Bebauungsplan 04.10 Gewerbegebiet Brühl-Ost
Aufgrund des kompakten Siedlungsgefüges der Stadt Brühl bestehen auch im Bereich der gewerblichen Bauflächen knappe Flächenressourcen. Nach der alten Baunutzungsverordnung aus dem Jahre 1962 sind großflächige Einzelhandelsbetriebe generell zulässig. In der Vergangenheit hat es im zur Diskussion stehenden Bereich Anträge auf Umnutzung vorhandener Gewerbeflächen zugunsten großflächiger Einzelhandelsbetriebe gegeben, ohne dass diese Entwicklung planerisch hätte gesteuert werden können. Somit bestand gemäß § 1 Absatz 5 Baugesetzbuch ein Planerfordernis, dem mithilfe des Bebauungsplanes Rechnung getragen werden sollte. Planerisches Ziel innerhalb der Stadt Brühl ist es, langfristig die gewerblichen Bauflächen für gewerbliche Nutzungen im eigentlichen Sinne freizuhalten und durch Bauleitplanung zu sichern. Dieses Ziel machte es im vorliegenden Fall erforderlich, mit Aufstellung des Bebauungsplanes einerseits die gewerblichen Bauflächen festzuschreiben und andererseits großflächige Einzelhan-delsnutzungen auszuschließen.
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Das Vorhabenblatt enthält eine ausführliche Projektbeschreibung, einschließlich Angaben zu Kosten und Zeitrahmen.
Alle Vorhabenblätter sind in der Vorhabenliste der Stadt Brühl zusammengefasst.
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