Brühl auf einen Blick

Die Stadt Brühl (circa 47.000 Einwohnerinnen und Einwohner) liegt im Süden des Rhein-Erft-Kreises am östlichen Rand des Vorgebirges, 12 km südlich von Köln und 15 km nordwestlich von Bonn im Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Stadtgeschichte

Die Kölner sind an allem schuld. Wenn die selbstbewussten Domstädter ihrem Erzbischof Siegfried von Westerburg im 13. Jahrhundert nicht so zugesetzt hätten, dass diesem nur die Flucht nach "broglio" blieb, wäre der Ort Brühl kaum 1285 zu seinem Stadtrecht gelangt.

Giebel mit Inschrift

Die Wasserburg und die Stadtmauer wären nicht entstanden und die vielen mittelalterlichen Töpferwerkstätten, die einst irdene Waren bis hin nach Skandinavien verkauften, hätte es ohne städtisches Handelsprivileg auch nicht gegeben.

Und wenn der bayerische Adlige Clemens August 1723 nicht zum Kurfürsten von Köln aufgestiegen wäre, dann gäbe es nicht jenes prunkvolle Duo aus Schloss Augustusburg und Falkenlust, das von der UNESCO in den Rang eines "Welterbes" erhoben wurde. Dort, wo gekrönte Staatsgäste wie die englische Queen einst eifrig Hände schüttelten, kann heute jeder den Klängen von Haydn, Mozart, Beethoven und anderer Komponisten lauschen.

Über 725 Jahre besitzt die Stadt bereits ihre Stadtrechte. Der gewachsene Stadtkern schließt sich an die Parkanlagen des Schlosses Augustusburg. Das Landschaftsbild ist zum Teil geprägt vom Braunkohleabbau; mit rekultivierten Waldflächen und Seen heute wichtiges Naherholungsgebiet.

Die beiden Schlösser, Augustusburg und Falkenlust als Weltkulturerbe, sowie der Freizeit- und Vergnügungspark Phantasialand bilden die größten touristischen Anziehungspunkte der Stadt.

Weitere Informationen zur Stadtgeschichte, zum Stadtarchiv und vieles mehr finden Sie im Bereich Kultur.

Hoheitszeichen

Die Stadt Brühl führt ein Wappen, ein Siegel und eine Flagge. Eine Regelung dazu enthält § 2 der Hauptsatzung der Stadt Brühl.

Die Gemeinden haben nach § 14 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen das Recht, Wappen, Siegel und Flaggen zu führen. Die Verwendung dieser Hoheitszeichen unterliegt gesetzlichem Schutz.

Stadtwappen

Ortsteile

Stadt aus verschiedenen Perspektiven

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