Eheschließung


Sie möchten heiraten und haben bereits den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben teilen möchten? Rund um das Thema Hochzeit ist Vieles zu organisieren und zu bedenken. Um Ihnen die Planungen zu erleichtern, erhalten Sie nachfolgend grundlegende Informationen von uns.

Reservierung eines Trautermins

Damit Sie Ihre Trauung frühzeitig planen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin schon vor der Anmeldung zu reservieren. Vereinbaren Sie bitte mit uns telefonisch oder persönlich Ihren Eheschließungstermin. Ist einer der genannten Wunschtermine verfügbar, reservieren wir diesen gerne für Sie.

Die Termine können unter den Telefonnummern 02232 79385002232 79386002232 793870 und 02232 793880 reserviert werden. Die Berücksichtigung von schriftlichen Reservierungswünschen ist leider nicht möglich.

Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an standesamt@bruehl.de. Die E-Mail sollte folgende Informationen bei einem Erstkontakt enthalten: die vollständigen Namen, die Geburtsdaten, eine Telefonnummer, den Wohnort, den Familienstand sowie die Staatsangehörigkeit beider Personen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!

Bitte beachten Sie, dass erst mit der persönlichen Anmeldung der Eheschließung und Vorlage der notwendigen Unterlagen der telefonisch reservierte Termin verbindlich wird.

Zusätzlich zu den regulären Trauzeiten von montags bis freitags gibt es die im Folgenden aufgeführten Samstagstermine. Bitte beachten Sie, dass für Termine an Freitagnachmittagen und Samstagen die Zahlung einer Reservierungsgebühr in Höhe von 50 Euro erforderlich ist. Diese wird bei der Anmeldung / Durchführung der Eheschließung wieder verrechnet.


Die Termine für die Eheschließungen an den Samstagen 2025 können ab Montag, 8. Juli 2024 ab 8 Uhr ausschließlich telefonisch unter den Nummern 02232 793860 und 02232 793870 reserviert werden. Reservierungen per Mail können leider nicht berücksichtigt werden.


Termine für Eheschließungen an einem Samstag:

Monat / Jahr

Termin

Oktober 2024

19. Oktober 2024 (ausgebucht)

November 2024

16. November 2024 (ausgebucht)

Dezember 2024

14. Dezember 2024 (ausgebucht)

Januar 2025

25. Januar 2025

Februar 2025

22. Februar 2025

März 2025

22. März 2025

April 2025

12. April 2025
26. April 2025⁢

Mai 2025

10. Mai 2025
24. Mai 2025⁢

Juni 2025

14. Juni 2025
28. Juni 2025⁢

Juli 2025

5. Juli 2025
26. Juli 2025⁢

August 2025

2. August 2025
16. August 2025⁢

September 2025

6. September 2025
20. September 2025⁢

Oktober 2025

11. Oktober 2025
25. Oktober 2025⁢

November 2025

22. November 2025

Dezember 2025

6. Dezember 2025

Trauorte

Sie können im Stadtgebiet Brühl an folgenden Trauorten heiraten:

Standesamt in Rathaus B, Steinweg 1

Das Trauzimmer im Brühler Standesamt
Das Trauzimmer im Standesamt

Wir freuen uns, Sie in unserem modernen und stilvollen Trauzimmer im Standesamt Brühl begrüßen zu dürfen. Unser Trauzimmer ist sorgfältig gestaltet und strahlt eine zeitgemäße Eleganz aus, die Ihren besonderen Moment unvergesslich macht.

Die Einrichtung des Trauzimmers besticht durch eine harmonische Kombination aus Weiß, Beige und Grau, wodurch eine ruhige und ansprechende Atmosphäre geschaffen wird. Die cremefarbenen Stühle und der weiße Tisch fügen sich nahtlos in das moderne Design ein und bieten gleichzeitig einen stilvollen Kontrast. Der Parkettboden unterstreicht nicht nur die Ästhetik des Raumes, sondern verleiht ihm auch eine warme und einladende Note.

Mit einer Kapazität von bis zu 44 Personen schafft unser Trauzimmer eine intime und dennoch großzügige Umgebung für Ihre Trauung.

Nach der Trauung können Sie und Ihre Gäste einen kleinen Innenhof nutzen, um bei einem Sektempfang auf das frisch geschlossene Bündnis anzustoßen. Dieser gemütliche Innenhof bietet eine private und einladende Atmosphäre, um die ersten Augenblicke als frisch verheiratetes Paar zu genießen.

Das Standesamt liegt zudem auf der Fußgängerzone, und der wunderschöne Schlosspark des Schlosses Augustusburg ist fußläufig erreichbar. Dieser Park bietet nicht nur eine malerische Kulisse für romantische Spaziergänge, sondern lädt auch dazu ein, nach der Trauung unvergessliche Fotos zu machen. Die Kombination aus dem stilvollen Ambiente des Trauzimmers, der Fußgängerzone und dem idyllischen Schlosspark schafft eine traumhafte Umgebung für Ihre Hochzeit.

Kapitelsaal Rathaus A, Uhlstraße 3

Herzlich willkommen im Kapitelsaal – einem einzigartigen Ort für unvergessliche Trauungen und festliche Empfänge.

Der Kapitelssaal, einst der Speisesaal eines historischen Franziskanerklosters, erstrahlt heute als ein eleganter Raum für den schönsten Tag Ihres Lebens. Mit einer Kapazität von bis zu 84 Personen bietet dieser Raum eine festliche Atmosphäre.

Der Saal ist nicht nur historisch bedeutsam, sondern beeindruckt auch durch eine prächtige Stuckdecke, die dem Raum eine ganz besondere Note verleiht. Die kunstvollen Details schaffen eine romantische Kulisse, die perfekt zu den feierlichen Momenten einer Trauung passt. Durch die Nähe zum Schlosspark genießen Sie zudem eine malerische Umgebung, die sich für unvergessliche Hochzeitsfotos eignet.

Nach der Trauung können Sie und Ihre Gäste im Kapitelsaal einen kleinen Sektempfang genießen, um auf die frisch geschlossene Ehe anzustoßen. Hier stehen Ihnen Stehtische und Sektgläser zur Verfügung.


Für die Nutzung des Kapitelsaales sowie für eine Trauung in einer unserer Außenstellen wird eine zusätzliche Gebührenpauschale in Höhe von 120 Euro berechnet.

Anmeldung der Eheschließung

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden.

  • Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Bei mehreren Wohnsitzen (Haupt- oder Nebenwohnsitz) können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden.
  • Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vornehmen, das heißt die Anmeldung ist grundsätzlich sechs Monate gültig. Das bedeutet, dass die Ehe innerhalb von sechs Monaten ab der Anmeldung geschlossen werden muss.
  • Der Termin zur Anmeldung dient vor allem der Prüfung der "Ehefähigkeit" und der Ermittlung von Ehehindernissen, wie beispielsweise dem Verbot einer Doppelehe.
  • Grundsätzlich gilt, dass die Eheschließung gemeinsam und persönlich angemeldet werden sollte. Ist einer der Eheschließenden verhindert, so kann er den Anderen bzw. die Andere bevollmächtigen, die Anmeldung der Eheschließung alleine vorzunehmen. Einen Vordruck zur Vollmacht finden Sie hier.
  • Eheschließung bei Wohnsitz außerhalb von Brühl:
    Wohnen Sie beide nicht in Brühl, dann ist das Standesamt Brühl für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber vorbehaltlich eines freien Termins dennoch in Brühl möglich.
    • Melden Sie in dem Fall Ihre Eheschließung bitte beim Standesamt Ihres Wohnortes an.
    • Ihr Wohnsitzstandesamt schickt uns die Unterlagen zu. Nach Erhalt der Unterlagen bekommen Sie von uns die offizielle Terminbestätigung bzw. wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
    • Alternativ können Ihnen die Unterlagen von Ihrem Wohnsitzstandesamt mitgegeben werden. In dem Fall bitten wir Sie sobald wie möglich bei uns vorzusprechen und die Unterlagen abzugeben.
  • Eheschließung außerhalb Brühls
    Sind Sie in Brühl gemeldet und möchten aber außerhalb des Brühler Stadtgebiets heiraten, so ist dies ebenfalls möglich. Melden Sie bitte Ihre Eheschließung zunächst in Brühl an und geben Ihr Wunschstandesamt an. Wir senden Ihre Unterlagen nach der Anmeldung dem auswärtigen Standesamt zu.

Benötigte Unterlagen

Je nach Familienstand und persönlichen Voraussetzungen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind als Original und nicht als Kopie einzureichen.

Für von Geburt an deutsche Staatsangehörige, die volljährig sind und nicht im Ausland geboren wurden

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

Sollten Sie noch nie verheiratet gewesen sein / noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben / ledig sein:

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses von jeder Person. Sie müssen sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung selbst ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
  • Eine neu (vor nicht mehr als sechs Monaten) ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, wenn Sie in Deutschland geboren sind. Eine Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde reichen nicht aus! Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat.
  • Eine aktuell (vor nicht mehr als 14 Tagen ausgestellte) erweiterte Meldebescheinigung (keine einfache Meldebescheinigung) mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt. Befindet sich der Hauptwohnsitz in Brühl, ist die erweiterte Meldebescheinigung beim Standesamt Brühl erhältlich und wird im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung ausgestellt. In dem Fall brauchen Sie nicht separat eine Meldebescheinigung beim Bürgeramt zu beantragen.

Sollten Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet gewesen sein:

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses von jeder Person. Sie müssen sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung selbst ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
  • Eine neu (vor nicht mehr als sechs Monaten) ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, wenn Sie in Deutschland geboren sind. Eine Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde reichen nicht aus! Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat.
  • Vorehe ab dem 01.01.1958 in Deutschland geschlossen: eine neu (vor nicht mehr als sechs Monaten) ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem elektronischen Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk
  • Vorehe vor dem 01.01.1958 geschlossen:
    Eine neu (vor nicht mehr als sechs Monaten) ausgestellte Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk und rückseitigem Vermerk zur Namensführung in der Vorehe.
  • Eine aktuell (vor nicht mehr als 14 Tagen ausgestellte) erweiterte Meldebescheinigung (keine einfache Meldebescheinigung) mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt. Befindet sich der Hauptwohnsitz in Brühl, ist die erweiterte Meldebescheinigung beim Standesamt Brühl erhältlich und wird im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung ausgestellt. In dem Fall brauchen Sie nicht separat eine Meldebescheinigung beim Bürgeramt zu beantragen

Sollten Sie bereits eine Lebenspartnerschaft geführt haben, die aufgelöst wurde:

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses von jeder Person. Sie müssen sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung selbst ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
  • Eine neu (vor nicht mehr als sechs Monaten) ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, wenn Sie in Deutschland geboren sind. Eine Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde reichen nicht aus! Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat.
  • Eine neu (vor nicht mehr als sechs Monaten) ausgestellte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk; falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
  • Eine aktuell (vor nicht mehr als 14 Tagen ausgestellte) erweiterte Meldebescheinigung (keine einfache Meldebescheinigung!) mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt. Befindet sich der Hauptwohnsitz in Brühl, ist die erweiterte Meldebescheinigung beim Standesamt Brühl erhältlich und wird im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung ausgestellt. In dem Fall brauchen Sie nicht separat eine Meldebescheinigung beim Bürgeramt zu beantragen.

Sollten Sie gemeinsame Kinder haben, die in Deutschland geboren sind:

  • Zusätzlich Vorlage einer Geburtsurkunde des Kindes oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtsregister, falls die Vaterschaftsanerkennung nachträglich erfolgt ist. Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das die Geburt Ihres Kindes beurkundet hat. 

Für alle anderen Fälle: im Ausland geboren oder ausländische Staatsangehörigkeit, im Ausland geheiratet oder im Ausland geschieden

In nachfolgenden Fällen müssen Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen und einen Beratungstermin in Anspruch nehmen.

Sie erhalten in diesen Fällen von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind. 

Sollte niemand von Ihnen beiden die deutsche Sprache beherrschen, ist es notwendig, dass Sie eine dolmetschende Person mitbringen. Gerne kann diese Aufgabe auch durch befreundete oder verwandte Personen übernommen werden.

Mindestens eine Person besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit

Das Standesamt muss das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Danach ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei der Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf alle Eheschließungsvoraussetzungen eingegangen werden.

  • Ehefähigkeitszeugnis
    Nach Paragraph 1309 Absatz 1 BGB muss eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland heiraten will, ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatlandes vorlegen, mit dem bescheinigt wird, dass nach dem Recht dieses Staates kein Hindernis für eine Eheschließung besteht.
  • Befreiung beim Oberlandesgericht Köln
    Es gibt Länder, die solche Ehefähigkeitszeugnisse nicht oder nur eingeschränkt ausstellen. In solchen Fällen kann der Präsident des Oberlandesgerichts Köln von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses unter bestimmten Voraussetzungen befreien, die je nach Heimatstaat verschieden sind. Nähere Informationen erteilt das zuständige Standesamt.

    Die Antragstellung für das OLG Köln erfolgt im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung ausschließlich über das für die Anmeldung zur Eheschließung zuständige Standesamt. Ab dem Tag der Entscheidung des OLG Köln muss die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Sollte für einen Partner bzw. Partnerin von seinem bzw. ihrem Heimatland ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt worden sein, so muss zum Zeitpunkt der Eheschließung das Ehefähigkeitszeugnis ebenfalls noch gültig sein.

    Die Gebühr für das Verfahren beim Oberlandesgericht bestimmt sich nach der Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO). Die Gebühr wird aus dem Nettoeinkommen des ausländischen Antragsstellers berechnet.

Mindestens eine Person ist im Ausland geboren oder hat im Ausland geheiratet

Wenn Sie im Ausland geboren sind und Ihre Geburt nicht bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, müssen Sie eine vollständige Geburtsurkunde mit Elternangabe oder eine internationale Geburtsurkunde einreichen. Die Geburtsurkunde erhalten Sie bei der Behörde, bei der Ihre Geburt registriert wurde.

Sollten Sie im Ausland geheiratet haben, so erhalten Sie die Heiratsurkunde bei der Behörde, bei der die Eheschließung registriert wurde. 

Alle Urkunden müssen durch eine Dolmetscherin / einen Dolmetscher oder eine Übersetzerin / einen Übersetzer übersetzt werden. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder vereidigt sein. Sollte die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sein, ist eine Transliteration nach ISO-Norm notwendig. Eine Übersetzung ist nicht notwendig, wenn Sie eine internationale Urkunde vorlegen, die auch in Deutsch verfasst ist und in der keine fremdsprachigen Vermerke eingetragen sind. Auch die Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

Öffentlich bestellte Dolmetschende bzw. Übersetzende können Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen finden. 

Sollten Sie als Aussiedlerin / Aussiedler oder Übersiedlerin /Übersiedler nach Deutschland gekommen sein, benötigen Sie neben Ihrer Geburtsurkunde mit Übersetzung den Nachweis Ihrer Namensführung, zum Beispiel eine Bescheinigung nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes oder das Familienbuch.

Mindestens eine Person ist im Ausland geschieden worden

Sollte die Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland erfolgt sein, wird dringend eine Beratung beim Standesamt empfohlen, da die Auflösung unter Umständen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden muss.

Namensführung

Möglichkeiten für die Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht

  • gemeinsamer Ehename
    Bei der Eheschließung kann ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden. Dies kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführte Familienname der Frau oder des Mannes sein.
  • Doppelname für einen Ehegatten
    Für den Ehegatten, dessen Name nicht Ehename geworden ist, besteht die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen dem Ehenamen voranzustellen oder anzufügen. Diese Erklärung ist nicht nur bei der Eheschließung, sondern auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Die Entscheidung für eine Voranstellung oder Anfügung kann jederzeit widerrufen werden. Eine erneute Erklärung ist dann nicht mehr möglich.
    Beispiel
    Ehename: Schmidt
    Rebecca Schmidt-Müller, geborene Müller oder Rebecca Müller-Schmidt, geborene Müller und Siegmund Schmidt
    Ehename: Müller
    Rebecca Müller und Siegmund Müller-Schmidt, geborener Schmidt oder Siegmund Schmidt-Müller, geborener Schmidt
  • Kein Ehename
    Wird kein Ehename bestimmt, so führen die Ehegatten ihren bisherigen Namen in der Ehe weiter.
  • Bestimmung des Ehenamens zu einem späteren Zeitpunkt
    Soll bei der Eheschließung noch kein Ehename bestimmt werden, so kann dies ohne Frist noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Erklärung müssen beide Partner persönlich beim Standesamt abgeben.

    Sollten Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, kann sich die Namensführung auch nach dem jeweiligen Heimatrecht richten.


Gebühren

Service

Gebühren

Anmeldung einer Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn deutsches Recht zu beachten

40 Euro

Anmeldung einer Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wenn ausländisches Recht zu beachten ist

66 Euro

Eheurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

10 Euro

Internationale Eheurkunde 

10 Euro

Jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird

die Hälfte der jeweiligen Gebühr

Optional Stammbuch 

18 bis 45 Euro

Namenserklärung 

21 Euro

Erweiterte Meldebescheinigung 

9 Euro

Bescheinigung Namenserklärung

9 Euro

Gesetzliche Zuschläge für Eheschließungen
außerhalb der normalen Öffnungszeiten

120 Euro

Servicezuschlag für externe Trauorte

120 Euro

Der Tag der Eheschließung

  • Bitte kommen Sie pünktlich (15 Minuten vorher) zu Ihrem vereinbarten Termin.
  • Sie können selbst entscheiden, ob Sie zu Ihrer Eheschließung Trauzeugen wünschen. Diese sind heute nicht mehr vorgeschrieben. Sofern Sie zu Ihrer Eheschließung Trauzeugen wünschen, teilen Sie bitte rechtzeitig die Vor- und Familiennamen und Adressen Ihrer Trauzeugen mit. Diese müssen sich am Tag der Eheschließung ausweisen.
  • Grundsätzlich brauchen Sie keine Ringe. Ein Ringwechsel kann allerdings auf Ihren Wunsch in die Trauung eingebunden werden und gerne von Treuzeugen, Kindern etc. überreicht werden.
  • Denken Sie und Ihre Trauzeugen bitte daran, den Personalausweis oder Reisepass auch am Tag der Eheschließung mitzubringen.
  • Bild- und Tonaufnahmen während der Trauung dürfen aus rechtlichen Gründen nur mit Zustimmung der Standesbeamtin / des Standesbeamten vorgenommen werden. In der Regel haben diese jedoch nichts dagegen, wenn Sie einige Bilder machen.
  • Da meistens mehrere Trauungen hintereinander stattfinden, bitten wir Rücksicht zu nehmen, um bereits stattfindende Trauungen nicht zu stören.
  • Die Anzahl Ihrer Gäste richtet sich nach dem Ort Ihrer Eheschließung.

Heirat im Ausland

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, sollten Sie sich rechtzeitig in dem jeweiligen Land bei der für die Eheschließung zuständigen Stelle informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen.

Von deutschen Staatsangehörigen wird in manchen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse vorliegen. In dem Ehefähigkeitszeugnis sind beide Verlobte aufgeführt, dies bedeutet, dass, wie bei einer Eheschließung in Deutschland, die erforderlichen Dokumente und Urkunden von beiden Verlobten vorzulegen und zu prüfen sind. Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des derzeitigen Wohnortes oder des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland.

Bitte beachten Sie auch, dass von einigen Ländern kein förmliches Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und es zum Teil auch ausreicht, Ihren Familienstand mit einer aktuell ausgestellten erweiterten Meldebescheinigung, die Sie mit Tagesdatum beim Bürgeramt erhalten, nachzuweisen.

Informieren Sie sich bitte vorab genau über die Bestimmungen des Landes, in dem Sie heiraten möchten. 

Grundsätzlich gilt für Eheschließungen im Ausland, dass Ihre Eheschließung gültig ist, wenn die Trauung in der für das Land vorgeschriebenen Ortsform, von den dafür zuständigen Stellen durchgeführt wurde.

Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten für Deutsche gegeben sind, besteht für Sie die Möglichkeit, nach der Eheschließung mit Ihrer Heiratsurkunde zum Standesamt zu gehen und eine gemeinsame Namenserklärung abzugeben.

Erkundigen Sie sich bitte unbedingt vorher bei Ihrem zuständigen Standesamt über die Möglichkeiten.

Lebenspartnerschaften

Seit dem 1. Oktober 2017 können keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden, sondern es werden nun Ehen geschlossen.

Wenn Sie in der Vergangenheit eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, haben Sie seit dem 1. Oktober 2017 die Möglichkeit, Ihre bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Hierbei handelt es sich um eine Eheschließung, für die grundsätzlich das Standesamt Ihres Wohnortes zuständig ist. Die Eheschließung kann aber auch in jedem anderen Standesamt in Deutschland durchgeführt werden.

In Brühl können Sie Ihre Lebenspartnerschaft direkt mit der Prüfung der Voraussetzungen in den Räumen des Standesamtes oder in einer Zeremonie mit Gästen an verschiedenen Trauorten in eine Ehe umwandeln.

Bei der zeremoniellen Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe müssen Sie die Trauung vorher anmelden. Zuständig dafür ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes, durchgeführt werden kann die Umwandlung dann aber auch bei einem anderen Standesamt. Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trautermin vornehmen.

Damit Sie Ihre Trauung frühzeitig planen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin schon vor der Anmeldung zu reservieren.

Erforderliche Unterlagen:

  • Wenn Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Brühl und Ihre Lebenspartnerschaft in Brühl begründet haben, müssen Sie nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
  • Sollte eine oder einer von Ihnen nicht in Brühl wohnhaft sein, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung Ihrer auswärtigen Meldebehörde.
  • Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft nicht in Brühl begründet haben, müssen Sie eine aktuelle Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister und eine Abschrift aus dem Geburtenregister (Geburtsurkunde) mitbringen.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051