Förderprogramme für den Mittelstand
Von der Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden, über die
Optimierung von Geschäftsprozessen, der Förderung
von Innovation und Digitalisierung bis zu Investitionsvorhaben:
Der Bund und das Land NRW bieten dem Mittelstand eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten, um Ihr Unternehmen zukunftsfähig zu machen. Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Unternehmen eine Zuwendung als Anteilsfinanzierung, die oft als nicht rückzahlbarer Zuschuss erfolgt.
Lassen auch Sie sich kostenlos beraten von den Ansprechpersonen aus Ihrer Region.
Förderprogramme
Wie zukunftsfähig ist Ihr Unternehmen? Gemeinsam mit Ihren Beschäftigten entwickeln Sie in einer Potentialberatung für Ihr Unternehmen die passenden Lösungswege für Themenfelder wie Arbeitsorganisation, Digitalisierung, Demografischer Wandel, Gesundheitsmanagement sowie Kompetenzentwicklung.
Stellen Sie Ihr Unternehmen auf den Prüfstand und machen Sie es wettbewerbsfähig für die Zukunft.
Förderung: max. 10 Tage Potentialberatung (50 % der gesamten Beratungskosten, max. 500 Euro/Beratungstag)
Betriebsgröße: ab 10 Vollzeitbeschäftigten
www.mags.nrw/potentialberatung
Lassen Sie sich beraten: Sichern Sie Arbeitsplätze und die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, Beratungen zu Spezialthemen sowie zur Unternehmenssicherung.
Förderung: 50 % der Beratungskosten für Jungunternehmen (max. 2.000 Euro), Bestandsunternehmen (max. 1.500 Euro) bzw. 90 % bei Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (max. 2.700 Euro).
Betriebsgröße: < 250 Vollzeitbeschäftigte
www.bafa.de
Längst müssen sich auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) den Anforderungen einer sich stetig verändernden Arbeits- und Produktionswelt stellen.
Gezielte Förderprogramme unterstützen Sie dabei, innerbetriebliche Veränderungen schnell und konfliktfrei zu etablieren.
Förderung:
- uW:M (klassisch): max. zehn Beratungstage zur
Entwicklung und Umsetzung mitarbeiterorientierter Personalpolitik, Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt oder Gestaltung motivations-, gesundheits- und innovationsförderlicher innerbetrieblicher Abläufe. Jeweils 80 % des Tagessatzes von max. 1.000 Euro.
Betriebsgröße: 1 bis 9,9 Vollzeitbeschäftigte
- uW:M plus: max. zwölf Beratungstage zur Förderung von beteiligungsorientierten Lernprozessen zur Entwicklung passgenauer Lösungen für die digitale Transformation. Jeweils 80 % des Tagessatzes von
max. 1.000 Euro.
Betriebsgröße: < 250 Vollzeitbeschäftigte
Förderung:
www.unternehmens-wert-mensch.de
Mit dem Programm "Fit für die Zukunft" werden Unternehmen und ihre Beschäftigten bei der Transformation hin zu klimaneutralem Wirtschaften unterstützt.
Das Beratungsprogramm unterstützt KMU dabei, die betrieblichen Potentiale besser auszuschöpfen und auch künftig konkurrenzfähig zu bleiben. Mithilfe externer Beratung können Unternehmen, gemeinsam mit ihren Beschäftigten, in den Themenfeldern "Arbeitsorganisation", "Personalentwicklung", "Digitalisierung" oder "Green Economy" ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten.
Ebenfalls sollen die Beschäftigten durch die Entwicklung einer Kompetenzentwicklungsstrategie im Veränderungsprozess unterstützt werden.
Förderung:
- Alle drei Kalenderjahre kann ein Unternehmen eine Beratung beantragen.
- Förderkonditionen: 60% der Beratungskosten (von max. 1.077 Euro / Beratungstag) von bis zu 15 Beratungstagen, max. 646 Euro pro Beratungstag.
- Die Beratung muss beteiligungs- und prozessorientiert durchgeführt werden
Nähere Informationen und Erstberatungsstelle:
https://www.wfg-rhein-erft.de/fuer-unternehmen/foerdermittel
Hier geht es ums Handwerk.
Das Programm unterstützt Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister die sich selbstständig machen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem Unternehmen mit min. 50 Prozent beteiligen.
Förderung:
- Bei Investitionskosten von min. 12.000€ beträgt der Förderungsaufwand 8.400 €
- Bei Investitionskosten von min. 15.000€ beträgt der Förderungsaufwand 10.500 € (höchster Betrag)
www.land.nrwmeistergruendungspraemie-nrw
Das Förderprogramm fördert
Zielgruppe:
Förderung: monatlich 1.000€ bis zu einem Jahr
Das Programm unterstützt KMU bei Investitionen in Digitalisierungsvorhaben und der Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden zu Digitalthemen.
Förderung: 30-50 % der Investitionskosten (max. 50.000 Euro)
Betriebsgröße: 3 bis 499 Beschäftigte
www.bmwi.de
* bis Mitte 2021 gelten im Zuge der Coronahilfe höhere Fördersätze.
Mit innovativen Produktlösungen gewinnen Sie neue Kunden und erweitern Ihren Absatzmarkt. Profitieren Sie von den BMWi-Innovationsgutscheinen und lassen Sie sich zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen extern beraten.
Förderung: Bis max. 13.750 Euro und bis zu 50 % Ihrer Ausgaben für externe Beratung durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen. Ihr Unternehmen trägt nur den Eigenanteil. Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.
Betriebsgröße: < 100 Beschäftigte
www.innovation-beratung-foerderung.de
Wollen auch Sie Ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren? Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen "Digitale Markterschließung", "Digitalisierte Geschäftsprozesse" und "IT-Sicherheit".
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von autorisierten Beratungsunternehmen durchgeführt werden.
Förderung: 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer). Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage ineinem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.
Betriebsgröße: < 100 Beschäftigte
www.innovation-beratung-foerderung.de
KMU gehören zu den Vorreitern des technologischen Fortschritts in der Spitzenforschung. "KMU-innovativ" fördert industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in verschiedenen Technologiefeldern und Themenbereichen, wie Elektronik und autonomes Fahren, Medizintechnik, Materialforschung, Mensch-Technik-Interaktion, Photonik und Quantentechnologien, Produktionstechnologie, Ressourceneffizienz und Klimaschutz.
Förderung: Die Einzelheiten der Förderung sind in der jeweiligen Förderbekanntmachung geregelt. Bewertungsstichtage sind 15. April und 15. Oktober.
Betriebsgröße: < 250 Beschäftigte
www.foerderinfo.bund.de
Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE).
Förderung: Förderangebote umfassen für FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte sowie innovative Unternehmensnetzwerke. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt ZIM auch internationale Partnerschaften.
www.zim.de
WIPANO unterstützt KMU bei der erstmaligen schutzrechtlichen Absicherung ihrer Ideen und Entwicklungen (z. B. Patente und Gebrauchsmuster) sowie ihrer wirtschaftlichen Verwertung. Ziel ist es, innovative Ideen und Erfindungen zügig in die praktische Anwendung zu bringen.
Förderung: max. 16.575 Euro
50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
www.innovation-beratung-foerderung.de
Lebenslanges Lernen ist wichtig. Der Bildungscheck NRW fördert die berufliche Weiterbildung zum Erlangen von Fachwissen und fachübergreifenden Kompetenzen u. a. auch für Beschäftigte in KMU.
Förderung: Bis zu zehn Bildungsschecks, jeweils 50 % der Weiterbildungskosten (max. 500 Euro je Bildungsscheck)
Betriebsgröße: < 250 Beschäftigte
www.mags.nrw/bildungsscheck
Unabhängig von Lebensalter, Ausbildung und Betriebsgröße fördert die Arbeitagentur im Rahmen ihrer Qualifizierungsoffensive Berufsabschlüsse sowie Weiterbildungen bei Bildungsträgern.
Förderung: Die Bezuschussung von Lehrgangskosten und Arbeitsentgelten sind abhängig von der Unternehmensgröße und vom Qualifizierungsgrad.
www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildungqualifi zierungsoffensive
Unternehmen stehen unterschiedliche Förderangebote zum Kauf oder Leasing von E-Nutzfahrzeugen und E-Lastenrädern sowie für die Einrichtung entsprechender Ladeinfrastruktur zur Verfügung.
Förderung: Durch die Kombination der NRW-Förderung mit dem Herstelleranteil am Umweltbonus ist eine Unterstützung von bis zu 10.500 Euro pro Nutzfahrzeug möglich. Die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge wird mit 60 % gefördert (max. 5.500 Euro).
www.energieagentur.nrw/foerderung/foerdernavi
Die NRW.BANK fördert Digitalisierungsmaßnahmen in den Bereichen Digitale Produktion und Verfahren, Digitale Produkte, Digitale Strategie und Organisation Investitionsstandort in NRW.
Förderung: zinsgünstige Darlehen ohne Mindestbetrag und mit besonders günstigen Förderkonditionen (Laufzeiten für Ratendarlehen: drei, fünf, sieben und zehn Jahre, für endfällige Darlehen drei Jahre), optionale Haftungsfreistellung der NRW.BANK oder Bürgschaft der Bürgschaftsbank
Betriebsgröße: Mittelständische Unternehmen (bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz) und Freiberufler in NRW, deren Geschäftstätigkeit mind. zwei Jahre besteht.
Antragstellung: über die Hausbank des Antragstellers
www.nrwbank.de/digitalisierungskredit
Unternehmen, die in die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte oder die Aufnahme technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren investieren möchten, werden von der NRW.BANK dabei gefördert. Das Verfahren sollte eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren ermöglichen. Der Investitionsstandort muss in NRW liegen.
Förderung: zinsgünstige Darlehen ohne Mindestbetrag (Laufzeiten für Ratendarlehen drei, fünf, sieben und zehn Jahre, für endfällige Darlehen drei Jahre), optionale Haftungsfreistellung der NRW.BANK oder Bürgschaft der Bürgschaftsbank
Betriebsgröße: mittelständische Unternehmen (bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz) und Freiberufler in NRW, deren Geschäftstätigkeit mind. zwei Jahre besteht
Antragstellung: Über die Hausbank des Antragstellers
www.nrwbank.de/innovationskredit
Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten und Avalen von mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der Freien Berufe in NRW. Weitere Informationen erteilen die Hausbanken.
www.bb-nrw.de
Die KfW-Bank fördert Unternehmen mit Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung.
Förderung: Kreditbetrag zwischen 25.000 und 25 Mio. Euro und Förderzuschuss als Ergänzung zum Kredit.
Die KfW kann bis zu 70 % des Risikos von Ihrer Bank übernehmen. Die maximale Zuschusshöhe berechnet sich prozentual auf den vollständig ausgezahlten Kreditbetrag und wird nach Vollauszahlung von der KfW direkt an den Antragsteller in einer Summe einmalig ausgezahlt. Die Zuschusshöhe ist variabel und wird in Abhängigkeit der Kapitalmarkt- und Volumenentwicklung gesteuert.
Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
- bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und
Digitalisierungsvorhaben
- bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungsbedarf
innovativer Unternehmen
- bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel
Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags.
Betriebsgröße: mittelständische Unternehmen (bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz), Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung.
Antragstellung: Über die Hausbank des Antragstellers
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/ Innovation
Das Förderprogramm der KfW-Bank bietet etablierten mittelständischen Unternehmen ein zinsverbilligtes Finanzierungspaket für die Entwicklung neuer Produkte und Prozesse. Gefördert werden Vorhaben, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben und solche, die neu sind für Ihr Unternehmen.
Förderung: Erfüllt der Antragsteller die Fördervoraussetzungen, erhält er ein integriertes Finanzierungspaket, das aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) besteht. Der Anteil der Nachrangtranche ist abhängig vom Gruppenumsatz (Bis einschließlich 50 Millionen Euro: 60 %, über 50 Millionen Euro: 50 %)
- mind. 25.000 Euro bis zu 5 Mio. Euro pro Vorhaben
- bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Kosten
- 100 % Auszahlung nach Vorhabensfortschritt
Betriebsgröße: Private Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens zwei Jahren geschäftstätig sind.
Die Höchstgrenze für den Gruppenumsatz beträgt 500 Mio. Euro.
Antragstellung: Über die Hausbank des Antragstellers
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/ Innovation
Stand Oktober 2020
Bei den hier aufgeführten Förderprogrammen und Beratungseinrichtungen handelt es sich lediglich um eine Auswahl ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Außerdem steht Ihnen für eine grundlegende Übersicht aller Förderprogramme die Förderdatenbank des Bundes zur Verfügung.
Förderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW
Die Stadt Brühl ermöglicht über ein Förderprogramm des Landes NRW eine stark vergünstigte Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen für neue Ideen, Geschäftsgründungen und zur Realisierung der eigenen Vision in der Brühler Innenstadt. Ziel ist, dass sich neue Konzepte, Angebote und Geschäftsideen für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren risikofreier erproben und etablieren können – für eine zukunftsfähige und lebendige Brühler Innenstadt.
Möglich ist vieles:
- Einzelhandels- und Gastronomieangebote
- Mischnutzungen, Concept-Stores o. Ä.
- kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzungen
- Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
- Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
- Showrooms des regionalen Online-Einzelhandels
- Bildungsangebote
Jede Idee ist willkommen!
Die zur Verfügung gestellten Mittel können verwendet werden für die Anmietung von leerstehenden Räumen durch die Stadt Brühl und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Die Stadt Brühl mietet die Räume dabei als Hauptmieterin an und vermietet das Lokal vergünstigt unter. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dabei in den Mietkonditionen entgegenkommen und die Altmiete auf mindestens 70 Prozent reduzieren. Die neuen Nutzerinnen und Nutzer zahlen 20 Prozent der Altmiete (letzte Kaltmiete vor Leerstand), zuzüglich der Nebenkosten.
Beispiel: Betrug die letzte Kaltmiete 1000 Euro, so zahlen die Nutzerinnen und Nutzer nur noch 200 Euro an Kaltmiete, zuzüglich der Nebenkosten.
Ziel ist es, die Brühler Innenstadt insgesamt attraktiver zu machen und damit auch den existierenden Handel zu unterstützen. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer sind herzlich eingeladen, sich bei uns zu melden. Gerne klären wir, ob und unter welchen Bedingungen das eigene Ladenlokal in die Aktion mit aufgenommen werden kann.
Über unser Formular können Sie Ihr Interesse anmelden und Ihr Konzept zur Bereicherung der Brühler Innenstadt vorstellen. Das Programm und die Vermittlungen werden begleitet durch das Citymanagement der Stadt Brühl. Gerne können Sie sich auch vorab unkompliziert beraten lassen. Schreiben Sie dazu einfach eine E-Mail an: citymanagement@bruehl.de.
Wir freuen uns auf Ihre Einreichungen und wünschen viel Erfolg!
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