Lebensbescheinigung
Allgemeine Informationen
Eine Lebensbescheinigung benötigen Sie in der Regel zur Vorlage bei der Rentenversicherungsanstalt. Es handelt sich hierbei um eine Bestätigung Ihrer im Melderegister gespeicherten Daten verbunden mit der Aussage, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung noch leben.
Die anfordernden Stellen verschicken meist entsprechende Formulare, die Sie beim Brühler Bürgeramt bestätigen lassen können. Sollten Sie keinen Vordruck erhalten haben, werden wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
Damit Ihnen eine Lebensbescheinigung ausgestellt werden kann, müssen Sie in Brühl gemeldet sein.
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- gegebenenfalls entsprechenden Vordruck der anfordernden Stelle
- Benötigen Sie die Meldeauskunft für soziale Zwecke, wie zum Beispiel in- und ausländische Rentenversicherungsträger oder die Krankenversicherung, so weisen Sie dies bitte durch entsprechende Unterlagen nach.
Gebühren
- 9 Euro
- Meldebescheinigungen für soziale Zwecke sind gebührenfrei
Antragsverfahren
- Zur Ausstellung einer Lebensbescheinigung ist Ihre persönliche Vorsprache im Bürgeramt an der Servicetheke zwingend erforderlich.
- Die Lebensbescheinigung wird Ihnen direkt ausgestellt.
- Für die Beantragung ist kein Termin erforderlich.