Bebauungsplan 04.16 Wesselinger Straße / L 184
Das bisher im Plangebiet geltende Planungsrecht war nicht mit den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Brühl vereinbar. Ziel des Einzelhandelskonzepts ist es, die zentralen Versorgungsbereiche zu schützen und die Ziele der Landesplanung bezüglich des Einzelhandels, unter Berücksichtigung des Bestandes, umzusetzen.
Im Bereich der Stadt Brühl unterliegen die Firmen DOM Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG und Propan Rheingas GmbH & Co. KG der Störfallverordnung. Da bei zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Einzelhandelsnutzungen, im Spannungsfeld des Störfallbetriebes einerseits und der Landesplanerischen Ziele und der Ziele der Stadt Brühl bezüglich des Einzelhandels andererseits, erhebliche städtebauliche Konflikte zu erwarten waren, wurde die Aufstellung des Bebauungsplans notwendig.
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Das Vorhabenblatt enthält eine ausführliche Projektbeschreibung, einschließlich Angaben zu Kosten und Zeitrahmen. Alle Vorhabenblätter sind in der Vorhabenliste der Stadt Brühl zusammengefasst.
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