Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen für die Beurkundung vorgelegt werden müssen, kann sehr unterschiedlich sein. Die nachfolgenden Hinweise sollen eine Hilfestellung sein, bei Unklarheiten können Sie sich jederzeit an das Standesamt wenden.
Folgende Unterlagen werden in jedem Fall von beiden Elternteilen benötigt:
- Personalausweise bzw. Reisepässe
- Geburtsurkunden (bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde im Original mit deutscher Übersetzung)
Bei Verheirateten und Getrenntlebenden zusätzlich:
- Familienstammbuch oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters (erhältlich beim Heiratsstandesamt)
- bei Heirat im Ausland: ausländische Heiratsurkunde im Original mit deutscher Übersetzung
- Auf die Vorlage von Geburtsurkunden kann verzichtet werden, wenn sich das Geburtsstandesamt mit Geburtsurkundennummer aus dem Eheregister ergibt
Bei Geschiedenen oder Verwitweten zusätzlich:
Geschiedene:
- beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe der Mutter mit Auflösungsvermerk
- oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters und rechtskräftiges Scheidungsurteil dieser Ehe (Rechtskraftvermerk muss auf dem Scheidungsurteil sein)
- bei Heirat oder Scheidung im Ausland: Original der ausländischen Heiratsurkunde und des rechtskräftigen Scheidungsurteils mit deutscher Übersetzung (Gegebenenfalls ist die Anerkennung der ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsbereich erforderlich)
- evtl. bei Wiederannahme des Geburtsnamens der Kindesmutter einen entsprechenden Nachweis
Verwitwete:
- eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit dem Vermerk, dass der Ehemann verstorben ist oder
- eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters und Sterbeurkunde des Ehemannes oder
- die ausländische Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehemannes
Bei Ledigen zusätzlich:
Soll der Vater direkt in die Geburtsurkunde eingetragen werden, benötigen wir neben der Geburtsurkunde der Mutter, des Vaters und der Vorlage der Ausweise zusätzlich
- die Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich): Vereinbaren Sie bitte entweder beim Standesamt Ihrer Wahl oder Jugendamt einen Termin.
Beachten Sie bitte, dass Sie beim Standesamt keine Sorgeerklärung abgeben können. Diese können Sie nur im Jugendamt oder in einem Notariat beurkunden lassen. Eine Sorgeerklärung können Sie auch schon vor der Geburt abgeben.
Sollten Sie also zusätzlich zu der Vaterschaftsanerkennung die gemeinsame Sorge für Ihr Kind erklären wollen, so wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt.
Übersetzungen müssen von einer in Deutschland vereidigten Dolmetscherin / einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.