen kann.

So stehen wir siebzig Jahre nach Erlass des Grundgesetzes vor mancher Schwierigkeit, aber: wir haben eine stabile Demokratie. Unsere Verfassung hat Wurzeln geschlagen. Und das, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, lässt uns mit Zuversicht in unsere Zukunft blicken.

Wollen wir an dieser Stelle den damals Verantwortlichen gedenken und ihnen danken für die mühevollen Aufbauarbeiten und für die Basis, die sie geschaffen haben. Wollen wir aber auch all jenen danken, die in den vergangenen 70 Jahren hier in Brühl in Rat und Verwaltung Verantwortung für unsere Stadt übernommen und die mit ihrer Arbeit und ihrem Wirken so viel Positives für unsere Stadt erreicht haben.

Aber auch den hier anwesenden und heute agierenden Rats- und Ausschussmitgliedern danke ich für die Arbeit, die Kraft und die Zeit, die Sie in diese Stadt und für die Menschen dieser Stadt investieren. Neben den politisch engagierten Bürgerinnen und Bürgern sind in den vergangenen 70 Jahren viele Menschen auch in anderen Bereichen ehrenamtlich aktiv gewesen. Und so nehme ich die heutige Feierstunde zum Anlass, auch den hier anwesenden Ehrenzeichenträgern stellvertretend für die vielen Menschen zu danken, die durch ihr uneigennütziges Wirken ein besonderes Beispiel geben, wie man die im Grundgesetz verankerten Werte lebt.

Meine Damen und Herren,

wir brauchen Menschen, die Probleme nicht nur beklagen und darauf warten, dass "der Staat" oder "die Politik" sie lösen, sondern die selbst aktiv werden – ganz gleich, ob es um das Leben im eigenen Dorf geht oder um die Zukunft Europas.

Wir brauchen Menschen, die nicht wegschauen, wenn mit täglichem Hass und Wut gegen Minderheiten die Grundlage der Demokratie attackiert wird, sondern diejenigen, die sich Rassisten entgegenstellen – mutig, kreativ, aber friedlich.

Wir brauchen Menschen, die nicht nur den Mut zu einer eigenen Meinung haben, sondern auch diejenigen, die Bereitschaft zum Kompromiss mitbringen und Verantwortung übernehmen.

Wir brauchen Menschen, die Stellung beziehen und Debatten anstoßen – und die zugleich Widerspruch ertragen, weil sie wissen, dass zur Demokratie auch die Vielfalt der Meinungen gehört.

Meine Damen und Herren,

bei den Vorbereitungen zum heutigen „Tag der Demokratie“ und auch dem Festakt erfolgte eine Recherche nach Brühlerinnen und Brühlern, die exakt so alt bzw. so jung sind, wie unser Grundgesetz. Wir sind fündig geworden. Es gibt zwei Damen und einen Herrn, die mit dem Grundgesetz Geburtstag feiern. Diese Brühler Bürgerinnen haben wir zum heutigen Festakt einzuladen.

Ich begrüße ganz herzlich Frau Anneliese Mainzer, geboren am Tag der Verkündung des Grundgesetzes.

Sehr geehrte Frau Mainzer,

wir feiern unser Grundgesetz, wir feiern unsere Verfassung, wir feiern unser Land und wir feiern eigentlich uns selbst. Doch wem sollen wir gratulieren? Wir sind daher sehr froh, mit Ihnen quasi eine lebendige Symbolfigur zu haben, der wir hier und heute ganz herzlich zum Geburtstag gratulieren. Nehmen Sie diesen Blumengruß als Zeichen unserer Freude. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihr Kommen und wünsche Ihnen noch viele gesunde und glückliche Jahre, auf dass dieses geschichtsträchtige Datum für Sie auch in Zukunft stets eine zuversichtliche und besondere Bedeutung haben möge.

Ich darf nun überleiten zu dem eben bereits angekündigten Vortrag. Ich freue mich außerordentlich, zum Thema „Das Grundgesetz aus Sicht der dritten Generation nach dem Krieg“ nicht nur einen Fachmann gefunden zu haben, sondern auch eine Persönlichkeit, die es versteht, anschaulich, mitreißend und beeindruckend die Zuhörerinnen und Zuhörer in seinen Bann zu ziehen.

Ich darf Ihnen den Politikberater und Autor Erik Flügge vorstellen. Er referiert als Gast an unterschiedlichen Hochschulen in Deutschland. Weiterhin publiziert Erik Flügge zu einem breiten Themenspektrum. Seine Arbeitsschwerpunkte sind die Beteiligung junger Menschen an politischen Prozessen, die Verteidigung der Demokratie, sowie Themen rund um Sprache und Entwicklung von Großorganisationen. Die Beteiligung von Menschen an der Politik in ihrer Kommune bringt Erik Flügge seit 2012 fortlaufend in immer neue Formen.

Sehr geehrter Herr Flügge,

nochmals herzlich willkommen in Brühl und ich übergebe Ihnen nun die „Bühne“.


Bildergalerie

Eine Bildergalerie und kurze Videoausschnitte lassen den Tag der Demokratie digital Revue passieren:



Downloads der Präsentationen

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