Sportausschuss

In der Hauptsatzung der Stadt Brühl wird in § 7 die Zuständigkeit des Sportausschusses (SpA) geregelt:

(1) Der SpA ist zuständig für alle grundsätzlichen Fragen, die die Stadt als Trägerin von Sporteinrichtungen (Neubau, Ausbau, Unterhaltung und Pflege) und als Förderin des Sports betreffen.

(2) Der SpA berät über alle grundsätzlichen Entscheidungen, die finanzielle Auswirkungen haben und bei städtischen Sporteinrichtungen den Neu- und Ausbau sowie die Unterhaltung und Pflege betreffen, soweit sie 25.000 Euro übersteigen.

(3) Der SpA entscheidet über die Verteilung der im Haushalt veranschlagten zweckgebundenen Mittel an Sportvereine im Rahmen der Sportförderrichtlinien.

Zu den Mitgliedern des Sportausschusses.