Am Tag der Kommunal- und der Europawahl, 25. Mai 2014, standen in NRW auch die Wahlen zu den Integrationsräten in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens an. In Brühl gingen von 6.985 Wahlberechtigten 957 (13,70 %) zur Wahl.
Stimmenanzahl Prozent
Brühl International 416 Stimmen bzw. 46,17 %
Eleftheriadis, Einzelbewerber 161 Stimmen bzw. 17,87 %
Dein Brühl 324 Stimmen bzw. 35,96 %
Dem neuen Integrationsrat gehören die 9 direkt gewählte Migrantenvertreterinnen und -vertreter und weitere 8 vom Stadtrat entsandte stimmberechtigte Mitglieder an, die dieser in seiner konstituierenden Sitzung am 23. Juni 2014 bestimmt.
Unsere Stadt steht für gelebte Integration. Als politisches Mitwirkungsorgan für Migrantinnen und Migranten fungierte bisher der Integrationsausschuss. Durch die Novellierung des § 27 GO NRW war für die Wahl am 25. Mai die Wahl eines Integrationsrates vorgesehen.
Diesem gehören 9 direkt gewählte Migrantenvertreterinnen und -vertreter und 8 vom Rat entsandte stimmberechtigte Mitglieder an. Neu ist, dass die Zahl der direkt gewählten Vertreter die Zahl der vom Rat entsandten Mitglieder übersteigen muss. Damit wird den Interessen der Migrantinnen und Migranten noch mehr Bedeutung eingeräumt und dem Integrationsrat und der Kommunalpolitik eine enge Zusammenarbeit ermöglicht.
Über die neun direkt zu wählenden Migrantenvertreterinnen und -vertreter konnten die Wahlberechtigten am 25. Mai 2014 entscheiden. Die anschließend vom Rat zu entsendenden Vertreter wurden in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Rates am 23. Juni 2014 bestimmt.
Die Mitglieder des Integrationsrates werden für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt Brühl nach Listen oder nach Einzelbewerbern gewählt.
Die Stimmbezirke werden analog der Kommunalwahl eingerichtet, so dass die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe die für die Kommunal- und Europawahl eingerichteten Wahllokale aufsuchen können.
Wahlberechtigt
Wahlberechtigt für den Integrationsrat ist, wer
1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist (somit auch Staatenlose),
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (somit auch Deutsche mit weiterer Staatsangehörigkeit)
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, erworben hat (in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern).
Die Wahlberechtigten nach den Ziffern 1 und 2 werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten bis spätestens zum 4. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung.
Wenn Sie bis zum 5. Mai 2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Brühl.
Wahlberechtigte Deutsche nach den Ziffern 3 und 4 können nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen werden. Sie haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu führen.
Die Beantragung muss bis spätestens 13.05.2014 entweder persönlich im Rathaus oder auch durch das Antragsformular erfolgen, welches Sie bequem zu Hause ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben entweder an das Wahlamt der Stadt Brühl übersenden oder dort persönlich abgeben können.
Für alle Wahlberechtigten gilt darüber hinaus, dass sie am Wahltag
- 16 Jahre alt sind (25. Mai 1998 oder früher geboren),
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem 9. Mai 2014 (16. Tag vor der Wahl) ihre Hauptwohnung in Brühl haben.
Nicht wahlberechtigt
Nicht wahlberechtigt für den Integrationsrat sind, Ausländer
1. auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Juni 2013 (BGBl. I S. 1555), nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
2. die Asylbewerber sind.
Demnach sind ebenfalls nicht wahlberechtigt:
- Diplomaten
- Mitglieder konsularischer Vertretungen
- Ausländer mit einer Duldung
Der Wahlausschuss der Stadt Brühl hat drei Wahlvorschläge für zulässig erklärt. Das sind die Liste "Brühl International", die Liste "Dein Brühl" sowie der Einzelbewerber "Savas Eleftheriadis".
Der Ermittlung der Sitzverteilung erfolgt im Wege des Divisorverfahrens mit Standardrundung, das bedeutet, dass maßgebend ist das Verhältnisses der jeweils für die drei Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen im Vergleich zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen.
Wichtiger Hinweis zur Ergebnisermittlung
Die Auszählung der Stimmzettel zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Brühl erfolgt erst am Montag, 26. Mai 2014, 10:00 Uhr im Rathaus A, Uhlstr. 3, Raum A 302. Aufgrund der geringen Zahl der Wahlberechtigten kann das Wahlgeheimnis nur gewahrt werden, wenn die Stimmenauszählung nicht pro Wahlbezirk, sondern für das gesamte Stadtgebiet erfolgt. Das Gesamtergebnis wird daher zentral ermittelt und erst am Montag nach der Wahl gegen Mittag fest stehen.