Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, sollten Sie sich rechtzeitig in dem jeweiligen Land bei der für die Eheschließung zuständigen Stelle informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen.
Von deutschen Staatsangehörigen wird in manchen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse vorliegen. In dem Ehefähigkeitszeugnis sind beide Verlobte aufgeführt, dies bedeutet, dass, wie bei einer Eheschließung in Deutschland, die erforderlichen Dokumente und Urkunden von beiden Verlobten vorzulegen und zu prüfen sind. Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des derzeitigen Wohnortes oder des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland.
Bitte beachten Sie auch, dass von einigen Ländern kein förmliches Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und es zum Teil auch ausreicht, Ihren Familienstand mit einer aktuell ausgestellten erweiterten Meldebescheinigung, die Sie mit Tagesdatum beim Bürgeramt erhalten, nachzuweisen.
Informieren Sie sich bitte vorab genau über die Bestimmungen des Landes, in dem Sie heiraten möchten.
Grundsätzlich gilt für Eheschließungen im Ausland, dass Ihre Eheschließung gültig ist, wenn die Trauung in der für das Land vorgeschriebenen Ortsform, von den dafür zuständigen Stellen durchgeführt wurde.
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten für Deutsche gegeben sind, besteht für Sie die Möglichkeit, nach der Eheschließung mit Ihrer Heiratsurkunde zum Standesamt zu gehen und eine gemeinsame Namenserklärung abzugeben.
Erkundigen Sie sich bitte unbedingt vorher bei Ihrem zuständigen Standesamt über die Möglichkeiten.