Parkausweise für Bewohnerinnen und Bewohner

Für Bewohnerinnen und Bewohner in bestimmten Wohngebieten hat die Stadt Brühl Erleichterungen für das Parken durch die Einrichtung des Bewohnerparkens vorgesehen. Wer in diesen Straßen mit Hauptwohnsitz gemeldet und auch tatsächlich wohnhaft ist, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis sichert keinen speziellen Parkplatz, sondern gestattet das Parken in besonders ausgewiesenen Bereichen. Es wird nur ein Ausweis pro Haushalt ausgestellt.


Neuanträge sind an die Abteilung Ordnung (siehe Kasten Ansprechpartnerin) zu richten. Bei persönlicher Vorsprache (derzeit nur nach telefonischer Terminvereinbarung) kann der Bewohnerparkausweis sofort mitgenommen werden. Der Antrag steht Ihnen hier zum Download bereit.

Was wird benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kraftfahrzeugschein
  • ein gegebenenfalls bereits vorhandener Parkausweis
  • Mietvertrag (Nachweis, dass keine Garage oder Stellplatz vorhanden ist)

Der Antrag kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. Der Parkausweis wird gegen Barzahlung der Verwaltungsgebühr in der Höhe von 144 Euro sofort ausgehändigt.

Der Ausweis wird automatisch um ein Jahr verlängert. Sobald die Ausweise gegen Anfang Dezember des Vorjahres abgeholt werden können, erfolgt hier eine Info. 

Bei der Änderung des Kennzeichens, beim Kauf eines neuen Fahrzeuges oder bei Verlust des Bewohnerparkausweises wird gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,20 Euro ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt.


Parkausweise für Schwerbehinderte

Unter "Soziales" finden Sie Informationen zu Parkausweisen für Schwerbehinderte.


Bewohnerparken-Regelung

Allgemeine Hinweise

Die Bewohnerparkzone ist in drei Bereiche (Nord, Süd und Ost) geteilt. Ausgegebene Bewohnerausweise sind unabhängig von der Lage der Wohnung (eigene Straße) für den darauf vermerkten Bereich (Nord, Süd oder Ost) gültig. Das bedeutet, dass Sie innerhalb des jeweils auf dem Ausweis vermerkten Bereichs alle dort ausgewiesenen Bewohnerstellplätze – gemäß den nachstehenden Regelungen – nutzen können.

Die Trennlinie der Bewohnerparkbereiche orientiert sich an der Straßenachse Steinweg / Schlossstraße und berücksichtigt dabei die vorhandene getrennte verkehrliche Erschließung der nördlichen bzw. südlichen Innenstadt.

Pro Haushalt kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.

Der Bewohnerparkausweis wird nur für ein auf die Halterin oder den Halter zugelassenes Fahrzeug ausgestellt. Ausnahmen können gegebenenfalls für privat genutzte Firmenfahrzeuge oder Fahrzeuge von Verwandten in gerader Linie möglich sein. Dann ist eine Erklärung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde (Rückseite des Antrags).

Reines Bewohnerparken – ganztägig

In diesen Bereichen dürfen Sie mit Ihrem Bewohnerparkausweis ganztägig die ausgewiesenen Stellplätze nutzen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmenden ist das Parken hier nicht zulässig.

Süd:

  • Mühlenstraße (in Höhe Modehaus aachener zwischen Steinweg und Bleiche)
  • Tiergartenstraße
  • Wallstraße südlich

Nord:

  • Kentenichstraße
  • Schlossstraße

Bewohnerparken ganztägig
(bei gleichzeitiger Bewirtschaftung mit Parkschein in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr)

In diesen Bereichen dürfen Sie mit Ihrem Bewohnerparkausweis ganztägig die ausgewiesenen Stellplätze nutzen. Alle übrigen Verkehrsteilnehmenden müssen während des oben genannten Zeitraumes einen kostenpflichtigen Parkschein am Automaten erwerben.

Parkzone Nord

Parkzone Ost (ab 1. Januar 2023)

Parkzone Süd

Plan Bewohnendenparken Brühl

Zum Download:

Antrag auf Erteilung einer Parkerlaubnis für Bewohnerinnen und Bewohner

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051