Schwerbehinderte Menschen

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Brühl ist Ihre Ansprechpartnerin in allen Belangen, die Menschen mit Behinderung betreffen. Sie berät in Schwerbehindertenangelegenheiten, bei der Antragstellung nach Schwerbehindertenrecht (§ 69 SGB IX), in Sachen Schwerbehindertenausweis Widerspruchsverfahren, Vermittlung von Organisationen, Institutionen und Selbsthilfegruppen, die Menschen mit Behinderung in ihren Rechten vertreten.

Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist darauf gerichtet, den Lebensraum von Menschen mit Behinderung in Brühl barrierefrei zu gestalten und diesen damit eine selbstständige, selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Hierbei arbeitet die Behindertenbeauftragte sehr eng mit den städtischen Fachämtern für Bauen und Umwelt sowie Bauordnung, Abwasser und Tiefbau zusammen.

Zum 1. Januar 2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) in Kraft getreten. Es verpflichtet die Kommunen, sich aktiv für Menschen mit Behinderung einzusetzen. Inklusion ist dabei ein langfristig zielgerichteter Leitgedanke und ein Thema aller verantwortlich handelnder Personen in der Verwaltung und politischen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern. Die Umsetzung erfolgt mit Einbindung und Beteiligung der Menschen mit Behinderung.


Beförderungsscheine für Schwerbehinderte

Die Stadt Brühl gewährt Menschen mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen einen Fahrtkostenzuschuss. Fahrten, die in die Zuständigkeit anderer Kostenträger wie zum Beispiel der Krankenkasse fallen, sind von der Bezuschussung ausgeschlossen. Berechtigt zur Teilnahme am Fahrdienst sind Menschen mit Behinderung, die in ihrer Bewegungsfähigkeit derart beeinträchtigt sind, dass ihnen die Benutzung anderer Verkehrsmittel nicht oder nur unter sehr großen Erschwernissen zuzumuten ist.

Eine weitere Voraussetzung in der Inanspruchnahme des Fahrdienstes ist der Besitz des "Brühl-Passes", dessen jährliche Gültigkeit nachgewiesen werden muss.

Als Nachweis für die Behinderung ist der Bescheid des Versorgungsamtes des Rhein-Erft-Kreises oder ein amtlicher Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 v.H. und mindestens einem der gewährten Nachteilsausgleiche „aG“, “TBL“ oder „H“.

Unter den vorgenannten Voraussetzungen beteiligt sich die Stadt mit bis zu 41 Euro pro Monat an den Fahrtkosten bei Anbietern, die eine entsprechende Vereinbarung bzgl. der Abrechnungen getroffen haben. Aktuell nimmt in der Stadt Brühl ein Fahrdienst die Beförderungsscheine entgegen.

Der Antrag auf Gewährung der Beförderungsscheine ist persönlich oder schriftlich bei der Stadt Brühl, Steinweg 1, B 220, Frau Palmersheim (Telefon: 02232 79 4340, E-Mail: upalmersheim@bruehl.de) zu stellen.


Rhein-Erft-Kreis zuständig für Schwerbehindertenausweise

Für die amtliche Feststellung von Behinderungen sowie das Ausstellen oder Verlängern von Schwerbehindertenausweisen gemäß § 69 Sozialgesetzbuch IX ist der

Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Versorgungsamt (FB50/1)
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

zuständig, soweit die Bürgerinnen und Bürger in Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim oder Wesseling wohnen.

Für telefonische Anfragen und persönliche Vorsprachen ist eine zentrale Auskunfts- und Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten eingerichtet worden.

Kontakt
Telefon: 02271 8345024 oder 8345031
Fax: 02271 8335011
schwerbehindertenangelegenheiten@rhein-erft-kreis.de
Online-Antrag Schwerbehindertenausweis


Euroschlüssel für Behindertentoilette

Es gibt fast flächendeckend in Deutschland, aber auch in Österreich und der Schweiz behindertengerechte Toilettenanlagen. Sie sind beispielsweise zu finden in öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnraststätten, Hochschulen, Freizeitanlagen oder Kaufhäusern. Sie zeichnen sich durch ein europaweit einheitliches Schließsystem, mit Eurozylinderschloss und Euroschlüssel, aus. 

Im Brühler Bürgeramt können Schlüssel für das einheitliche Schließsystem bei behindertengerechten Toiletten erworben werden. Die Abgabe erfolgt ausschließlich an Menschen, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind.

Die Berechtigung kann nachgewiesen werden durch

  • einen deutschen Schwerbehindertenausweis oder den Bescheid des Versorgungsamtes mit dem Merkzeichen aG, B, G (sofern der Grad der Behinderung mindestens 70 Prozent beträgt), H oder BL,
  • einen ärztlichen Nachweis über das Bestehen chronischer Blasen- oder Darmerkrankungen, Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann Ihnen der Schlüssel sofort ausgehändigt werden. Weitere Infos erhalten Sie beim Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes mit den oben genannten Merkmalen bzw. aktuelles ärztliches Attest mit dem Nachweis über das Bestehen der oben genannten chronischen Erkrankung

Kosten

  • 29 Euro 

Antragsverfahren

  • persönliche Vorsprache im Bürgeramt an der Servicetheke oder falls Sie verhindert sind, kann der Antrag auch durch eine oder einen Bevollmächtigten gestellt werden. In diesem Fall sind neben Ihrem Personalausweis, Ihrem gültigen Schwerbehindertenausweis, eine unterschriebene Vollmacht und der Personalausweis der bevollmächtigten Person vorzulegen

Parkausweise für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen erhalten.

Hierbei wird unterschieden zwischen:

Blauer EU-einheitlicher Parkausweis

Allgemeines

Als Schwerbehinderte / Schwerbehinderter mit

  • einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG")
  • oder Erblindung (Merkzeichen "Bl") oder
  • mit beidseitiger Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände und/oder Füße setzen unmittelbar am Rumpf an)

können Sie einen in der Europäischen Union einheitlichen Parkausweis für Behindertenparkplätze beantragen. Dieser Parkausweis berechtigt des Weiteren für das Parken an anderen Stellen.

Unter "Parken" finden Sie alle Behindertenparkplätze auf dem Brühler Stadtgebiet

Erforderliche Unterlagen

Für die Neuausstellung eines blauen Parkausweises:

  • gültiger Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes mit den Vermerken "AG" oder "BL" oder einen entsprechenden Bescheid des Versorgungsamtes
  • Personalausweis
  • Lichtbild (Passfoto)
  • Nur bei Verlängerung: Vorlage des alten abgelaufenen Parkausweises

Gebühren

keine

Antragsverfahren

  • Den blauen Parkausweis können Sie beim Brühler Bürgeramt mit vorheriger Terminreservierung persönlich beantragen und bekommen diesen sofort ausgestellt. 
  • Ein formloser Antrag kann auch
    • schriftlich per Post oder
    • durch eine oder einen Bevollmächtigten gestellt werden. In diesem Fall sind neben den erforderlichen Unterlagen auch die unterschriebene Vollmacht und der Personalausweis der bevollmächtigten Person vorzulegen.

Orangener bundeseinheitlicher und NRW-Schwerbehindertenparkausweis

Allgemeines

Schwerbehinderte Personen, die nicht die Voraussetzung für einen Parkausweis für Behindertenparkplätze erfüllen (blauer Ausweis), können unter folgenden Voraussetzungen Parkerleichterungen (oranger Ausweis) erhalten:

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G (Gehbehinderung) und B (Begleitperson) und einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B und einem GdB von mindestens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
  • Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 60 bei Personen die an Morbus Crohn oder Colitis ulccerosa erkrankt sind.
  • Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 70 bei Personen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung.

Der orange bundeseinheitliche NRW-Schwerbehindertenparkausweis sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen vor. Sie dürfen, mit Ausnahme auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol, überall dort parken, wo Sie auch mit dem blauen Parkausweis parken dürfen. Weitere Infos erhalten Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • und falls vorhanden: Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes; falls nicht vorhanden, eine Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht
  • nur bei Verlängerung: zusätzlich der abgelaufene Parkausweis
  • Nur bei Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person: Vollmacht sowie den Personalausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren

keine

Antragsverfahren

  • Nach Antragstellung ist der Rhein-Erft-Kreis zu beteiligen; daher wird dieser Parkausweis nicht unmittelbar ausgegeben.
  • Wenden Sie sich bitte an Frau Kollin, Stadt Brühl, Steinweg 1, Zimmer B 017.
    Telefon: 02232 793630, E-Mail: ckollin@bruehl.de
  • Der orange Parkausweis wird hier beantragt und an das Versorgungsamt des Rhein-Erft-Kreises zur weiteren Prüfung weitergeleitet. Bei Zustimmung wird der orange Parkausweis durch die Stadtverwaltung ausgestellt. 
    Eine Zustimmung durch den Rhein-Erft-Kreis erfolgt jedoch nur in den oben genannten Fällen. In allen anderen Fällen ist die Ausstellung eines orangen Parkausweises nicht möglich.


Weitere Informationen zum Parkausweis, zum Beispiel über die Parkmöglichkeiten


Wege Rhein-Erft – Wegweiser für Menschen mit Behinderung

In der kostenlosen Broschüre "Wege Rhein Erft" werden über 300 barrierefreie Angebote im Rhein-Erft-Kreis aufgelistet. Dazu gehören Einrichtungen wie Rathäuser, öffentliche Toiletten oder auch Kirchen, behindertengerechte Arztpraxen und Freizeitmöglichkeiten. Nach Städten sortiert werden barrierefreie Angebote ausführlich beschrieben. Erfahren Sie, ob es Rampen gibt, ob die Klingeln für Rollstuhlfahrer erreichbar sind oder ob der Aufzug Sprachansagen bietet.

Informieren Sie sich in der Broschüre "Wegweiser für Menschen mit Behinderung im Rhein-Erft-Kreis"

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051