Bestattungsformen
Auf den Brühler Friedhöfen werden Sarg- und Urnenbestattungen in unterschiedlichen Ausprägungen hinsichtlich Grabgestaltung, Pflege, Grabanordnung und Wahrung der Anonymität angeboten.
Die Friedhofsverwaltung bietet Ihnen dazu gerne einen individuellen Beratungsservice an.
Alle rechtlichen und preislichen Informationen zur Beerdigungskultur in Brühl können Sie den entsprechenden Satzungen entnehmen, die Sie unter Formulare/Downloads finden.
Die Beerdigungsgebühren finden Sie am Ende dieser Seite.
Download:
Bestattungskultur – Bestattungen auf den Friedhöfen der Stadt Brühl
Das Wahlgrab
möglich bei Sarg- oder Urnenbestattung
Diese Grabform wird auf allen sechs Friedhöfen angeboten. Hier kann eine Familie über Generationen hinweg in einer individuell ausgesuchten Grabstätte bestattet werden. In einem Sargwahlgrab können pro Grabstelle ein Sarg und acht Urnen innerhalb der gesetzlichen Ruhefrist bestattet werden. In einem Urnenwahlgrab können vier Urnen bestattet werden.
Ein Wahlgrab kann zu Lebzeiten erworben werden. Hier hat man die Möglichkeit ein Grab in einem Friedhofsteil zu erwerben, der einem von der Lage und Rahmenbepflanzung her gefällt.
Grabart |
DAUER |
KOSTEN |
Wahlgrab allgemeine Lage |
für 20 Jahre |
2.450,00 Euro |
Wahlgrab allgemeine Lage |
für 25 Jahre |
3.062,50 Euro |
Wahlgrab Sonderlage |
für 20 Jahre |
5.173,00 Euro |
Wahlgrab Sonderlage |
für 25 Jahre |
6.466,25 Euro |
Das Baumgrab
Diese Bestattungsform wird nur auf dem Südfriedhof angeboten. Es sind nur auflösbare Urnen zu verwenden. Am Baum ist eine Stelle aus Stein, an der man eine Inschrift vom Steinmetz einhauen lassen kann (auf eigene Kosten). Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist erlöschen alle Rechte und Pflichten. Ein Nachkauf ist nicht möglich.
Baumgrab für 20 Jahre = 1.602,00 Euro
Partnerbaumgrab für 20 Jahre = 1.975,00 Euro
Das pflegefreie Grab
möglich bei Sarg- und Urnenbestattung
Diese Bestattungsform wird nur auf dem Südfriedhof angeboten. Hier kann eine Verstorbene oder ein Verstorbener in einem von der Friedhofsverwaltung vorgegebenen Feld bestattet werden. Jedes Grab ist mit einer Steinplatte in der Größe 40 x 60 Zentimeter versehen, die erdbündig verlegt ist. Diese Platte ist im Preis enthalten und kann auf eigenen Kosten vom Hinterbliebenen beschriftet werden oder gegen eine gleichgroße individuelle Platte ausgetauscht werden. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist erlöschen alle Rechte und Pflichten. Ein Nachkauf ist nicht möglich.
GRABART |
DAUER |
KOSTEN |
Pflegefreies Sargbestattungsgrab |
für 20 Jahre |
2.184,00 Euro |
Pflegefreies Urnenbestattungsgrab |
für 20 Jahre |
1.491,00 Euro |
Das Gemeinschaftsgrab
möglich bei Urnenbestattungen
Diese Bestattungsform wird nur auf dem Südfriedhof angeboten. Die Grabstelle einschließlich Grabdenkmal und professioneller Grabpflege für 20 Jahre ist im Grabpreis enthalten. Die Steininschrift kann vom Hinterbliebenen auf eigene Kosten vom Steinmetz eingemeißelt werden. Nach 20 Jahren erlöschen alle Rechte und Pflichten.
Urnengemeinschaftsgrab mit Pflege für 20 Jahre = 1.528,00 €
Das Reihengrab
möglich bei Sarg- und Urnenbestattung
Diese Bestattungsform wird auf allen sechs Friedhöfen angeboten. Hier kann eine Person in einem von der Friedhofsverwaltung vorgegebenen Feld bestattet werden. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist erlöschen alle Rechte und Pflichten. Ein Nachkauf ist nicht möglich.
Grabart |
DAUER |
KOSTEN |
Reihengrab-Sarg |
für 20 Jahre |
1.189,00 Euro |
Reihengrab-Sarg |
für 25 Jahre |
1.486,25 Euro |
Reihengrab-Urne |
für 20 Jahre |
745,00 Euro |
Reihengrab-Urne |
für 25 Jahre |
931,25 Euro |
Muslimische Bestattungen
Auf dem Nordfriedhof bieten wir die Möglichkeit von muslimischen Bestattungen an. Ein Waschraum ist vorhanden.
Zusammenfassung Nutzungsgebühren
Art der Leistung |
Betrag |
Wahlgrab allgemeine Lage für 20 Jahre |
2.450,00 Euro |
Wahlgrab allgemeine Lage für 25 Jahre |
3.062,50 Euro |
Wahlgrab Sonderlage für 20 Jahre |
5.173,00 Euro |
Wahlgrab Sonderlage für 25 Jahre |
6.466,25 Euro
|
Urnenwahlgrab für 20 Jahre |
1.397,00 Euro |
Urnenwahlgrab für 25 Jahre |
1.746,25 Euro |
Reihengrab Personen über 5 Jahre für 20 Jahre |
1.189,00 Euro |
Reihengrab Personen über 5 Jahre für 25 Jahre |
1.486,25 Euro |
Reihengrab Kinder unter 5 Jahre für 15 Jahre |
485,00 Euro |
Reihengrab Kinder unter 5 Jahre für 20 Jahre |
606,25 Euro |
Urnenreihengrab für 20 Jahre |
745,00 Euro |
Urnenreihengrab für 25 Jahre |
931,25 Euro |
pflegefreies Erdbestattungsgrab für 20 Jahre |
2.184,00 Euro |
pflegefreies Urnenbestattungsgrab für 20 Jahre |
1.491,00 Euro |
Baumgrab für 20 Jahre |
1.602,00 Euro |
Partnerbaum für 20 Jahre |
1.975,00 Euro |
Urnengemeinschaftsgrab mit Pflege |
1.528,00 Euro
|
Beerdigungsgebühren
Es ist nicht pietätlos gegenüber den Verstorbenen in Verdingung mit dem Tod von Kosten zu sprechen. Viele Bürger sorgen Zeit ihres Lebens für alle anfallenden Aufwendungen in Verbindung mit ihrer Beisetzung sogar selbst vor, zum Beispiel durch eine Sterbeversicherung.
Um den Angehörigen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir Ihnen die Brühler Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen auch zum Download bereitgestellt. Die Gebührensatzung ist unter Formulare zu finden.
Art der Leistung |
Betrag |
Bereiten und Verfüllen des Grabes |
|
bei Personen über 5 Jahre |
865,00 Euro |
bei Personen unter 5 Jahre |
551,00 Euro
|
Benutzung der Trauerhalle |
251,00 Euro
|
Benutzung der Kühlzelle pro Kalendertag |
47,00 Euro |
Beisetzung von Ascheresten |
393,00 Euro |
Frühgeburtenbeisetzung ohne besonderes Grab |
315,00 Euro |
Abräumen Einzelstelle/Urnengrab |
238,00 Euro |
Abräumen Doppelstelle |
386,00 € |
Stand: November 2024