Führungszeugnis
Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird.
Beantragung Führungszeugnis
Das Führungszeugnis muss man persönlich im Bürgeramt beantragen. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist nur mit vorheriger Terminreservierung möglich. Für die Erteilung eines Führungszeugnisses sind 13 Euro zu zahlen.
Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke
Dieses Führungszeugnis wird Ihnen direkt nach Hause geschickt.
- zur Vorlage bei einer Behörde
Dieses Führungszeugnis wird unmittelbar an die von Ihnen benannte Behörde geschickt.
- Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (beispielsweise an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind.
- Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen.
Wenn im Führungszeugnis steht: "Inhalt: Keine Eintragung", dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.
Führungszeugnis online
Seit September 2014 besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Führungszeugnis online im Internet zu beantragen.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, sowie die AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone oder ein passendes Lesegerät.
Weitere Informationen:
Flyer Führungszeugnis 2019
Online-Portal des Bundesamts für Justiz