Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise, wenn Sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Weisen Sie bitte den wichtigen Grund für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Schriftform nach, wie z.B. durch Vorlage Ihrer Reisunterlagen, die belegen, dass ein Expresspass vor Reiseantritt nicht mehr rechtzeitig ausgehändigt werden kann.
Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal ein Jahr.
Allerdings wird der vorläufige Reisepass von einigen Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt. Bei Reisen in viele Länder gilt: Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des Reiselandes.
Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Expressreisepass
In eiligen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen.
Die Aushändigung erfolgt nach circa fünf Werktagen. Der Expresspass ist zehn Jahre gültig. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Expresspass sechs Jahre gültig.
Vorläufiger Personalausweis
Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument und die Ausstellung eines regulären Personalausweises ist bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs nicht möglich? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Die Eilbedürftigkeit für die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises ist von Ihnen durch mündlichen Vortrag zu begründen.
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer orientiert sich am wichtigen Grund. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt drei Monate.
Aufgrund der kurzen Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises wird empfohlen, gleichzeitig einen neuen "richtigen" Personalausweis zu beantragen. Damit ersparen Sie sich doppelte Wege- und Wartezeiten. Der vorläufige Personalausweis wird bei Abholung des neuen Personalausweises eingezogen und verliert damit auch seine Gültigkeit.
Für die Antragstellung wird benötigt:
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, und/oder
- Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis und/oder
Ihren Personalausweis
- ggfs. Nachweise über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise
Flugtickets)
- ein aktuelles Lichtbild, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.
- haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sie sind Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit
Wichtig: Weil Sie die Ausweisdokumente eigenhändig unterschreiben müssen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Eine persönliche Vorsprache ist nötig.
Abholung durch einen Bevollmächtigten: Die Abholung des Reisepasses oder Personalausweises kann durch eine andere Person unter Vorlage einer Vollmacht und der alten Dokumente erfolgen. Auch Eheleute brauchen eine Vollmacht, sofern sie bei Antragstellung nicht schriftlich hinterlegt haben, dass der Ausweis von der Ehefrau / vom Ehemann abgeholt wird.
Tipp: Wenn Sie mit Ihren Kindern Auslandsreisen unternehmen wollen, denken Sie bitte auch an die Kinderreisepässe.
- Express-Bestellung: zusätzlich 32 Euro (insgesamt 92Euro)
- Vorläufiger Reisepass: 26 Euro
- 48-Seiten-Pass: zusätzlich 22 Euro (insgesamt 82 Euro)
- Vorläufiger Personalausweis 10 Euro