Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Brühl stammt in seiner gültigen Fassung aus dem Jahr 2011. Turnusmäßig sollen solche Konzepte möglichst nach fünf Jahren Gültigkeit einer Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls inhaltlich fortgeschrieben werden.
Vor dem Hintergrund der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und der damit einhergehenden Diskussion mit den höheren Planungsbehörden ist es zudem angebracht, das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu aktualisieren. Nur so können mögliche Entscheidungen hinsichtlich der Richtung zukünftiger planerischer Konzepte in Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung beurteilt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie unter den nachstehenden Links.
Das Vorhabenblatt enthält eine ausführliche Projektbeschreibung, einschließlich Angaben zu Kosten und Zeitrahmen.
Alle Vorhabenblätter sind in der Vorhabenliste der Stadt Brühl zusammengefasst.
In dem "Beteiligungsprotokoll" finden Sie Informationen zu Art und Umfang der Beteiligung sowie zum Fortschritt des Beteiligungsverfahrens. Ferner informiert das Beteiligungsprotokoll laufend über anstehende Rats- oder Ausschusstermine.
Weitere Informationen finden Sie hier: