Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, die eine Mieterin oder einen Mieter berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.
Den einkommensabhängigen WBS kann jede Person für sich und weitere Haushaltsangehörige, die mit in eine öffentlich geförderte Wohnung ziehen sollen, beantragen.
Der WBS gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein in Brühl erteilter WBS ist im ganzen Bundesland Nordrhein-Westfalen für ein Jahr (ab Ausstellungsdatum) gültig. Möchten Sie aus einem anderen Bundesland zuziehen, so ist ein WBS in Nordrhein-Westfalen zu beantragen.
Es wird unterschieden zwischen einem allgemeinen WBS und einem gezielten WBS.
- Der allgemeine WBS berechtigt zum Bezug einer entsprechenden Wohnung, die bei Antragstellung noch nicht feststeht.
- Der gezielte WBS berechtigt zum Bezug der in der Bescheinigung näher beschriebenen Wohnung.
Die Ausstellung eines WBS hängt von folgenden Faktoren ab:
- Zahl der Haushaltsangehörigen
- Wohnungsgröße
- Höhe des Gesamteinkommens
Zu den Haushaltsangehörigen zählen:
- Antragstellerin oder Antragsteller
- Ehegattin oder Ehegatte
- Lebenspartnerin oder Lebenspartner
- Partnerin oder Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
- Kinder
- Verwandte und Verschwägerte
- Pflegekinder
Sollten Sie Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter erhalten, fragen Sie dort nach den maximalen Mietgrenzen.
Den Antrag auf Erteilung eines WBS sowie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, die Ihrem Antrag beizufügen sind, finden Sie nachfolgend:
Antrag auf Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins
Antrag auf Erteilung eines gezielten Wohnberechtigungsscheins
Merkblatt für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins
Die Ausstellung des WBS erfolgt erst nach Zahlung einer Gebühr. Es fallen dabei folgende Gebühren an:
- allgemeiner WBS 8,00 Euro
Für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII entfällt die Gebühr.
Anträge mit allen benötigten Unterlagen können per E-Mail an wohnungswesen@bruehl.de oder postalisch versenden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Ansprechperson Frau Rode.
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.