Förderprogramme für den Mittelstand

Von der Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden, über die
Optimierung von Geschäftsprozessen, der Förderung
von Innovation und Digitalisierung bis zu Investitionsvorhaben:
Der Bund und das Land NRW bieten dem Mittelstand eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten, um Ihr Unternehmen zukunftsfähig zu machen. Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Unternehmen eine Zuwendung als Anteilsfinanzierung, die oft als nicht rückzahlbarer Zuschuss erfolgt.

Lassen auch Sie sich kostenlos beraten von den Ansprechpersonen aus Ihrer Region. 


Förderprogramme

Wettbewerbsfähigkeit

Innovation und Digitalisierung 

Weiterbildung

Energieeffizienz

Finanzierung 

Stand Oktober 2020

Bei den hier aufgeführten Förderprogrammen und Beratungseinrichtungen handelt es sich lediglich um eine Auswahl ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Außerdem steht Ihnen für eine grundlegende Übersicht aller Förderprogramme die Förderdatenbank des Bundes zur Verfügung.


Förderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW

Brühler Innenstadt von oben


Die Stadt Brühl ermöglicht über ein Förderprogramm des Landes NRW eine stark vergünstigte Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen für neue Ideen, Geschäftsgründungen und zur Realisierung der eigenen Vision in der Brühler Innenstadt. Ziel ist, dass sich neue Konzepte, Angebote und Geschäftsideen für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren risikofreier erproben und etablieren können – für eine zukunftsfähige und lebendige Brühler Innenstadt.

Möglich ist vieles:

  • Einzelhandels- und Gastronomieangebote
  • Mischnutzungen, Concept-Stores o. Ä.
  • kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzungen
  • Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
  • Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
  • Showrooms des regionalen Online-Einzelhandels
  • Bildungsangebote

Jede Idee ist willkommen! 

Die zur Verfügung gestellten Mittel können verwendet werden für die Anmietung von leerstehenden Räumen durch die Stadt Brühl und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Die Stadt Brühl mietet die Räume dabei als Hauptmieterin an und vermietet das Lokal vergünstigt unter. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dabei in den Mietkonditionen entgegenkommen und die Altmiete auf mindestens 70 Prozent reduzieren. Die neuen Nutzerinnen und Nutzer zahlen 20 Prozent der Altmiete (letzte Kaltmiete vor Leerstand), zuzüglich der Nebenkosten.

Beispiel: Betrug die letzte Kaltmiete 1000 Euro, so zahlen die Nutzerinnen und Nutzer nur noch 200 Euro an Kaltmiete, zuzüglich der Nebenkosten.

Ziel ist es, die Brühler Innenstadt insgesamt attraktiver zu machen und damit auch den existierenden Handel zu unterstützen. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer sind herzlich eingeladen, sich bei uns zu melden. Gerne klären wir, ob und unter welchen Bedingungen das eigene Ladenlokal in die Aktion mit aufgenommen werden kann.

Über unser Formular können Sie Ihr Interesse anmelden und Ihr Konzept zur Bereicherung der Brühler Innenstadt vorstellen. Das Programm und die Vermittlungen werden begleitet durch das Citymanagement der Stadt Brühl. Gerne können Sie sich auch vorab unkompliziert beraten lassen. Schreiben Sie dazu einfach eine E-Mail an: citymanagement@bruehl.de.

Wir freuen uns auf Ihre Einreichungen und wünschen viel Erfolg!

Gefördert durch: 

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
Landesinitiative Zukunft Innenstadt NRW

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051