Allgemeines und Richtlinien

Das Jugendamt

Vor gut 30 Jahren wurde in Brühl ein eigenes kommunales Jugendamt eingerichtet, das aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss besteht. Somit ist die Stadt Brühl als Träger der öffentlichen Jugendhilfe in enger Zusammenarbeit mit freien Trägern verantwortlich für alle Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören somit unter anderem die Hilfen zur Erziehung, die Eingliederungshilfe, das Vormundschafts- und Beistandschaftswesen, die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege, die Kinder- und Jugendförderung sowie die Frühen Hilfen.

Zum Fachbereich gehört seit Anfang 2017 auch das Aufgabenfeld Demographie.

Weitergehende Informationen zum Jugendamt und seinen Arbeitsfeldern hält die Website Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt. bereit.


Kinder- und Jugendbeteiligung

Grundlegendes

Die Verpflichtung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen wird in der Stadt Brühl nicht als politischer Luxus gesehen, sondern entspricht der Grundhaltung des Bürgermeisters und der im Rat der Stadt vertretenden Parteien. Kinder und Jugendliche haben Mitwirkungsrechte, die durch Gesetze auf folgenden Ebenen festgeschrieben sind: auf internationaler Ebene mit der UN-Kinderrechtskonvention, auf der Ebene der Europäischen Union mit der "EU-Jugendstrategie" und auf der Bundesebene mit dem Grundgesetz, sowie dem SGB VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bildet eine Grundlage für die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages in der Jugendhilfe. Nur so können die Angebote lebensnah und bedarfsgerecht angepasst werden, um die jungen Menschen in ihrer individuellen Entwicklung zu fördern. Junge Menschen sollen Demokratie, Selbstbestimmung und Mitgestaltung (er)leben lernen. Demokratie leben lernen heißt auch Stärkung der Toleranzfähigkeit. In unserer heutigen, immer "bunter" werdenden Gesellschaft bilden gegenseitige Akzeptanz und Respekt voreinander elementare Voraussetzungen.

Aktive Kinder- und Jugendbeteiligung wird auch in präventiver Hinsicht immer wichtiger. Sie bedeutet also auch Zukunftssicherung. Das Heranwachsen von Frust, Ablehnung und Unkenntnis kann einen Nährboden für rechtsextremistische Einstellungen bilden. Demokratie muss gelebt und erfahren werden, um ihren wahren Wert zu erkennen und zu verteidigen.

Daher wurde in der Jugendhilfeausschusssitzung vom 15. November 2018 das Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Brühl beschlossen, welches verbindliche Beteiligungsstrukturen beinhaltet und somit die Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen in allen für sie relevanten Themenfeldern sicherstellt.

Weitere Informationen

Kinder- und Jugendförderrichtlinien

Die Kinder- und Jugendförderrichtlinien regeln die finanzielle Unterstützung freier Träger der Jugendhilfe in Brühl im Bereich der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit.

Jugendverbände erhalten auf Basis der Richtlinien Unterstützung für folgende Angebotsbereiche:

  • Freizeitmaßnahmen
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Außerschulische Weiterbildung
  • Ausbildung von Gruppenleiter/innen
  • Nutzbarmachung von Kinder- und Jugendgruppenräumen
  • Anschaffung von Jugendpflegematerial
  • Besondere Maßnahmen, innovative Projekte und Experimente in der Jugendarbeit

Neu ist die Unterstützung von Inklusions-Dienstleistungen:

Für den Fall der Teilnahme eines Brühler Kindes oder Jugendlichen mit einer anerkannten Behinderung an einer Freizeitmaßnahme werden die Personalkosten für die erforderliche zusätzliche Assistenzkraft entsprechend dem benötigten Betreuungsschlüssel zu 100 Prozent im Rahmen einer festgelegten Honorarhöhe übernommen.

Download Kinder- und Jugendförderrichtlinien 


Stadtjugendpflege

Die Hauptaufgabe der Stadtjugendpflege ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Infrastruktur, um auf diese Weise ihre Lebenssituation in Brühl zu verbessern.

Ziel der Arbeit ist es, junge Menschen im Rahmen sinnvoller und kreativer Freizeitnutzung in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu unterstützen.

Neben der Beratung und Koordinierung der Kinder- und Jugendarbeit hat auch der Auf- und Ausbau sowie die fachliche Begleitung und Beratung der Bühler Jugendverbände einen besonderen Stellenwert.

Ein weiteres Aufgabengebiet der Stadtjugendpflege ist der Kinder- und Jugendschutz. Dieser Bereich beschäftigt sich hauptsächlich mit Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen. Durch gezielte Maßnahmen und Beratung sollen Kinder, Jugendliche und Eltern in die Lage versetzt werden, mit Gefährdungen wie z.B. Sucht, Gewalt und Medien so umzugehen, dass sie die positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht beeinträchtigen. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 14 des achten Sozialgesetzbuches.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051