Bebauungsplan 01.18 „Innenstadt Brühl – zwischen Linie 18 (Pingsdorfer Straße) bis Heinrich-Esser-Straße zwischen Mühlenstraße im Westen und Fischmarkt, Franziskanerhof, Burgstraße, Gartenstraße im Osten“
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes, der sich im Kern mit der Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung befassen wird, wird das vorhandene Planungsrecht rechtsgültiger Bebauungspläne ergänzt.
Städtebaulich betrachtet häufen sich in der Innenstadt in der letzten Zeit Anfragen nach Baurecht zugunsten von baulichen Anlagen, die im Widerspruch zur Zielsetzung stehen, die Innenstadt in ihrer erlebbaren hohen Aufenthalts- und Erlebnis-Qualität zu erhalten. An dieser Stelle muss heute nachgeregelt werden, um die Funktion der Innenstadt zu stützen.
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Das Vorhabenblatt enthält eine ausführliche Projektbeschreibung, einschließlich Angaben zu Kosten und Zeitrahmen. Alle Vorhabenblätter sind in der Vorhabenliste der Stadt Brühl zusammengefasst.
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