Hundehaltung
Wie und wo melde ich meinen Hund an?
Generell müssen alle Hunde in Brühl zur Steuererfassung in der Bürgerberatung angemeldet werden. Dort erhalten Sie auch die Steuermarke für Ihren Hund.
Darüber hinaus müssen große Hunde (Widerristhöhe ab 40cm oder ein Gewicht ab 20kg) beim Fachbereich Ordnung und Kultur angezeigt werden.
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen muss zusätzlich eine Erlaubnis zur Haltung des Tieres beantragt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Hunde nach § 11 LHundG NRW (Große Hunde)
- Anzeige der Hundehaltung
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Kopie des Versicherungsscheines)
- Bescheinigung über die Kennzeichnung Ihres Hundes mit einem Mikrochip
- Sachkundenachweis, es sei denn Sie sind seit dem 01.01.2000 ununterbrochen in Besitz eines Hundes im Sinne von § 11 Landeshundegesetz und können dieses nachweisen (z.B. durch Steuerbescheid).
Für Hunde nach §3 (gefährliche Hunde) und §10 (Hunde bestimmter Rassen) LHundG NRW ist zusätzlich folgendes zu beachten:
- Antrag auf Erlaubnis zur Hundehaltung
- Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000€
- Sachkundenachweis (erhältlich beim amtlichen Tierarzt)
- Führungszeugnis der Belegart R.
- Nachweis einer ausbruchsicheren Unterbringung
- Der Halter bzw. die Halterin muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Lage sein den Hund sicher an der Leine zu führen.
Hunde nach § 3 LHundG NRW
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
Hunde nach § 10 LHundG NRW
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, Olde English Bulldog sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
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